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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 1 Ta 67/07   

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https://dejure.org/2007,3874
LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 1 Ta 67/07 (https://dejure.org/2007,3874)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.04.2007 - 1 Ta 67/07 (https://dejure.org/2007,3874)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. April 2007 - 1 Ta 67/07 (https://dejure.org/2007,3874)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren der Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes; Bewertung eines Kündigungsschutzantrages mit einem Vierteljahreseinkommen im Sinne des § 42 Abs. 4 S. 1 Gerichtskostengesetz (GKG); Regelmäßige Bewertung des Antrags auf Entfernung einer Abmahnung aus der ...

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 2; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 1; ; GKG § 66 Abs. 8; ; GKG § 68 Abs. 3; ; ZPO §§ 3 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Gegenstandswert für Streit um mehrere Abmahnungen - keine Werterhöhung bei einheitlichem Sachverhalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streit um Wirksamkeit mehrerer Abmahnungen ? Erste Abmahnung mit vollem Monatsentgelt zu bewerten, weitere Abmahnungen jeweils mit einem Drittel ? Ausnahme bei engem Zusammenhang ? Dann keine Werterhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 987
  • DB 2007, 1652
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 24.05.2000 - 15 Ta 16/00

    Streitwert bei mehreren Abmahnungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 1 Ta 67/07
    Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG Hessen, Beschluss vom 24.05.2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438 ff.) hat Grundsätze zur Bewertung von Streitigkeiten über die Entfernung von mehreren relativ kurzfristig aufeinander folgenden Abmahnungen aufgestellt.

    Hinter dieser Auffassung steht der zutreffende Gedanke, je mehr Abmahnungen kurzfristig aufeinander folgen, desto mehr wächst die akute Bedrohung des Bestandes des Arbeitsverhältnisses und desto stärker tritt trotz jeweils formal unveränderten Klageziels der kündigungsrechtliche Aspekt in den Vordergrund (LAG Hessen, Beschluss vom 24.05.2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438 ff.).

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 1 Ta 67/07
    Das Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG wird anders als das Verfahren über den Antrag von § 33 Abs. 9 S. 1 und S. 2 RVG nicht gebührenfrei gestellt (vgl. auch LAG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - juris, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2006 - 9 Ta 305/05

    Wertfestsetzung: Höhe des Gegenstandswerts bei Streitigkeit um die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 1 Ta 67/07
    Nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.01.2006 - 9 Ta 305/05), an der festzuhalten ist, ist der Antrag auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte unter Beachtung von §§ 3 ff. ZPO in der Regel mit einem Bruttomonatsverdienst zu bewerten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2010 - 1 Ta 135/10

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Klage auf Entfernung mehrerer

    Folgen mehrere Abmahnungen relativ kurzfristig aufeinander, ist die erste Abmahnung regelmäßig mit einem Bruttomonatsverdienst und jede weitere Abmahnung mit 1/3 Bruttomonatsverdienst zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v 20.04.2007 - 1 Ta 67/07).

    Nach dieser Rechtsprechung, an der festgehalten wird, ist von dieser Regel eine Ausnahme zu machen, wenn zwischen den Abmahnungen ein enger zeitlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Zusammenhang besteht, was insbesondere dann der Fall ist, wenn sie auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt gestützt werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.04.2007 - 1 Ta 67/07).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist - Umdeutung - ordentlich

    Soweit es um die Bewertung der zweiten und dritten Abmahnung geht, ist es unter den gegebenen Umständen nicht gerechtfertigt, (auch) diese jeweils mit einem vollen Monatsgehalt zu bewerten (- s. zur Bewertung von Abmahnungsentfernungsansprüchen: LAG Rheinland-Pfalz v. 20.04.2007 - 1 Ta 67/07 -).
  • ArbG Dessau-Roßlau, 11.11.2010 - 9 Ca 126/10

    Antrag auf Entfernung vier verschiedener Abmahnungen aus der Personalakte -

    Die herrschende Auffassung verschiedener Landesarbeitsgerichte, lediglich die zeitlich erste (LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 20.04.2007, 1 Ta 67/07 und vom 06.07.2010, 1 Ta 135/10 - Juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008, 6 Ta 291/08 - Juris) bzw. die ersten beiden (hessisches LAG, Beschluss vom 24.05.2000, 15 Ta 16/00 - NZA RR 2000, 438 f.; LAG Köln, Beschluss vom 11.09.2003, 3 Ta 228/03 - Juris) Abmahnungen seien jeweils mit einer Monatsvergütung, weitere Abmahnungen hingegen nur mit einem Bruchteil (Drittel) zu bemessen, dies gelte jedenfalls bei drei Monate (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.1995, 7 Ta 245/95, NZA RR 1996, 391) bzw. sechs Monate (hessisches LAG, a.a.O.) nicht übersteigenden Zeitabständen, dabei dürfe insgesamt der Wert von zwei Dritteln des Vierteljahresentgelts nicht überschritten werden (LAG München, Beschluss vom 08.01.2010, 10 Ta 349/08 - Juris; LAG Hamm, Beschluss vom 16.04.2007, 6 Ta 49/07 - Juris; drei Drittel: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008, a.a.O.; keine Obergrenze: hessisches LAG, a.a.O.), wird nicht geteilt.

    Eine von dem hessischen Landesarbeitsgericht (a.a.O., Rn. 14; ihm folgend auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2007, a.a.O., Rn. 12; LAG Köln, a.a.O., Rnrn. 6 f) grundsätzlich angenommene wirtschaftliche Teilidentität innerhalb begrenzter Zeit aufeinanderfolgender Abmahnungen ist bei auf verschiedenartigen Verstößen in abgrenzbar unterschiedlichen Pflichtenkreisen beruhenden Abmahnungen nicht gegeben, da durch diese die Bedrohung des Arbeitsverhältnisses nicht auf das Ziel einer k u m u l a t i v auf sie gestützten Kündigung zuwächst.

  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf

    Vielmehr wären die der ersten Abmahnung folgenden weiteren Abmahnungen erheblich niedriger zu bewerten gewesen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2007, 987).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Anträge auf Entfernung einer oder

    Anders als das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen, Beschluss vom 24.05.2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438 ff.) ist das erkennende Gericht jedoch der Auffassung, dass bei mehreren, relativ kurzfristig aufeinanderfolgenden Abmahnungen bereits bei der zweiten Abmahnung lediglich ein Gegenstandswert von einem Drittel des Bruttomonatsgehalt in Ansatz zu bringen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2007 - 1 Ta 67/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2011 - 1 Ta 111/11

    Wertfestsetzung - Vergleichsmehrwert

    Nach der Rechtsprechung der erkennenden Beschwerdekammer (vgl. z.B. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.01.2006 -9 Ta 305/05- oder Beschl. v. 20.04.2007 -1 Ta 67/07) ist der Antrag auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte unter Beachtung der Ermessenskriterien der §§ 3 ff. ZPO in der Regel mit einem Bruttomonatsverdienst zu bewerten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 250/11

    Festsetzung des Gegenstandswerts - Wertbestimmung nach dem wirtschaftlichen

    Diese Überlegung rechtfertigt es nach Auffassung des erkennenden Gerichts, ohne damit auf § 42 Abs. 3 GKG zurückgreifen zu wollen, zeitlich aufeinanderfolgende Abmahnungen grundsätzlich mit einem Drittel des Betrages eines Bruttomonatsverdienstes zu bewerten (vgl. grundlegend LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.04.2007 - 1 Ta 67/07).
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