Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4466
LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 (https://dejure.org/1998,4466)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 (https://dejure.org/1998,4466)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 (https://dejure.org/1998,4466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle: Regelungsgegenstand - offensichtliche Unzuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98
    So können beispielsweise Informationsdefizite noch im laufenden Einigungsstellenverfahren ausgeglichen werden (vgl. LAG Frankfurt 12. November 1991 -- 4 TaBV 148/91 = LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 39); vorrangig ist es, die Einigungsstelle alsbald beginnen zu lassen und sie zügig durchzuführen (BAG 24. November 1981 -- 1 ABR 42/79 = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 33).
  • LAG Hessen, 12.11.1991 - 4 TaBV 148/91

    Einigungsstelle: Voraussetzungen der Bildung - Erweiterung des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98
    So können beispielsweise Informationsdefizite noch im laufenden Einigungsstellenverfahren ausgeglichen werden (vgl. LAG Frankfurt 12. November 1991 -- 4 TaBV 148/91 = LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 39); vorrangig ist es, die Einigungsstelle alsbald beginnen zu lassen und sie zügig durchzuführen (BAG 24. November 1981 -- 1 ABR 42/79 = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 33).
  • LAG München, 16.07.1993 - 1 TaBV 32/93

    Betriebsrat: Umfang der Rechte nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98
    Die erkennende Kammer hat sich bereits in ihren Beschlüssen vom 04. Mai 1993 -- 1 TaBV 32/93 -- (Seite 6-7 der Entscheidungsgründe) und vom 23. Februar 1995 -- 1 TaBV 113/94 -- (Seite 8 der Entscheidungsgründe) dieser Rechtsprechung angeschlossen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.11.1988 - 6 TaBV 30/88

    Einigungsstelle; Offensichtliche Unzuständigkeit; Nachteilsausgleich ;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98
    Die förmliche Aufnahme von Verhandlungen ist nicht Voraussetzung für gerichtliches Bestellungsverfahren, da es ansonsten die verhandlungsunwillige Seite in der Hand hätte, die Einsetzung der Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Baden-Württemberg 16. Oktober 1991 -- 12 TaBV 10/91 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 21 = NZA 1992, 186 m.w.N.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG 2. Aufl. § 98 Rdn. 18 a.E.; a. A. LAG Schleswig-Holstein 17. November 1988 -- 6 TaBV 30/88 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 13).
  • LAG Niedersachsen, 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93

    Kriterien für die Annahme eines Tendenzbetriebes auf den Gebiet der Luftfahrt,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98
    Gibt es indessen im Schrifttum unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen zum Beteiligungsrecht eines Betriebsrates und steht hierzu noch eine höchstrichterliche Klärung der Streitfrage aus, verbietet es sich von einer offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle auszugehen (erkennende Kammer 11. November 1993 -- 1 TaBV 59/93 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 27 = DB 1993, 2540 ; ebenso LAG Köln a.a.O.).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91

    Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Bildung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98
    Die förmliche Aufnahme von Verhandlungen ist nicht Voraussetzung für gerichtliches Bestellungsverfahren, da es ansonsten die verhandlungsunwillige Seite in der Hand hätte, die Einsetzung der Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Baden-Württemberg 16. Oktober 1991 -- 12 TaBV 10/91 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 21 = NZA 1992, 186 m.w.N.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG 2. Aufl. § 98 Rdn. 18 a.E.; a. A. LAG Schleswig-Holstein 17. November 1988 -- 6 TaBV 30/88 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 13).
  • LAG Köln, 13.01.1998 - 13 TaBV 60/97

    Einigungsstelle für Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98
    Die Beschwerdekammer ist vielmehr der Auffassung, dass auch bei fachkundiger Beurteilung nicht von vornherein auf der Hand liegt, dass die Zuständigkeit der Einigungsstelle wegen Fristablaufs für eine geplante Betriebsänderung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gegeben ist (LAG Köln 13. Januar 1998 -- 13 TaBV 60/97 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 33).
  • LAG Hamm, 01.07.1997 - 13 TaBV 54/97

    Unzuständigkeit einer Einigungsstelle für die Verhandlungen über einen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98
    Damit ist indessen noch nicht offenkundig, dass die Errichtung einer Einigungsstelle nicht mehr möglich ist (so aber LAG Hamm 01. Juli 1997 -- 13 TaBV 54/97 = LAGE § 113 BetrVG 1972 Nr. 7).
  • LAG Niedersachsen, 23.02.1995 - 1 TaBV 113/94

