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   LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 1 Ta 248/05   

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https://dejure.org/2006,9500
LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 (https://dejure.org/2006,9500)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 (https://dejure.org/2006,9500)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 1 Ta 248/05 (https://dejure.org/2006,9500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Lohnansprüche, Abrechnung , einfach gelagerter Fall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfebeschluss; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Geltendmachung von Lohnansprüchen; Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2
    Keine Anwaltsbeiordnung bei Geltendmachung unbestrittener Vergütungsansprüche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 8 Ta 199/07

    Prozesskostenhilfe: Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes

    Dem Kläger war es daher zumutbar, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 11.06.2007 - 9 Ta 151/07 - LAG Schleswig-Holstein v. 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 -).
  • LAG Hessen, 26.03.2008 - 13 Ta 51/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts - Prozesskostenhilfe

    Erst wenn kein Versäumnisurteil ergeht oder die Güteverhandlung scheitert, kann - wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen - eine Beiordnung erfolgen (ebenso LAG Rheinland-Pfalz vom 29. August 2007 - 8 Ta 199/07 -, zitiert nach Juris; LAG Schleswig-Holstein vom 16. Februar 2006 - 1 Ta 248/05 -, zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein vom 30. November 2005 - 1 Ta 192/05 -, zitiert nach juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.07.2007 - 1 Ta 123/07

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Beiordnung eines Rechtsanwalts,

    Die Beschwerdekammer hat sich bereits in ihren Beschlüssen vom 31.01.2003 - 1 Ta 7/03 - vom 07.03.2003 - 1 Ta 61/03 - vom 06.12.2004 - 1 Ta 149/04; vom 01.09.2005 - 1 Ta 155/05 - und vom 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 -) zu der Frage geäußert, ob die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO erforderlich ist, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - 5 Ta 22/09

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Versagung, Erforderlichkeit,

    Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, wenn der Anspruch von der Arbeitgeberseite nicht bereits außergerichtlich bestritten wurde (LAG Schleswig-Holstein vom 16.02.2006, Az. 1 Ta 248/05, zit. nach Juris; vom 30.11.2005, Az. 1 Ta 192/05, zit. nach Juris; so auch LAG Hamm vom 23.01.2006, Az. 18 Ta 909/05, zit. nach Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 Ta 117/08

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Beiordnung eines Rechtsanwalts,

    Die Beschwerdekammer hat sich bereits in ihren Beschlüssen vom 31.01.2003 - 1 Ta 7/03 - vom 07.03.2003 - 1 Ta 61/03 - vom 06.12.2004 - 1 Ta 149/04; vom 01.09.2005 - 1 Ta 155/05 - und vom 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 -) zu der Frage geäußert, ob die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO erforderlich ist, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2006 - 1 Ta 169/06

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Erforderlichkeit,

    Die Beschwerdekammer hat sich bereits in ihren Beschlüssen vom 31.01.2003 - 1 Ta 7/03 -, vom 07.03.2003 - 1 Ta 61/03 -, vom 06.12.2004 - 1 Ta 149/04 - und zuletzt im Beschl. vom 01.09.2005 - 1 Ta 155/05 - und vom 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 -) zu der Frage geäußert, ob die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO erforderlich ist, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.02.2008 - 1 Ta 302/07

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Beiordnung eines Rechtsanwalts,

    Die Beschwerdekammer hat sich bereits in ihren Beschlüssen vom 31.01.2003 - 1 Ta 7/03 - vom 07.03.2003 - 1 Ta 61/03 - vom 06.12.2004 - 1 Ta 149/04; vom 01.09.2005 - 1 Ta 155/05 - und vom 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 -) zu der Frage geäußert, ob die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO erforderlich ist, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2013 - 1 Ta 109/13

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Versagung, Erforderlichkeit,

    Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, wenn der Anspruch von der Arbeitgeberseite nicht bereits außergerichtlich bestritten wurde (LAG Schleswig-Holstein Beschlüsse vom 25.04.2013 - 1 Ta 65/13 - 02.02.2011 - 5 Ta 17/11 - 13.03.2009 - 5 Ta 22/09 - 16.02.2006 - 1 Ta 248/05 - sowie vom 30.11.2005 - 1 Ta 192/05 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 5 Ta 17/11

    Prozesskostenhilfe, sofortige Beschwerde, Erfolgsaussicht, Beiordnung eines

    Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, wenn der Anspruch von der Arbeitgeberseite nicht bereits außergerichtlich bestritten wurde (LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. 16.02.2006, Az. 1 Ta 248/05, zit. nach Juris; Beschl. v. 30.11.2005, Az. 1 Ta 192/05, zit. nach Juris; Beschl. v. 13.03.2009, Az. 5 Ta 22/09, zit. N. Juris; so auch LAG Hamm vom 23.01.2006, Az. 18 Ta 909/05, zit. nach Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2009 - 3 Ta 134/09

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Prozesskostenhilfe im

    Es ist einem Kläger in diesen Fällen grundsätzlich zuzumuten, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten, es sei denn der Anspruch wurde von der Arbeitgeberseite bereits außergerichtlich bestritten (vgl. nur LAG S-H vom 16.02.2006 - 1 Ta 248/05; LAG S-H vom 13.03.2009 - 5 Ta 22/09; LAG S-H vom 29.04.2009 - 4 Ta 84/09).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2006 - 1 Ta 20/06

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Erforderlichkeit,

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.05.2012 - 6 Ta 47/12

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Erforderlichkeit,

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2012 - 6 Ta 11/12

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, teilweise Versagung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.05.2012 - 6 Ta 18/12

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Weiterbeschäftigungsantrag,

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 1 Ta 59/14

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, einfach gelagerter Fall,

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