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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2009 - 1 Ta 46/09   

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https://dejure.org/2009,4250
LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2009 - 1 Ta 46/09 (https://dejure.org/2009,4250)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.04.2009 - 1 Ta 46/09 (https://dejure.org/2009,4250)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. April 2009 - 1 Ta 46/09 (https://dejure.org/2009,4250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhilfeentscheidung in Prozesskostenhilfesachen bei verfristeter Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 569 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 572 Abs. 1; ; ZPO § 572 Abs. 1 1. Halbsatz; ; ZPO § 572 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhilfeentscheidung in Prozesskostenhilfesachen bei verfristeter Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2009 - 1 Ta 46/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 19.07.21006 - 3 AZB 18/06) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auch auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Prozesskostenhilfe nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn die Partei den Prozesskostenhilfeantrag - wie vorliegend - nicht selbst gestellt hat, sondern dieser durch ihren Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2009 - 1 Ta 46/09
    Der Rechtspfleger wird daher zu prüfen haben, ob er der Beschwerde abhelfen konnte, zumal Entscheidungen in Prozesskostenhilfesachen grundsätzlich nicht in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH NJW 2004, 1805; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Prozesskostenhilfe A IV.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2009 - 1 Ta 139/09

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - keine Prüfungskompetenz des Rechtspflegers

    Im Umfange der Begründetheit ist das Ausgangsgericht verpflichtet, der Beschwerde abzuhelfen (vgl. dazu Beschlüsse der Kammer vom 07.04.2009 - 1 Ta 66/09 und vom 03.04.2009 - 1 Ta 46/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2009 - 1 Ta 212/09

    Prozesskostenhilfe - Nachprüfungsverfahren - Umfang einer Prozessvollmacht -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06, NZA 2006, 1128; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Prozesskostenhilfe nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2010 - 1 Ta 217/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Frist der sofortigen Beschwerde

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06) und der Beschwerdekammer des LAG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 03.04.2009 - 1 Ta 46/09)erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2010 - 1 Ta 99/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Erklärungspflicht nach § 120 Abs 4 ZPO -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2011 - 1 Ta 238/11

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Beschwerdefrist

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06), des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 08.12.2010 - XII ZB 38/09) und der Beschwerdekammer des LAG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2010 - 1 Ta 94/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Frist der sofortigen Beschwerde

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06) und der Beschwerdekammer des LAG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 1 Ta 9/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Beginn der Beschwerdefrist

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 19.07.2006 - 3 AZB 18/06, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 127/11

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Umfang der Prozessvollmacht

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2009 -1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag -wie hier-bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2010 - 1 Ta 183/10

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Frist der Beschwerde

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06) und der Beschwerdekammer des LAG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2010 - 1 Ta 101/10

    Prozesskostenhilfe - Umfang der Prozessvollmacht - Zustellungsbevollmächtigung im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 19.07.2006 - 3 AZB 18/06, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.04.2009 - 1 Ta 46/09) erstreckt sich der Umfang der Prozessvollmacht und damit auch die Zustellungsbevollmächtigung auf die nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO, wenn der Prozesskostenhilfeantrag - wie hier - bereits durch den Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.07.2010 - 1 Ta 121/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Umfang der Prozessvollmacht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2011 - 1 Ta 10/11

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Frist der sofortigen Beschwerde

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2011 - 1 Ta 26/11

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Frist der sofortigen Beschwerde

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 1 Ta 261/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Frist der sofortigen Beschwerde - Zustellung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 1 Ta 249/10

    Prozesskostenhilfe - Umfang der Prozessvollmacht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2010 - 1 Ta 140/10

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Umfang der Prozessvollmacht - Glaubhaftmachung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2011 - 1 Ta 14/11

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Erklärungspflicht - postalische Erreichbarkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2011 - 1 Ta 238/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Erklärungspflicht - postalische Erreichbarkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2010 - 1 Ta 121/10
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