Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstandswert
- Judicialis
RVG § 23; ; RVG § ... 23 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 2; ; GKG § 2 Abs. 2; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 2; ; GKG § 66 Abs. 8; ; GKG § 68 Abs. 3; ; ArbGG § 2a; ; ArbGG §§ 80 ff.; ; BetrVG § 80 Abs. 2 S. 2; ; BetrVG § 99
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Anwendung eines Tarifvertrages auf mehrere Arbeitnehmer - keine Vervielfachung des Hilfswertes nach Personenzahl bei Klärung kollektivrechtlicher Fragen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 15.01.2007 - 8 BV 27/06
- ArbG Ludwigshafen, 12.02.2007 - 8 BV 27/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 7 TaBV 8/07
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (8)
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07
Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07
In den Fällen, in denen ein objektiver Wert festgestellt werden kann, kommt es auch im Beschlussverfahren in erster Linie auf die Feststellung dieses Wertes an (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 193/05; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2005 - 6 Ta 199/05; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07).Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
Dies gilt auch im Beschlussverfahren(vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; a.A. noch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.08.2006 - 2 Ta 128/06).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06
Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2000 - 1 Ta 67/00
Streitwert bei Untersagungsverfügung gegen den Arbeitgeber wegen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07
Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das anschließende Gegenstandswertbeschwerdeverfahren des § 33 Abs. 3 RVG (so auch LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2000 - 10 Ta 50/00 MDR 2000, 1256; a.A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000 - 1 Ta 67/00 - NZA 2001, 1160).
- LAG Köln, 31.03.2000 - 10 Ta 50/00
Beschlußverfahren - Streitwertbeschwerde - Kostenpflicht
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07
Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das anschließende Gegenstandswertbeschwerdeverfahren des § 33 Abs. 3 RVG (so auch LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2000 - 10 Ta 50/00 MDR 2000, 1256; a.A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000 - 1 Ta 67/00 - NZA 2001, 1160). - LAG Hamm, 01.02.2006 - 10 TaBV 193/05
Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmungsersetzung zur Einstellung von …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07
In den Fällen, in denen ein objektiver Wert festgestellt werden kann, kommt es auch im Beschlussverfahren in erster Linie auf die Feststellung dieses Wertes an (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 193/05; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2005 - 6 Ta 199/05; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07). - LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05
Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07
Das Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG wird anders als das Verfahren über den Antrag von § 33 Abs. 9 S. 1 und S. 2 RVG nicht gebührenfrei gestellt (vgl. auch LAG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - juris, mit weiteren Nachweisen). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2005 - 6 Ta 199/05
Gegenstandswert
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07
In den Fällen, in denen ein objektiver Wert festgestellt werden kann, kommt es auch im Beschlussverfahren in erster Linie auf die Feststellung dieses Wertes an (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 193/05; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2005 - 6 Ta 199/05; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2006 - 2 Ta 128/06
Eilverfahren: Gegenstandswert im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07
Dies gilt auch im Beschlussverfahren(vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; a.A. noch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.08.2006 - 2 Ta 128/06).
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 1 Ta 162/07
Gegenstandswert - Mitbestimmung bei Überstunden
Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).Von einem solchen ist dann auszugehen, wenn der im Verfahren erhobene Anspruch auf keiner vermögensrechtlichen Beziehung beruht bzw. nicht auf Geld oder Geldeswert gerichtet ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).
Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
Dies gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 1 Ta 194/07
Gegenstandswert - Mitbestimmung des Betriebsrats in Entgeltfragen - …
Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).Von einem solchen ist dann auszugehen, wenn der im Verfahren erhobene Anspruch auf keiner vermögensrechtlichen Beziehung beruht bzw. nicht auf Geld oder Geldeswert gerichtet ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).
Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
Dies gilt auch im Beschlussverfahren, da die Kostenfreiheit aus § 2 Abs. 2 GKG nicht das Gebühreninteresse des Rechtsanwalts erfasst (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 116/07
Gegenstandswert, Mitbestimmung bei Überstunden und Auskunftsanspruch
Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).Von einem solchen ist dann auszugehen, wenn der im Verfahren erhobene Anspruch auf keiner vermögensrechtlichen Beziehung beruht bzw. nicht auf Geld oder Geldeswert gerichtet ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).
Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
Dies gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 147/07
Gegenstandswert, vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung
Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
Dies gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 150/07
Gegenstandswert - Freistellung zu einer Schulungsveranstaltung - Kostenübernahme
Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
Dies gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2007 - 1 Ta 188/07
Gegenstandswert - Mitbestimmung bei Einstellungen
Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwert/Gegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
Dies gilt auch im Beschlussverfahren, da die Kostenfreiheit aus § 2 Abs. 2 GKG nicht das Gebühreninteresse des Rechtsanwalts erfasst (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2007 - 1 Ta 157/07
Gegenstandswert - Freistellung zu einer Schulungsveranstaltung - Kostenübernahme
Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
Dies gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2007 - 1 Ta 117/07
Gegenstandswert - Anfechtung einer Wahl zur Betriebsvertretung
Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung sind vorliegend nicht einschlägig (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07).Nach ständiger Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 1 Ta 105/07
Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - Widerspruch beim Integrationsamt - …
Nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Beschwerdekammer (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab, Streitwert/Gegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind. - LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2012 - 1 Ta 191/12
Gegenstandswert - Beschlussverfahren - Feststellungsantrag
Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 24.04.2007 - 1 Ta 50/07) stellt der Wert von 4.000,-- EUR dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.Das gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 1 Ta 173/09
Gegenstandswert im Beschlussverfahren - Durchführung einer Betriebsvereinbarung
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2009 - 1 Ta 125/09
Gegenstandswert im Beschlussverfahren - Feststellung des Bestehens eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 173/07
Gegenstandswert - vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - 1 Ta 156/07
Gegenstandswert - allgemeiner Feststellungsantrag - Antrag beim Integrationsamt - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2009 - 1 Ta 2/09
Gegenstandswert - Anwendbarkeit einer Betriebsvereinbarung - Androhung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2007 - 1 Ta 146/07
Gegenstandswert - Beschwer
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2008 - 1 Ta 35/08
Gegenstandswert - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07
Zum Gegenstandswert beim Streit um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei …