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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - I-1 U 102/05   

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https://dejure.org/2006,12677
OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - I-1 U 102/05 (https://dejure.org/2006,12677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2006 - I-1 U 102/05 (https://dejure.org/2006,12677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 (https://dejure.org/2006,12677)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall zweier Kfz; Erhöhung der Betriebsgefahr durch unvorsichtiges Ein- und Aussteigen; Pflicht des Fahrers eines vorbeifahrenden Kfz zum ausreichend weiten Umfahren einer sich öffnenden Fahrzeugtür

  • Judicialis

    ZPO § 529; ; StVG § 7; ; StVG § 7 Abs. 2 a.F.; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1 a.F.; ; StVG § 18 a.F.; ; BGB § 823; ; PflVG § 3; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 3; ; StVO § 14 Abs. 1

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Türöffnen (unvorsichtiges) - Verkehrsunfall und Haftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich beim Anschnallen eines Kindes öffnenden Tür eines Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 1 U 241/93

    Fahrzeugführer; Halten am Fahrbahnrand; Ausladen von Gegenständen; Beobachtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 102/05
    Dabei gehört ebenso wie auch das Herausnehmen von auf dem Rücksitz abgelegten Gegenständen (Senat, Urteil vom 28.12.1994, Az. 1 U 241/93) auch das im Stehen an der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank noch zum Einsteigevorgang, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss.

    Sie musste sich vielmehr während des gesamten Anschnallvorgangs bei geöffneter Fondtür ständig weiter vergewissern, ob Fahrzeugverkehr herannahte, um gegebenenfalls den Anschnallvorgang unterbrechen und die geöffnete Tür wieder schließen zu können (Senat, Urteil vom 28.12.1994, Az. 1 U 241/93).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - 1 U 158/03

    Zur Haftung wegen Kollision mit einem Radfahrer beim Entladen eines VW-Busses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 102/05
    Wird, wie hier, beim Einsteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Einsteigenden (Senat, Urteil vom 26.04.2004, Az.1 U 158/03 mit Verweis auf OLG Hamm, DAR 2000, 64).
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03

    Haftungsverteilung bei Erfassen der Fahrerin eines auf dem Seitenstreifen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 102/05
    Allerdings musste der Beklagte zu 1.) bei Erkennen der geöffneten Tür des Fahrzeugs der Klägerin und der Zeugin A.-H., die sich in den Wagen hineinbeugte, mit der Möglichkeit zu rechnen, dass sich der Öffnungswinkel der Tür entweder durch eine Berührung mit der Zeugin, oder auch durch einen durch den LKW des Beklagten zu 1.) selbst verursachten Luftzug vergrößerte (OLG Hamm, NZV 2004, 408).
  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 102/05
    Wird, wie hier, beim Einsteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Einsteigenden (Senat, Urteil vom 26.04.2004, Az.1 U 158/03 mit Verweis auf OLG Hamm, DAR 2000, 64).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 101/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden mit der zum Zwecke des

    Konkret gehört auch das in der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank noch zum Einsteigevorgang, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss (Senat, Urteil vom 16. Januar 2006, Az.: I-1 U 102/05 sowie Urteil vom 26. Juni 2012, Az.: I-1 U 149/11).

    Kollidiert ein Kraftfahrzeugführer bei der Vorbeifahrt an einem abgestellten Pkw ohne den Nachweis eines Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot mit einer geöffneten Tür und ist zu seinen Lasten nur die von dem Pkw ausgegangene einfache Betriebsgefahr in Ansatz zu bringen, so führt dies nach der ständigen Senatsrechtsprechung zu einer Quotierung von 100 % : 0 zum Nachteil des Ein- oder Aussteigenden (Senat a.a.O. mit Hinweis auf Senat, DAR 1976, 215; Senat, Urteil vom 16. Januar 2006, Az.: I-1 U 102/05; Senat, Urteil vom 20. November 2006, Az.: I-1 U 40/06).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der Tür

    Dabei gehört ebenso wie das Herausnehmen von auf dem Rücksitz abgelegten Gegenständen (Senat, Urteil vom 28.12.1994, Az.: 1 U 241/93) auch das im Stehen an der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank noch zum Einsteigevorgang, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss (BGH NJW 2009, 3791; Senat, Urteil vom 16.01.2006, Az.: I-1 U 102/05).

    Hinzu kommt Folgendes: Bei der Vorbeifahrt an einem haltenden Fahrzeug kann ein Seitenabstand von weniger als 1 m zwischen den Fahrzeugen zu gering sein, wenn sich eine Person in den haltenden Pkw hinein beugt, der mit auf der Fahrerseite geöffneter Tür auf einem Seitenstreifen neben der Fahrbahn steht; denn es muss jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden (Senat, Urteil vom 16.01.2006, Az.: I-1 U 102/05; OLG Hamm NZV 2004, 408; so auch OLG Nürnberg DAR 2001, 130).

  • LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen;

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - zu finden in juris; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408; LG Berlin, VersR 2002, 864).
  • LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09

    Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür

    Erfasst sind darüber hinaus insbesondere auch Situationen, in denen - wie hier vorliegend - der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 -.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84;OLG Hamm, NZV 2004, 408 f.; LG Berlin, VersR 2002, 864 f.).
  • LG Wuppertal, 12.07.2016 - 7 O 34/14

    Kollision bei Linksabbiegevorgang auf bevorrechtigte Straße kein unabwendbares

    Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldungsbeiträge sind jedoch zu Lasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig oder bewiesen sind (OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 16501).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2006 - 1 U 37/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Wird, wie hier, beim Einsteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Einsteigenden (ständige Rechtsprechung des Senats,1 U 158/03, Urteil vom 26. April 2004; 1 U 208/03, Urteil vom 21. Juni 2004; 1 U 102/05, Urteil vom 16. Januar 2006).
  • AG Leverkusen, 25.03.2014 - 20 C 259/13

    Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge bei einem

    Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind jedoch zu Lasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig oder bewiesen sind (OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 16501).
  • LG Essen, 24.02.2022 - 3 O 17/20

    Verkehrsunfall

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - Juris Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f.; LG Berlin, VersR 2002, 864 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 1 U 102/05   

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https://dejure.org/2006,4242
OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 1 U 102/05 (https://dejure.org/2006,4242)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.04.2006 - 1 U 102/05 (https://dejure.org/2006,4242)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. April 2006 - 1 U 102/05 (https://dejure.org/2006,4242)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadenersatzanspruch eines Grundstückseigentümers wegen Verstrahlung einer Wohnung durch gestohlenen radioaktiven Abfall: Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer stillgelegten und im Rückbau befindlichen atomaren Wiederaufbereitungsanlage

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz wegen der Verstrahlung einer Wohnung durch plutoniumhaltige Materialien; Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer radioaktive Materialien lagernden stillgelegten Wiederaufbereitungsanlage; Pflicht des Betreibers zur Berücksichtigung der Möglichkeit ...

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 823 Abs. 1; ; AtomG § 25; ; AtomG § 27

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Pflichten des Betreibers einer stillgelegten Wiederaufbereitungsanlage hinsichtlich Entwendungsgefahr durch Zugangsberechtigte

  • rechtsportal.de

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer stillgelegten Wiederaufbereitungsanlage - sog. "Innentätersszenario" bei der Sicherheitsauslegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Über Verwaltungsrecht hinausgehende Pflichten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1167
  • NJW-RR 2007, 432 (Ls.)
  • VersR 2007, 122
  • BauR 2007, 569
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 1 U 102/05
    Da von einem Verkehrssicherungspflichtigen unter Umständen ein Mehr an Sorgfalt zu verlangen ist als eine Behörde gefordert hat und da durch eine behördliche Genehmigung die zivilrechtliche Verantwortung nicht vom Verkehrssicherungspflichtigen auf die Behörde übergeht (BGHZ 139, 79, 83; BGHR BGB § 823 Abs. 1 - Produzentenhaftung 1), verletzt der Betreiber einer stillgelegten Wiederaufbereitungsanlage, in der sich noch radioaktive Materialien befinden, seine Verkehrssicherungspflicht, wenn die Kontrollmaßnahmen ausschließlich auf den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ausgerichtet sind und bei den Sicherheitsvorkehrungen die Möglichkeit nicht berücksichtigt ist, dass eine zugangsberechtigte Person vorsätzlich radioaktive Abfälle entwenden könnte ("Innentäterszenario").

