Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2008 - 1 Ta 284/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Gegenstandswerte im Zusammenhang mit einer Entfristungsklage sowie einer Kündigungsschutzklage; Gegenstandswerte bei mehreren zeitnah ausgesprochenen Kündigungen ohne identischen Kündigungssachverhalt; Besondere Bewertung eines Hilfsantrags bei der ...
- Judicialis
RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 Abs. 4 Satz 1
Gegenstandswert bei Aufeinandertreffen von Entfristungs- und Kündigungsschutzantrag - Deckelung des späteren Antrags nach den Grundsätzen mehrerer Beendigungstatbestände - Bewertung von Haupt- und Hilfsantrag - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 13.11.2007 - 2 Ca 1219/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2008 - 1 Ta 284/07
Papierfundstellen
- NZA-RR 2008, 429
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07
Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2008 - 1 Ta 284/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wird, wenn während eines Verfahrens mehrere, in nahem zeitlichen Zusammenhang ausgesprochene Kündigungen angegriffen werden, denen ein identischer Kündigungssachverhalt zugrunde liegt, die erste Kündigung abhängig von der Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses gem. § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten bewertet; jede weitere Kündigung ist nicht gegenstandswerterhöhend (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 22.03.2006 - 8 Ta 46/06; Beschluss vom 21.10.2004 - 7 Ta 179/04).Gleiches gilt in Fällen, in denen einer Kündigung in nahem zeitlichen Zusammenhang zur Heilung möglicher Unwirksamkeitsgründe eine weitere Kündigung mit identischem Kündigungssachverhalt nachgeschoben wird (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 11.06.2007 - 1 Ta 103/07).
Wird dagegen die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, die keinen unmittelbaren Bezug zueinander haben und in nahem zeitlichen Zusammenhang zueinander ausgesprochen wurden, angegriffen, dann ist die zeitlich erste Kündigung abhängig von der Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten, jede weitere Kündigung mit maximal einem Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 11.06.2007 - 1 Ta 103/07).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 1 Ta 103/07
Gegenstandswert - mehrere Kündigungen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2008 - 1 Ta 284/07
Gleiches gilt in Fällen, in denen einer Kündigung in nahem zeitlichen Zusammenhang zur Heilung möglicher Unwirksamkeitsgründe eine weitere Kündigung mit identischem Kündigungssachverhalt nachgeschoben wird (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 11.06.2007 - 1 Ta 103/07).Wird dagegen die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, die keinen unmittelbaren Bezug zueinander haben und in nahem zeitlichen Zusammenhang zueinander ausgesprochen wurden, angegriffen, dann ist die zeitlich erste Kündigung abhängig von der Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten zu bewerten, jede weitere Kündigung mit maximal einem Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 11.06.2007 - 1 Ta 103/07).
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 7 Ta 179/04
Streitwert bei Kündigungsschutzklage
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2008 - 1 Ta 284/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wird, wenn während eines Verfahrens mehrere, in nahem zeitlichen Zusammenhang ausgesprochene Kündigungen angegriffen werden, denen ein identischer Kündigungssachverhalt zugrunde liegt, die erste Kündigung abhängig von der Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses gem. § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten bewertet; jede weitere Kündigung ist nicht gegenstandswerterhöhend (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 22.03.2006 - 8 Ta 46/06; Beschluss vom 21.10.2004 - 7 Ta 179/04). - LAG Köln, 14.09.2001 - 13 Ta 214/01
Streitwert; Anwaltsgebühren; Nachteilsausgleich; Abfindung; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2008 - 1 Ta 284/07
Hierzu berufen sich die Beschwerdeführer auf eine Entscheidung des LAG Köln vom 14.09.2001 - 13 Ta 214/01. - LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2006 - 8 Ta 46/06
Gegenstandswert: Festsetzung bei Bestandsschutzsache; Staffelungsregelung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2008 - 1 Ta 284/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wird, wenn während eines Verfahrens mehrere, in nahem zeitlichen Zusammenhang ausgesprochene Kündigungen angegriffen werden, denen ein identischer Kündigungssachverhalt zugrunde liegt, die erste Kündigung abhängig von der Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses gem. § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG mit bis zu drei Bruttomonatsverdiensten bewertet; jede weitere Kündigung ist nicht gegenstandswerterhöhend (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07; Beschluss vom 22.03.2006 - 8 Ta 46/06; Beschluss vom 21.10.2004 - 7 Ta 179/04).
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2009 - 1 Ta 105/09
Gegenstandswertfestsetzung - Zusammentreffen von Kündungsschutz- und …
Nach der Rechtsprechung der erkennenden Kammer sind für das Zusammentreffen von Kündigungsschutz- und Entfristungsklage in Bezug auf die Gegenstandswertfestsetzung die Grundsätze anzuwenden, die das Landesarbeitsgericht bei der Gegenstandswertfestsetzung im Falle mehrerer Kündigungen aufgestellt hat (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 06.06.2007 - 1 Ta 105/07 - Beschluss vom 11.06.2007 - 1 Ta 103/07 - Beschluss vom 28.04.2008 - 1 Ta 60/08), da auch in diesem Fall mit beiden Anträgen um das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG gestritten wird (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 01.01.2008 - 1 Ta 284/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - 1 Ta 220/08
Gegenstandswert - Zusammentreffen von Kündigungsschutzantrag und …
Die vorgenannten Grundsätze gelten entsprechend, wenn es sich nicht um mehrere Kündigungen, sondern um das Zusammentreffen einer Entfristungsklage mit einem Kündigungsschutzantrag handelt, da auch in diesem Fall mit beiden Anträgen um das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 42 Abs. 4 S. 1 GKG gestritten wird (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.01.2008 - 1 Ta 284/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 Ta 181/08
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Kündigung eines noch nicht 12 Monate …
Streiten die Parteien aber in einem Verfahren sowohl um die Wirksamkeit einer Kündigung als auch um die Unwirksamkeit einer vertraglich vereinbarten Befristung des Arbeitsverhältnisses, dann handelt es sich hierbei grundsätzlich um zwei rechtlich unterschiedliche Streitgegenstände, die auf einem nicht identischen Sachverhalt beruhen und die deshalb auch gesondert zu bewerten sind (Beschluss der erkennenden Kammer vom 21.01.2008 - 1 Ta 284/07).
Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2008 - 1 Ta 284/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Vergleich, Mehrwert, nicht rechtshängige Gegenstände
- Wolters Kluwer
Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen von einem Vergleichsabschluss nicht umfassten Streitgegenstand
- Judicialis
ZPO § 278 Abs. 6
- rechtsportal.de
ZPO § 144 Satz 1 § 119 § 278 Abs. 6
Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Vergleich über nichtrechtshängige Ansprüche
Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 21.09.2007 - 3 Ca 989/07
- LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2008 - 1 Ta 284/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07
Mehrvergleich vor Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe - Bindung an …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2008 - 1 Ta 284/07
Der Beschluss steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts und entspricht der herrschenden Meinung (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.04.2002 - 5 Ta 39c/02 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.08.2007 - 9 Ta 187/07 - LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 9 Ta 187/07
Prozesskostenhilfevergütung - Vergleichsmehrwert
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2008 - 1 Ta 284/07
Der Beschluss steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts und entspricht der herrschenden Meinung (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.04.2002 - 5 Ta 39c/02 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.08.2007 - 9 Ta 187/07 - LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 -).
- LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2009 - 3 Ta 37/09
Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, stillschweigende Beantragung, …
Das entspricht der herrschenden Meinung und auch der ständigen Rechtsprechung des LAG Schleswig-Holstein (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 28.02.2008 - 1 Ta 284/07 - LAG Rheinland-Pfalz vom 10.08.2007 - 9 Ta 187/07 - m.w.N.; LAG Hamm vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 - zitiert nach Juris).Der vorliegende Sachverhalt ist im Übrigen nicht vergleichbar mit dem, der der im Nichtabhilfebeschluss zitierten Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein 1 Ta 284/07 zu Grunde lag.