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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10   

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https://dejure.org/2010,15714
LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10 (https://dejure.org/2010,15714)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.05.2010 - 1 Ta 55/10 (https://dejure.org/2010,15714)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 1 Ta 55/10 (https://dejure.org/2010,15714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 42 Abs 3 S 1 GKG 2004, § 3 ZPO, § 33 Abs 3 RVG
    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität von Entgeltzahlungs- und Kündigungsschutzantrag - Vierteljahresverdienst des § 42 Abs 3 S 1 GKG 2004 als Obergrenze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert bei wirtschaftlicher Identität zwischen Feststellungsantrag zur Einhaltung der Kündigungsfrist und Zahlungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 3 S. 1; ZPO § 3
    Gegenstandswert bei wirtschaftlicher Identität zwischen Feststellungsantrag zur Einhaltung der Kündigungsfrist und Zahlungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 1 Ta 159/09

    Viertelsjahresverdienst des § 42 Abs 4 GKG 2004 als Obergrenze für den vom

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. grundsätzlich BAG, Urteil v. 30.11.1984 - 2 AZN 572/82, NZA 1985, 369 ff.) und der ständigen Rechtsprechung des gesamten Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz und insbesondere der erkennenden Beschwerdekammer (vgl. zuletzt Beschl. v. 21.07.2009 - 1 Ta 159/09) enthält § 42 Abs. 3 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. grundsätzlich BAG, Urteil v. 30.11.1984 - 2 AZN 572/82, NZA 1985, 369 ff.) und der ständigen Rechtsprechung des gesamten Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz und insbesondere der erkennenden Beschwerdekammer (vgl. zuletzt Beschl. v. 21.07.2009 - 1 Ta 159/09) enthält § 42 Abs. 3 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2009 - 1 Ta 170/09

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität von Lohnzahlungs- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10
    Mit dem Antrag, der sich auf Feststellung eines späteren Beendigungszeitpunktes als vom Arbeitgeber beabsichtigt richtet und den weiteren Antrag auf Lohnfortzahlung für die Zeit zwischen dem vom Arbeitgeber beabsichtigten Ende des Arbeitsverhältnisses und dem vom Kläger mit dem Feststellungsantrag benannten Ende, werden keine unterschiedlichen wirtschaftlichen Werte in den Prozess eingeführt, sondern beide Anträge sind auf den Erhalt desselben wirtschaftlichen Wertes, nämlich der Vergütung für die Zeit des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses, gerichtet (vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 11.08.2009 - 1 Ta 170/09).
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17

    Streitwert bei Klage gegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich ausgesprochener

    aa.Nach einer - zuletzt in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen - Meinung findet keine Streitwertaddition statt, sondern es gilt der höhere Wert, da hinsichtlich des Vierteljahreszeitraums aus § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG wirtschaftliche Identität zwischen beiden Klageansprüchen bestehe (ursprünglich BAG 16.01.1968 - 2 AZR 156/66, AP ArbGG 1953, § 12 Nr. 17; in jüngerer Zeit LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10, JurBüro 2011, 258; LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10, AE 2011, 90 (LS); vgl. weiter die Nachweise in GK-ArbGG/Schleusener, Stand November 2012, § 12 Rn. 282).
  • LAG Bremen, 08.02.2018 - 3 Ta 49/17

    Nichtberücksichtigung der Verzugspauschale bei der Streitwertberechnung

    aa) Wird in einer Bestandsstreitigkeit im Wege der Klagehäufung fällige Annahmeverzugsvergütung geltend gemacht, bei der die Vergütung vom streitigen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängt, besteht hinsichtlich des Vierteljahreszeitraums (§ 42 Abs. 2 Satz 1 GKG) und der entsprechenden Annahmeverzugsvergütung wirtschaftliche Identität (ursprünglich BAG 16.01.1968 - 2 AZR 156/66, AP ArbGG 1953, § 12 Nr. 17; Hessisches LAG 26. Oktober 2014 - 1 Ta 401/14 -, Rn. 7, juris; LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10; LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 1 Ta 55/10; a.A. LAG Düsseldorf 26. August 2010, 2 Ta 507/10; 16. Juni 2017 - 4 Ta 211/17 -, juris).
  • LAG Nürnberg, 17.09.2020 - 2 Ta 106/20

    Streitwert - Bestandsstreit - Annahmeverzug - wirtschaftliche Identität

    Insoweit findet nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG keine Wertaddition statt, vielmehr ist der höhere Wert maßgeblich (vgl. LAG Nürnberg 22.02.2019 - 4 Ta 11/19; 16.04.2018 - 4 Ta 40/18; 02.02.2011 - 4 Ta 189/10 - JurBüro 2011, 258; Hessisches LAG 01.08.2014 - 1 Ta 190/14; LAG Rheinland-Pfalz 04.05.2010 - 1 Ta 55/10; beide zitiert in Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2010 - 1 Ta 139/10

    Wertfestsetzung - Vergleichsmehrwert einer Vereinbarung über die Begründung eines

    Ist eine Kündigungsschutzklage erfolgreich und erhebt der Kläger gleichzeitig Klage auf Zahlung der Annahmevergütung für den Zeitraum nach dem Kündigungszeitpunkt, dann sind beide Streitgegenstände wegen wirtschaftlicher Identität einheitlich zu bewerten, soweit die Bewertung des Kündigungsschutzantrages reicht (vgl. hierzu zuletzt LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 04.05.2010 - 1 Ta 55/10).
  • LAG Nürnberg, 22.11.2018 - 4 Ta 136/18

    Streitwert - Herabsetzung - Bestandsstreit - Annahmeverzugslohn

    Insoweit findet nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG keine Wertaddition statt, vielmehr ist der höhere Wert maßgeblich (vgl. LAG Nürnberg v. 16.04.2018 - 4 Ta 40/18; v. 02.02.2011 - 4 Ta 189/10 - JurBüro 2011, 258, v. 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; v. 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 - MDR 2004, 718; Hessisches LAG v. 01.08.2014 - 1 Ta 190/14; LAG Rheinland-Pfalz v. 04.05.2010 - 1 Ta 55/10; beide zitiert in Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und

    Denn die Lohnzahlungsverpflichtung ist in der Vereinbarung über das weitere Bestehen des Arbeitsverhältnisses über den Kündigungszeitpunkt hinaus bereits mitgeregelt und hat von daher keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung (s. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 04.05.2010 -1 Ta 55/10).
  • LAG Nürnberg, 22.12.2021 - 2 Ta 126/21

    Streitwert - Vergleichsanfechtung - Fortsetzung des Verfahrens

    Insoweit findet nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG keine Wertaddition statt, vielmehr ist der höhere Wert maßgeblich (vgl. LAG Nürnberg 19.09.2020 - 2 Ta 106/20; 22.02.2019 - 4 Ta 11/19; 16.04.2018 - 4 Ta 40/18; 02.02.2011 - 4 Ta 189/10 - JurBüro 2011, 258; Hessisches LAG 01.08.2014 - 1 Ta 190/14; LAG Rheinland-Pfalz 04.05.2010 - 1 Ta 55/10; beide zitiert in Juris).
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