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass von einem Verkehrssicherungspflichtigen unter Umständen ein Mehr an Sorgfalt zu verlangen ist als eine Behörde gefordert hat, und dass durch eine behördliche Genehmigung die zivilrechtliche Verantwortung nicht vom Verkehrssicherungspflichtigen auf die Behörde übergeht (BGHZ 139, 79, 83; BGHR BGB § 823 Abs. 1 - Produzentenhaftung 1).

  • BGH, 09.06.1998 - VI ZR 238/97

    Zur Schadensersatzhaftung des Importeurs von Feuerwerkskörpern wegen fehlender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 1 U 102/05
    Da von einem Verkehrssicherungspflichtigen unter Umständen ein Mehr an Sorgfalt zu verlangen ist als eine Behörde gefordert hat und da durch eine behördliche Genehmigung die zivilrechtliche Verantwortung nicht vom Verkehrssicherungspflichtigen auf die Behörde übergeht (BGHZ 139, 79, 83; BGHR BGB § 823 Abs. 1 - Produzentenhaftung 1), verletzt der Betreiber einer stillgelegten Wiederaufbereitungsanlage, in der sich noch radioaktive Materialien befinden, seine Verkehrssicherungspflicht, wenn die Kontrollmaßnahmen ausschließlich auf den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ausgerichtet sind und bei den Sicherheitsvorkehrungen die Möglichkeit nicht berücksichtigt ist, dass eine zugangsberechtigte Person vorsätzlich radioaktive Abfälle entwenden könnte ("Innentäterszenario").

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass von einem Verkehrssicherungspflichtigen unter Umständen ein Mehr an Sorgfalt zu verlangen ist als eine Behörde gefordert hat, und dass durch eine behördliche Genehmigung die zivilrechtliche Verantwortung nicht vom Verkehrssicherungspflichtigen auf die Behörde übergeht (BGHZ 139, 79, 83; BGHR BGB § 823 Abs. 1 - Produzentenhaftung 1).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 1 U 102/05
    Waren die Sicherheitsvorkehrungen, obwohl sich in der Anlage immer noch so gefährliches Material wie radioaktive Stoffe befand, untergeordneten Mitarbeitern übertragen, so liegt darin ein Organisationsmangel, der ebenfalls eine Haftung nach § 31 BGB begründet (BGHZ 24, 200, 213; BGH NJW 1980, 2810).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 1 U 102/05
    Es fehlt aber an einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit dafür, dass es zukünftig zu solchen Ausfällen kommen wird, so dass die Klage unbegründet ist (vgl. BGHR ZPO § 256 Abs. 1 - Feststellungsinteresse 19).
  • BVerwG, 09.02.2005 - 7 B 160.04

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 1 U 102/05
    Seit Bekanntwerden des Vorfalls ist zudem das Innentäterszenario auch bei der Planung und Genehmigung neuer Anlagen außerhalb des Landes B. berücksichtigt worden (vgl. BVerwG - Beschluss vom 9.2.2005 - 7 B 160/04; VGH München DVBl 2004, 44).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55

    Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.04.2006 - 1 U 102/05
    Waren die Sicherheitsvorkehrungen, obwohl sich in der Anlage immer noch so gefährliches Material wie radioaktive Stoffe befand, untergeordneten Mitarbeitern übertragen, so liegt darin ein Organisationsmangel, der ebenfalls eine Haftung nach § 31 BGB begründet (BGHZ 24, 200, 213; BGH NJW 1980, 2810).
  • LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18

    Schmerzensgeld, Luftfahrtunternehmen, Flugschule

    Die zu erfüllenden Verkehrssicherungspflichten bestimmen sich dabei nicht ausschließlich anhand öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder entsprechender DIN-Normen oder vergleichbarer Zertifizierungen, sondern sind eigenständig zivilrechtlich nach den berechtigten Sicherheitserwartungen der betroffenen Verkehrskreise zu bestimmen, wobei auch die Zumutbarkeit für den von der Verpflichtung Betroffenen zu berücksichtigen ist (vgl. etwa BGH NJW 1984, 801; NJW 1985, 620; NJW 1994, 2232; OLG Jena, NJW 2006, 624; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1167; Spindler in BeckOGK-BGB, Stand: 01.02.2020, § 823, Rn. 397 und 91).
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