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   OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 1 U 101/05 - 35   

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https://dejure.org/2006,6043
OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 1 U 101/05 - 35 (https://dejure.org/2006,6043)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.01.2006 - 1 U 101/05 - 35 (https://dejure.org/2006,6043)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 1 U 101/05 - 35 (https://dejure.org/2006,6043)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Handelsvertreter: Außerordentliche Kündigung eines Vertriebsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrages; Unmittelbares Bevorstehen des Endes des dreijährigen Handelsvertretervertrages; Wichtiger Grund und vorausgegangene Abmahnung als Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung; Anforderungen an die Abmahnung

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Außerordentliche Kündigung nach erfolgter ordentlicher Kündigung

  • Judicialis

    HGB § 89a; ; HGB § ... 89a Abs. 1 S. 1; ; HGB § 89b; ; ZPO § 256; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; KSchG § 4; ; EGBGB Art 229 § 5 S. 2; ; BGB § 314

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89a § 89b; ZPO § 256
    Zur Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Handelsvertreter-(Vertriebs-)Vertrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche nach ordentlicher Kündigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Zumutbarkeitsprüfung, Unzumutbarkeit des Abwartens des nächsten ordentlichen Kündigungstermins, Erfordernis einer Abmahnung, Nachschieben von Kündigungsgründen, Überlegungsfrist, dauerhafter Vertragsverstoß, Verwirkung des Rechts, Kündigungsgründe ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 1005
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 1 U 101/05
    Eine Feststellungsklage dieses Inhalts wäre unzulässig, da außerhalb von § 4 KSchG nicht auf Feststellung der Unwirksamkeit von Kündigungen geklagt werden kann (vgl. BGH NJW 2000, 354 ).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 1 U 101/05
    Wird eine Leistungsklage nach zunächst zulässigem Feststellungsantrag erst nachträglich möglich, entfällt dadurch das Feststellungsinteresse der bereits anhängigen positiven Feststellungsklage in der Regel nicht (Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 27. Aufl. Rdn. 20 zu § 256 ; BGH WM 93, 1241; BGHZ 70, 39; RGZ 108, 202).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 1 U 101/05
    Ein Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 ZPO besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage eine durch Leistungsklage nicht oder noch nicht zu behebende gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht; hier dadurch, dass die Beklagte den Fortbestand des Rechtsverhältnisses über den 29.4.2004 hinaus bestreitet und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Unsicherheit zu beseitigen ( BGH MDR 86, 743 ; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., Rdn. 7 zu § 256 ).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 16 U 61/16

    Abgrenzung von haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit eines Handelsvertreters

    Die Wirksamkeit der von der Beklagten erklärten fristlosen Kündigung beurteilt sich nach § 89a HGB, da das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis rechtlich als Handelsvertreterverhältnis zu qualifizieren ist mit der Folge, dass diese Vorschrift § 314 BGB als lex specialis vorgeht (vgl. Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 37. Auflage, § 89a Rn. 1; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Januar 2006, Az.: 1 U 101/05, zitiert nach juris, Rn. 32), aber ohne wesentliche Unterschiede, da § 314 BGB nur die bisherige Rechtslage kodifiziert, weshalb die Definition des wichtigen Grundes in § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB auch im Rahmen des § 89a Abs. 1 HGB herangezogen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 28. September 2012, Az.: I-16 U 124/11, zitiert nach juris, Rn. 18).
  • OLG Köln, 17.01.2013 - 19 W 1/13

    Wichtiger Grund, Beleidung, Drohung, Ankündigung von Pflichtverletzungen,

    Nur bei gravierenden Vertragspflichtverletzungen kommt insoweit eine fristlose Kündigung in Betracht (OLG Saarbrücken NJOZ 2006, 2181).

    Dieser Zeitraum reicht nicht aus, hier im Interesse des Antragstellers eine fristlose Kündigung für unangemessen zu erachten (vgl. OLG Saarbrücken NJOZ 2006, 2181, 2185 - hier nur noch Laufzeit von fünf Wochen).

  • OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 11 U 31/10

    Rechtskraftwirkung eines Vorprozesses ohne Beteiligung des Beklagten am

    Diese Vorschrift geht als lex specialis dem § 314 BGB vor (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 25.01.2006 - 1 U 101/05 - OLGR 2006, 301 zitiert nach [...] Rz 32 ; Ruß in HeidelbergerKomm- HGB , 7. Aufl., § 89a Rz. 1).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 89 a Abs. 1 Satz 1 HGB gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nicht zugemutet werden kann (vgl. etwa BGH, Urt. v. 12.03.2003 - VIII ZR 197/02 -NJW-RR 2003, 981 zitiert nach [...] Rz 16; OLG Saarbrücken, Urt. v. 25.01.2006 -1 U 101/05 - OLGR 2006, 301 zitiert nach [...] Rz 32).

  • OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15

    Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertreters wegen des Verdachts einer

    Steht das Ende des Vertragsverhältnisses aufgrund vertraglicher Befristung oder einer bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung ohnehin bevor, so sind an den wichtigen Grund besonders strenge Anforderungen zu stellen (OLG Celle GmbHR 2005, 541) und ein Abwarten bis zum bevorstehenden ordentlichen Vertragsende muss für den Kündigenden im Hinblick auf Schwere und Gewicht des konkreten außerordentlichen Kündigungsgrundes, wie z.B. bei einem besonders groben Hinwegsetzen des Gekündigten über seine Pflichten, schlechterdings unzumutbar sein (OLG München Urt. v. 24.11.2004 - 7 U 1518/04, HVR Nr. 1165; OLG Saarbrücken Urt. v. 25.1.2006 - 1 U 101/05-35, HVR Nr. 1170).
  • LG Hannover, 08.01.2009 - 3 O 341/07

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung eines

    Ob dem Kündigenden ein Zuwarten bis zum regulären Vertragsende zumutbar ist, hängt wiederum unter anderem von der bisherigen Vertragsdauer und der Nähe des Vertragsendes ab (OLGR Saarbrücken 2006, 301).
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