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   LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 Ta BV 3/90   

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https://dejure.org/1990,1841
LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 Ta BV 3/90 (https://dejure.org/1990,1841)
LAG Bremen, Entscheidung vom 27.02.1990 - 1 Ta BV 3/90 (https://dejure.org/1990,1841)
LAG Bremen, Entscheidung vom 27. Februar 1990 - 1 Ta BV 3/90 (https://dejure.org/1990,1841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung im Rahmen eines vorgeschalteten Kontrollverfahrens bei Betriebsratswahlen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 18 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 940
    Betriebsratswahl: Abbruch - Voraussetzungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit des Abbruchs einer Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand bei nicht korrigierbaren Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1990, 1571
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hessen, 03.12.1985 - 5 TaBV 140/84

    Betriebsratswahl: Anfechtung - Angabe der Sitzverteilung in der Wahlausschreibung

    Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
    Im Übrigen kann die unrichtige Sitzverteilung auf die Arbeitnehmergruppen ebenso wie eine Wahlbeeinflussung einen Anfechtungsgrund darstellen (vgl. BAG, AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972; LAG Hamm, DB 1976, 2020; LAG Frankfurt/M., DB 1987, 54 ; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., Rdn. 22 f zu § 19 BetrVG ).

    Im Übrigen würde sich - wie vorstehend schon ausgeführt - bei Weiterführung der zuerst eingeleiteten Wahl und Beachtung der rechtsverbindlichen Beschlüsse des Arbeitsgerichtes sich allenfalls eine falsche Wählerliste und damit unrichtige Sitzverteilung im Betriebsrat ergeben, die eine Anfechtbarkeit der Wahl erbringen könnte (vgl. LAG Hamm, DB 1976, 2020; LAG Frankfurt/M., DB 1987, 54 ).

  • LAG Hamm, 14.05.1976 - 3 TaBV 11/76

    Betriebsratswahl; Arbeitervertreter; Angestelltenvertreter; Zahlenmäßigen Stärke;

    Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
    Im Übrigen kann die unrichtige Sitzverteilung auf die Arbeitnehmergruppen ebenso wie eine Wahlbeeinflussung einen Anfechtungsgrund darstellen (vgl. BAG, AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972; LAG Hamm, DB 1976, 2020; LAG Frankfurt/M., DB 1987, 54 ; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., Rdn. 22 f zu § 19 BetrVG ).

    Im Übrigen würde sich - wie vorstehend schon ausgeführt - bei Weiterführung der zuerst eingeleiteten Wahl und Beachtung der rechtsverbindlichen Beschlüsse des Arbeitsgerichtes sich allenfalls eine falsche Wählerliste und damit unrichtige Sitzverteilung im Betriebsrat ergeben, die eine Anfechtbarkeit der Wahl erbringen könnte (vgl. LAG Hamm, DB 1976, 2020; LAG Frankfurt/M., DB 1987, 54 ).

  • LAG Köln, 05.06.1987 - 6 TaBV 28/87
    Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
    In Literatur und Rechtsprechung wird der Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl immer nur im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Entscheidung - einer einstweiligen Verfügung - erwähnt (vgl. LAG Hamm, DB 1972, 1297; LAG Mannheim, DB 1972, 1392; LAG Hamm, DB 1974, 1241; LAG Köln, DB 1987, 1996, LAG München, DB 1989, 147; Fitting/Auffarth/ Kaiser/Heither, aaO., Rdn. 22 a zu § 18 BetrVG ; GK-Kreutz, aaO., Rdn. 76 zu § 18 BetrVG ).
  • LAG Hamm, 28.03.1974 - 8 TaBV 13/74
    Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
    Soweit der Wahlvorstand eine weitere Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. März 1974 - 8 TaBV 13/74 - zitiert hat, kann sich die Beschwerdekammer hiermit nicht auseinandersetzen, weil der zugrundeliegende Sachverhalt unbekannt ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.1972 - 4 TaBV 1/72
    Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
    In Literatur und Rechtsprechung wird der Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl immer nur im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Entscheidung - einer einstweiligen Verfügung - erwähnt (vgl. LAG Hamm, DB 1972, 1297; LAG Mannheim, DB 1972, 1392; LAG Hamm, DB 1974, 1241; LAG Köln, DB 1987, 1996, LAG München, DB 1989, 147; Fitting/Auffarth/ Kaiser/Heither, aaO., Rdn. 22 a zu § 18 BetrVG ; GK-Kreutz, aaO., Rdn. 76 zu § 18 BetrVG ).
  • LAG Hamm, 10.04.1975 - 8 TaBV 29/75

    Mehrere Betriebsräte in einem Unternehmen; Einstweilige Verfügung; Untersagung

    Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
    In der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (vgl. DB 1975, 1176) wurde aber nur die Aussetzung der Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung abgelehnt.
  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

    Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist derjenige im Beschlussverfahren antragsbefugt, der Träger des streitbefangenen Rechtes ist (vgl. BAG, Beschluss vom 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 -).
  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 61/75

    Betriebsratswahl: Erlöschen des Amtes eines Wahlvorstands

    Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
    Das Amt des Wahlvorstandes endet nämlich erst dann, wenn gemäß § 29 Abs. 1 BetrVG durch ihn die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 u. 2 BetrVG vorgeschriebenen Wahl einberufen worden sind (vgl. BAG, AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87

    Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung

    Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
    Deshalb ist er in einem vorgeschalteten Kontrollverfahren wie dem vorliegenden als antragsberechtigt anzusehen (vgl. Hanau, Beilage Nr. 4 in DB 1986, 9; Winterfeld, Beilage Nr. 1 in NZA 1990, 25).
  • ArbG Lingen, 03.03.1987 - 1 BVGa 4/87
    Auszug aus LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90
    Das Arbeitsgericht Lingen hat in einer Entscheidung den Erlass einer einstweiligen Verfügung unter Hinweis auf das Kostenrisiko des Arbeitgebers bei Betriebsratswahlen abgelehnt (vgl. NZA 1988, 40 ).
  • BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86

    Anspruch auf betriebliche Witwenpension, wenn die Ehe vor dem Tod des

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