    Anrufung der Einigungsstelle durch den Unternehmer; Beschwerde des Betriebsrats;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98
    Die erkennende Kammer hat sich bereits in ihren Beschlüssen vom 04. Mai 1993 -- 1 TaBV 32/93 -- (Seite 6-7 der Entscheidungsgründe) und vom 23. Februar 1995 -- 1 TaBV 113/94 -- (Seite 8 der Entscheidungsgründe) dieser Rechtsprechung angeschlossen.
  • LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06

    Bestellung - Einigungsstelle

    Verbreitet wird in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte ohnehin angenommen, dass jede Betriebspartei in ihrer Entscheidung frei ist, wann sie Verhandlungen für gescheitert erklärt und dass es für die Bestellung der Einigungsstelle ausreicht, wenn sich eine Seite auf Verhandlungen nicht einlässt, wenn Verhandlungen also überhaupt nicht stattgefunden haben (etwa LAG Baden-Württemberg 16. Oktober 1991 - 12 TaBV 10/91 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21, zu b; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c; LAG Hamm 09. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43, zu B II 2).

    Da auch die Erfüllung der Verhandlungspflichten eine Frage der Zuständigkeit der Einigungsstelle ist (Hess. LAG 13. Juni 2003 a.a.O., zu II 1 a; 13. September 2005 a.a.O., zu II 1; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c; LAG Hamm 09. August 2004 a.a.O., zu B II 2), ist auch für die Beurteilung des Scheiterns der Verhandlungen dieser Zeitpunkt ausschlaggebend.

  • LAG Hessen, 17.04.2007 - 4 TaBV 59/07

    Bestellung einer Einigungsstelle - Erfüllung innerbetrieblicher Verhandlungs- und

    Der Seite, die auf die Durchführung eines Einigungsstellenverfahrens angewiesen ist, kann regelmäßig nicht zugemutet werden, dass vor der Bildung der Einigungsstelle zunächst häufig unsichere Fragen über den genauen Umfang von Informationsansprüchen geklärt werden müssen (LAG Frankfurt am Main 12. November 1991 a.a.O., zu II 1; 13. Juni 2003 a.a.O., zu II 1 a; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c aa).

    Das Einigungsstellenverfahren dient im Gegenteil auch dazu, eine aufgrund von Streitigkeiten über formelle Fragen wie den Umfang von Informationsansprüchen festgefahrene Zusammenarbeit der Betriebspartner mit Hilfe eines unparteiischen Vorsitzenden zügig wieder in Gang zu setzen (LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 a.a.O., zu II 1 c aa; LAG Rheinland-Pfalz 05. Januar 2006 - 6 TaBV 60/05 - AuR 2006/333 L).

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4 TaBV 86/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Verhandlungspflicht - Anzahl der Beisitzer

    Dies hat insbesondere zur Folge, dass die Beschränkung auf die Offensichtlichkeitsprüfung nach § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG auch für die Erfüllung der Verhandlungspflicht gilt (so im Ergebnis auch LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c; Hess. LAG 13. Juni 2003 a.a.O., zu II 1 a; ebenso trotz einer Prüfung des Rechtsschutzinteresses LAG Hamm 09. August 2004 a.a.O., zu B II 2).

    Verbreitet wird in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte ohnehin angenommen, dass jede Betriebspartei in ihrer Entscheidung frei ist, wann sie Verhandlungen für gescheitert erklärt und dass es für die Bestellung der Einigungsstelle ausreicht, wenn sich eine Seite auf Verhandlungen nicht einlässt, wenn Verhandlungen also überhaupt nicht stattgefunden haben (etwa LAG Baden-Württemberg 16. Oktober 1991 a.a.O., zu b; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c; LAG Hamm 09. August 2004 a.a.O., zu B II 2).

  • LAG Hamm, 17.10.2011 - 10 TaBV 69/11

    Einigungsstelle zur Telearbeit bei unbegründetem Einwand der Arbeitgeberin zur

    Hält ein Betriebspartner weitere Verhandlungen aufgrund des bisherigen Verhaltens der Gegenseite für aussichtslos und ruft er das Arbeitsgericht zur Einsetzung einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG an, so ist diese nicht deswegen offensichtlich unzuständig, weil der Verhandlungsanspruch nach § 74 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nicht oder noch nicht vollständig erfüllt worden ist; andernfalls hätte es die verhandlungsunwillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Hamm 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 74 Rn. 9 a; Kreutz/GK-BetrVG, 9. Aufl., § 74 Rn. 28 m.w.N.).

    Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrats und steht eine höchst-richterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - NZA 1992, 186; LAG Köln 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachsen 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - DB 2007, 1417; ErfK/Koch, 11. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 22.03.2010 - 10 TaBV 13/10

    Einigungsstelle zur Verteilung der täglichen Arbeitszeit von Beschäftigten im

    Hält ein Betriebspartner weitere Verhandlungen aufgrund des bisherigen Verhaltens der Gegenseite für aussichtslos und ruft er das Arbeitsgericht zur Einsetzung einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG an, so ist diese nicht deswegen offensichtlich unzuständig, weil der Verhandlungsanspruch nach § 74 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nicht oder noch nicht vollständig erfüllt worden ist; andernfalls hätte es die verhandlungsunwillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Hamm 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 74 Rn. 9; Kreutz/GK-BetrVG, 9. Aufl., § 74 Rn. 28 m.w.N.).

    Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrats und steht eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91- NZA 1992, 186; LAG Köln 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachen 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - DB 2007, 1417; ErfK/Eisemann, 10. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3 m.w.N.).

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 1 TaBV 28/09

    Einigungsstelle zur Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan bei

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts steht es den Betriebspartnern im Zusammenhang mit der Einleitung des Bestellungsverfahrens nach § 98 ArbGG frei zu entscheiden, wann sie der Errichtung einer Einigungsstelle mit gerichtlicher Hilfe für notwendig erachten (LAG Niedersachsen vom 7. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98; LAG Hamm vom 9. August 2004 - 10 TaBV 81/04 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 35, 43).
  • LAG Hessen, 31.01.2006 - 4 TaBV 208/05

    Anforderungen an die Bestellung einer Einigungsstelle - Luftfahrtunternehmen

    Dementsprechend muss der Antragsteller im Bestellungsverfahren zwar nicht den Inhalt der von ihm angestrebten Regelung darlegen, wohl aber hinreichend konkret angeben, über welchen Gegenstand in der Einigungsstelle verhandelt werden soll (vgl. LAG Köln 18. Februar 1998 - 7 TaBV 66/97 - AuR 1998/378 L; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c aa; Schwab/Weth-Walker ArbGG § 98 Rn 13; GK-ArbGG-Leinemann Stand Dezember 2005 § 98 Rn 18; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 98 Rn 18; Friedrich in Bader/Creutzfeld/Friedrich ArbGG § 98 Rn 3; ErfK-Eisemann § 98 ArbGG Rn 2).
  • ArbG Köln, 05.03.2021 - 21 BV 29/21

    Einsetzung einer Einigungsstelle im Zusammenhang mit "mobilem Arbeiten"

    Dementsprechend muss der Antragsteller im Bestellungsverfahren zwar nicht den Inhalt der von ihm angestrebten Regelung darlegen, wohl aber hinreichend konkret angeben, über welchen Gegenstand in der Einigungsstelle verhandelt werden soll (LAG Köln, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 9 TaBV 67/16, Rn. 35, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 TaBV 47/13, Rn. 29 f., juris; Hess. LAG, Beschluss vom 31.01.2006 - 4 TaBV 208/05, Rn 23, juris; LAG Hamburg, Beschluss vom 01.02.2007 - 8 TaBV 18/06, Rn. 30, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 4 TaBV 208/05, AuR 2006/214, zu II 2; LAG Köln, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 7 TaBV 66/97, AuR 1998/378 (Ls); LAG Niedersachsen, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c aa).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.01.2005 - 15 TaBV 10/04

    Im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG sind auch Vorfragen wie die

    b) Da die Betriebsparteien in der Zeit vor der Beschlussfassung durch den Austausch von Entwürfen für eine Betriebsvereinbarung verhandelt haben, ist die Bezeichnung für den Gegenstand eines Einigungsstellenverfahrens ausreichend, denn für die Arbeitgeberin war hinreichend erkennbar, worum es bei der Verhandlung gehen soll (vgl. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98, LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 35).
  • LAG Hessen, 11.09.2012 - 4 TaBV 192/12

    Bestimmter Antrag - Regelungsgegenstand - Bestellung einer Einigungsstelle;

    Dementsprechend muss der Antragsteller im Bestellungsverfahren zwar nicht den Inhalt der von ihm angestrebten Regelung darlegen, wohl aber hinreichend konkret angeben, über welchen Gegenstand in der Einigungsstelle verhandelt werden soll ( Hess. LAG 31. Januar 2006 - 4 TaBV 208/05 - AuR 2006/214, zu II 2; LAG Köln 18. Februar 1998 - 7 TaBV 66/97 - AuR 1998/378 L; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c aa ).
  • LAG Hessen, 13.06.2003 - 4 TaBV 67/03

    Bildung einer Einigungsstelle wegen Interessenausgleich und Sozialplan sowie

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht