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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2008 - 1 Ta 105/08   

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https://dejure.org/2008,11636
LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2008 - 1 Ta 105/08 (https://dejure.org/2008,11636)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.06.2008 - 1 Ta 105/08 (https://dejure.org/2008,11636)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - 1 Ta 105/08 (https://dejure.org/2008,11636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines niedrigeren Gegenstandswertes im Zusammenhang mit einem auf die Durchsetzung zweier Gesamtbetriebsvereinbarungen gerichteten Beschlussverfahren; Relevanz der materiell-rechtlichen Begründetheit eines geltend gemachten Anspruchs bei der Wertfestsetzung

  • Judicialis

    RVG § 23; ; RVG § ... 23 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; BetrVG § 40; ; GKG § 2 Abs. 2; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 40; ; ArbGG § 2 a; ; ArbGG §§ 80 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren zur Durchsetzung zweier Gesamtbetriebsvereinbarungen zur Einführung einheitlicher Dienstkleidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07

    Zum Gegenstandswert beim Streit um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2008 - 1 Ta 105/08
    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswerts (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 173/07

    Gegenstandswert - vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2008 - 1 Ta 105/08
    Auch die in § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07).

    Solche Anhaltspunkte ergeben sich aus der wirtschaftlichen Interessenlage der Beteiligten, inwieweit durch das Beschlussverfahren finanzielle Ansprüche einzelner Arbeitnehmer berührt werden, aus der Bedeutung, dem Umfang und der Schwierigkeit einer Sache sowie dem objektiven Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts im Einzelfall (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.03.2008 - 1 Ta 26/08; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2008 - 1 Ta 26/08

    Gegenstandswert - Zuständigkeit von Gesamtbetriebsrat oder örtlichem Betriebsrat

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2008 - 1 Ta 105/08
    Solche Anhaltspunkte ergeben sich aus der wirtschaftlichen Interessenlage der Beteiligten, inwieweit durch das Beschlussverfahren finanzielle Ansprüche einzelner Arbeitnehmer berührt werden, aus der Bedeutung, dem Umfang und der Schwierigkeit einer Sache sowie dem objektiven Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts im Einzelfall (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.03.2008 - 1 Ta 26/08; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2000 - 1 Ta 67/00

    Streitwert bei Untersagungsverfügung gegen den Arbeitgeber wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2008 - 1 Ta 105/08
    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswerts (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 147/07

    Gegenstandswert, vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2008 - 1 Ta 105/08
    Solche Anhaltspunkte ergeben sich aus der wirtschaftlichen Interessenlage der Beteiligten, inwieweit durch das Beschlussverfahren finanzielle Ansprüche einzelner Arbeitnehmer berührt werden, aus der Bedeutung, dem Umfang und der Schwierigkeit einer Sache sowie dem objektiven Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts im Einzelfall (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.03.2008 - 1 Ta 26/08; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07).
  • LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2008 - 1 Ta 105/08
    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswerts (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09

    Gegenstandswert - Beschwerdebefugnis des Arbeitgebers - Hilfsstreitwert

    Im Hinblick auf die Kostentragungspflicht der Arbeitgeberin gem. § 40 Abs. 1 BetrVG ist diese zur Einlegung der Beschwerde befugt, obgleich durch den Beschluss des Arbeitsgerichts der Gegenstandswert für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats festgesetzt worden ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08).

    Auch die in § 23 Abs. 3 S. 1 RVG genannten Vorschriften finden keine direkte oder analoge Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08; Beschl. v. 17.07.2008 - 1 Ta 173/07).

    Der Wert von 4000,- EUR stellt dabei nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. beispielhaft LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08; Beschl. v. 26.11.07.2008 - 1 Ta 256/07; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwert/Gegenstandswert II 3) keinen Regelwert, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern vielmehr einen Hilfswert dar, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten einer individuellen Bewertung ausgeschöpft sind.

    Mögliche Anhaltspunkte für die Wertfestsetzung können sich zum Beispiel aus der wirtschaftlichen Interessenlage der Beteiligten, einer möglichen Berührung finanzieller Ansprüche einzelner Arbeitnehmer, aus der Bedeutung der Sache und aus ihrem Umfang und ihrer Schwierigkeit für den Rechtsanwalt im konkreten Fall ergeben (vgl. Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08 m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 1 Ta 202/09

    Gegenstandswertfestsetzung im Beschlussverfahren

    Im Hinblick auf die Kostentragungspflicht gem. § 40 Abs. 1 BetrVG ist die Arbeitgeberin zur Einlegung der Beschwerde auch insoweit befugt, als der Beschluss des Arbeitsgerichts den Gegenstandswert für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats festsetzt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08).

    Der Wert von 4000,- EUR stellt dabei nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08; Beschl. v. 26.11.07.2008 - 1 Ta 256/07; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, EL 69, Streitwert/Gegenstandswert 328, S. 4) keinen Regelwert, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern vielmehr einen Hilfswert dar, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten einer individuellen Bewertung ausgeschöpft sind.

    Mögliche Anhaltspunkte für die Wertfestsetzung können sich zum Beispiel aus der wirtschaftlichen Interessenlage der Beteiligten, einer möglichen Berührung finanzieller Ansprüche einzelner Arbeitnehmer oder aus der Bedeutung der Sache und dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache für den Rechtsanwalt im konkreten Einzelfall ergeben (vgl. Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08 m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2009 - 1 Ta 2/09

    Gegenstandswert - Anwendbarkeit einer Betriebsvereinbarung - Androhung eines

    Solche Anhaltspunkte ergeben sich aus der wirtschaftlichen Interessenlage der Beteiligten, inwieweit durch das Beschlussverfahren finanzielle Ansprüche einzelner Arbeitnehmer berührt werden sowie aus der Bedeutung, dem Umfang und der Schwierigkeit einer Sache; auch der objektive Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts im Einzelfall ist im Beschlussverfahren nicht ganz außer Acht zu lassen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.06.2008 - 1 Ta 105/08; Beschluss vom 04.03.2008 - 1 Ta 26/08; Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2008 - 1 Ta 177/08

    Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert bei Abgeltungsklausel zur Vermeidung eines

    Auch auf die im Rahmen eines solchen Schadensersatzprozesses evtl. auftretenden tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der genauen Substantiierung und dem konkreten Nachweis der Schadenshöhe im Einzelnen kommt es im Rahmen der Gegenstandswertfestsetzung nicht an, da sich diese ausschließlich nach dem geltend gemachten Anspruch richtet, nicht nach dessen Erfolgsaussichten (vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.06.2008 - 1 Ta 105/08).
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