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   VGH Hessen, 19.09.2000 - 1 TG 2902/00   

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VGH Hessen, 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 (https://dejure.org/2000,3616)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 (https://dejure.org/2000,3616)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 (https://dejure.org/2000,3616)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 255 (Ls.)
  • DÖV 2001, 699
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2000 - 1 TG 2902/00
    Die getroffene Auswahlentscheidung verletzt ihn in seinem sog. Bewerbungsverfahrensrecht, das eine faire und (chancen-)gleiche Behandlung seiner Bewerbung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte umfasst (vgl. zum Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs: Beschluss des Senats vom 23. Oktober 1993 -- 1 TG 1585/93 -- DVBl. 1994, 593 = ZBR 1994, 347).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Denn die Anforderungen an das zu besetzende Amt im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten) und das ihm zugeordnete Statusamt ergeben sich hier ohne Weiteres und mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Gesetz, namentlich vor allem aus der VwGO, dem GVG und der ZPO ( vgl. insoweit auch: BayVGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2009 - Az.: 3 CE 09.2350 - und vom 15. Juni 2010 - Az.: 3 CE 10.725 -, jeweils zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - Az.: OVG 4 S 14.07 -, zitiert nach juris [m. z. N.]; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. September 2000 - Az.: 1 TG 2902/00 -, ZBR 2001, 413, und Beschluss vom 2. Juli 1996 - Az.: 1 TG 1445/96 -, ZBR 1997, 157 [m. w. N.]; vgl. zur Besetzung einer Nur-Notarstelle: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - Az.: 1 BvR 2177/07 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

    Soweit demgegenüber eine kürzere Zeitspanne gefordert wird ( HessVGH, Beschlüsse vom 19. September 2000 - Az.: 1 TG 2902/00 -, ZBR 2001, 413, und vom 28. März 2006 - Az.: 1 UE 981/05 -, NVwZ-RR 2007, 42 ["12 Monate"] ) oder Gegenstand der Entscheidung war ( OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Februar 1995 - Az.: 3 M 1/95 -, zitiert nach juris ["20 Monate"] ) liegt den Entscheidungen schon eine andere Sach- und Rechtslage zugrunde und ist ungeachtet dessen auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.

  • VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16

    Aktualität dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die einer Auswahlentscheidung zu Grunde gelegte dienstliche Beurteilung dann hinreichend aktuell ist, wenn die dienstliche Beurteilung im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr ist (Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z - juris, Rdnr. 8; Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 B 499/11 -, juris, Rdnr. 7; Beschluss vom 1. Februar 2001 - 1 TZ 2569/00 -, juris, Rdnr. 6; Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 -, juris, Rdnr. 6).

    Die dienstlichen Beurteilungen von Antragsteller und Beigeladener sind Anlassbeurteilungen und waren zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung annähernd 14 Monate alt, was nicht mehr hinreichend aktuell im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 -, juris, Rdnr. 6), an der - wie dargelegt - für die Fälle festgehalten wird, in denen - wie hier - der Auswahlentscheidung Anlassbeurteilungen zugrunde gelegt werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

    Während zum Teil davon ausgegangen wird, der für die Auswahlentscheidung erforderliche aktuelle Leistungsvergleich setze voraus, dass der der letzten Beurteilung zugrunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliege, so etwa Hess. VGH, Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 -, ZfPR 2000, 302; wohl auch - allerdings unter Mitberücksichtigung landesrechtlicher Besonderheiten - OVG Schleswig- Holstein, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 3 M 18/99 -, NVwZ-RR 1999, 652, wird von anderer Seite solches wohl erst bei einer "mehrere Jahre" zurückliegenden Beurteilung angenommen.
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

    Der vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung herangezogenen Entscheidung des VGH Kassel (Beschl. v. 19.09.2001 - 1 TG 2902/00 -, DÖD 2001, 95), nach der eine Beurteilung, deren Beurteilungszeitraum im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung länger als 12 Monate zurückliegt, als nicht mehr aktuell für einen Leistungsvergleich anzusehen ist, hat sich der beschließende Senat - das ergibt sich aus den vorstehend zitierten und auch von dem Verwaltungsgericht benannten Entscheidungen - nicht angeschlossen.
  • VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05

    Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe; Beförderung,

    Der für die Auswahlentscheidung erforderliche aktuelle Leistungsvergleich setzt voraus, dass der der letzten Beurteilung zugrunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliegt (Hess. VGH, u. a. Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - HessVGRspr. 1990, 63; Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 - DÖD 2001, 95).
  • OVG Bremen, 23.01.2013 - 2 A 308/11

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen; Antrag eines Feuerwehrbeamten auf

    Nach einer deutlich engeren, teilweise Besonderheiten der landesgesetzlichen Regelung geschuldeten Auffassung darf der der letzten Beurteilung zugrunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliegen (Hess. VGH , Beschluss vom 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 - ZBR 2001, 413 ; OVG SH, Beschl. vom 07.06.1999 - 3 M 18/99 - [...]).
  • VG Stuttgart, 25.03.2015 - 7 K 5655/14

    Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    In der Rechtsprechung werden dienstliche Beurteilungen als noch hinreichend aktuell angesehen, wenn die Zeitspanne zwischen dem Ende des Beurteilungszeitraums und der Auswahlentscheidung nicht länger als drei Jahre ist und während dieses Zeitraums nicht so einschneidende Änderungen eingetreten sind, dass sie zum Gegenstand einer Anlassbeurteilung gemacht werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.05.2011 - 1 WB 59/10 - BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.03.2007 - 4 S 339/07 -, Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.05.2007 - 10 B 10318/07; OVG NRW, Beschluss vom 19.09.2001 - 1 B 704/01 - jeweils juris; für kürzere Zeitspanne vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 07.06.1999 - 3 M 18/99 - Hess VGH, Beschluss vom 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 - jeweils juris).
  • VGH Hessen, 15.05.2006 - 1 TG 395/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Beteiligung

    Im Übrigen kommt auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der aktuellen Beurteilung die maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 - ZBR 2003, 359 und vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 - DVBl. 2003, 1548; s. auch Beschluss des Senats vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 - ZBR 2001, 413).
  • VG Kassel, 23.06.2003 - 7 G 1679/02
    Außerdem würde sich auch dann, wenn die Antragsgegnerin eine Beförderung bis zum Abschluss eines Hauptsacheverfahrens zurückstellen, die Beigeladene (bzw. einen anderen mit dem Antragsteller im Verfahren um die Besetzung konkurrierenden Bewerber) aber gleichwohl auf dem streitbefangenen Dienstposten einsetzen würde, die Beigeladene (bzw. ein anderer Bewerber) durch die Bewährung auf dem Dienstposten einen "Bewerbungsvorsprung" für eine neu durchzuführende Auswahlentscheidung verschaffen, so dass selbst dann, wenn keine Beförderung bevorsteht, ein Anordnungsgrund dafür besteht, die Besetzung des streitbefangenen Dienstpostens vorläufig zu verhindern (ständige Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs - z.B. B.v. 19.09.2000 - 1 TG 2902/00 - DÖD 2001, S. 95 ff. = ZBR 2001, S. 413).

    Deshalb können hierfür dienstliche Beurteilungen nur dann Entscheidungsgrundlage sein, wenn sie den aktuellen Leistungsstand der Bewerber im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung wiedergeben (ständige Rechtsprechung des Hess.VGH - vgl. u.a. die zitierten Beschlüsse vom 10.10.1989 und 19.09.2000, a.a.O.; ebenso: OVG Koblenz B.v. 23.08.1993 - 2 B 11694/93 - ZBR 1994, S. 83 f.; OVG Schleswig, B.v. 07.06.1999 - 3 M 18/99 - NVwZ-RR 1999, S. 652 ff.; OVG Lüneburg, B.v. 05.08.1999 - 2 M 2045/99 - DÖD 2000, S. 116 ff.; OVG Münster, B.v. 19.09.2001 - 1 B 704/01 - DÖD 2001, S. 315 f. = NVwZ-RR 2002, S. 594 ff.).

  • VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14

    Auswahlentscheidung im Stellenbesetzungsverfahren - Keine Benachteiligung wegen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Senats und auch der anderen Oberverwaltungsgerichte sind Auswahlentscheidungen grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amtes und dessen Laufbahn gewachsen ist (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2012, - 2 BvR 1120/12 - BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014, - 2 VR 1.14 -, vom 22. November 2011, - 1 WB 38.11 -, sowie vom 25. September 2012, - 1 WB 44.11 - Hess. VGH, Beschluss vom 19. September 2000, - 1 TG 2902/00 -, und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Oktober 2014, - 2 B 10624/14 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Gießen, 20.06.2006 - 5 G 957/06

    Auswahl bei gleichen aktuellen dienstlichen Beurteilungen

  • VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00

    Ernennung eines Richters; Auswahlverfahren; Erledigung der Hauptsache; zur

  • VG Bayreuth, 05.09.2019 - B 5 E 19.554

    Erfolgreiches Konkurrentenverfahren aufgrund fehlender aktueller Beurteilungen

  • VGH Bayern, 12.02.2004 - 3 CE 03.3124

    Zulässigkeit von Binnendifferenzierungen bei der Zuerkennung der

  • VGH Hessen, 01.02.2001 - 1 TZ 2569/00

    Personalauswahlentscheidung: Verwertbarkeit einer Niederschrift über

  • VGH Hessen, 22.06.2011 - 1 B 499/11

    Keine neue Beurteilungen bei Beförderungsauswahlentscheidung, wenn diese nicht

  • VG Lüneburg, 08.03.2005 - 1 B 77/04

    Aktueller Leistungsvergleich; Auswahlfehler; Auswahlverfahren; auswärtiger

  • VGH Hessen, 06.02.2001 - 1 TZ 3246/00

    Zeitnähe zwischen Überprüfungsverfahren und Auswahlentscheidung

  • VG Gießen, 11.04.2007 - 5 G 4023/06

    VG stoppt Besetzung der Stelle der Forstamtsleitung bei dem Hessischen Forstamt

  • VG Gießen, 03.07.2013 - 5 L 459/13

    Konkurrentenverfahren zur Besetzung einer Schulleitungsstellle

  • VG Gießen, 31.07.2001 - 5 G 618/01

    Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer Stelle eines

  • VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00

    Dienstliche Beurteilung von Staatsanwälten; Gesamturteil; Erprobungsabordnung

  • VG Wiesbaden, 11.09.2015 - 3 L 40/15

    Jahresfrist für die Aktualität dienstlicher Beurteilungen und § 39 Abs. 1 Satz 3

  • VG München, 21.01.2013 - M 21 E 12.3976

    Beförderung; dienstbereichsübergreifende Beförderungslisten; gebündelte

  • VG Bremen, 10.01.2013 - 6 V 893/12

    Besetzung des Dienstpostens des Direktors der Bremischen Bürgerschaft -

  • VG Gießen, 27.12.2011 - 5 L 2955/11

    Zur Auswirkung des Altersbeförderungsverbotes für ausgewählten Bewerber

  • VG Gießen, 03.06.2005 - 5 G 6145/04

    Stelle des Direktors des Amtsgerichts Wetzlar darf vorläufig nicht besetzt werden

  • VG Hamburg, 10.09.2001 - 22 VG 2065/01

    Konkurrentenstreit unter Beamten

  • VG München, 10.12.2013 - M 21 E 13.4721

    Bundesbeamtenrecht; Beförderungsdienstposten; Konkurrentenstreit;

  • VG Frankfurt/Main, 06.04.2001 - 9 G 5891/00
  • VG Kassel, 03.04.2001 - 7 G 801/00
  • VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens lediglich zur Bewährung; Vorsprung

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   VGH Hessen, 29.09.2000 - 1 TG 2902/00   

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