Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 19.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.08.2008 - 1 U 108/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2227
OLG Karlsruhe, 19.08.2008 - 1 U 108/08 (https://dejure.org/2008,2227)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.08.2008 - 1 U 108/08 (https://dejure.org/2008,2227)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. August 2008 - 1 U 108/08 (https://dejure.org/2008,2227)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Umwandlung: Vertragspartei eines Mietvertrags nach der Umwandlung eines Einzelkaufmanns in eine GmbH

  • Deutsches Notarinstitut

    UmwG §§ 131 Abs. 1 Nr. 1; 152; 155
    Übergang eines Mietvertrages durch Ausgliederung des Unternehmens eines Einzelkaufmanns auf eine GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Vermögensübertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ohne Zustimmung der betroffenen Gläubiger für ein Unternehmen eines Einzelhandelskaufmannes; Umwandlung des durch einen Einzelkaufmann betriebenen Unternehmens durch Ausgliederung in eine GmbH

  • Betriebs-Berater

    Umwandlung des Unternehmens eines Einzelkaufmanns in eine GmbH

  • Judicialis

    BGB § 535; ; UmwandlungsG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; UmwandlungsG § 123; ; UmwandlungsG § 152; ; UmwandlungsG § 155

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine erforderliche Vermieterzustimmung zur Umwandlung der Firma eines Einzelhandelskaufmanns in die Rechtsform der GmbH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach Umwandlungen gehen auch Pflichten aus Mietvertrag über!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umwandlung des Unternehmens eines Einzelkaufmanns in eine GmbH im Wege der Ausgliederung nach dem UmwG ? Übergang des Mietvertrags und der Mietverbindlichkeiten des Einzelkaufmanns auf die GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ohne Zustimmung des Vertragspartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Behandlung eines Mietverhältnisses nach Umwandlung in GmbH

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umwandlung des Unternehmens eines Einzelkaufmanns in eine GmbH

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Wechsel des Gewerberaum-Mieters durch Umwandlung des Unternehmens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Wechsel des Gewerberaummieters durch Umwandlung seines Unternehmens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umwandlung: Wechsel des Vertragspartners ohne Zustimmung des Vermieters möglich! (IMR 2008, 373)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1698
  • NZM 2009, 84
  • ZMR 2009, 34
  • DB 2008, 2241
  • NZG 2009, 315
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.2002 - LwZR 20/01

    Rechtsfolgen eines Pächterwechsels infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2008 - 1 U 108/08
    Hier geht es aber gerade nicht um eine Gebrauchsüberlassung an einen Dritten, vielmehr hat das Einzelhandelsunternehmen sich in die O GmbH umgewandelt mit der Folge, dass diese kraft Gesetzes anstelle des früheren Mieters in die bestehenden Verträge eingetreten ist (vgl. BGH WM 2002, 1240, 1241 für einen Fall der Pacht).

    Dagegen hat er für den Fall eines Pachtverhältnisses festgestellt, dass bei einer Umwandlung durch Verschmelzung gemäß § 20 UmwG (diese Vorschrift entspricht in wesentlichen Zügen dem für die Ausgliederung geltenden § 131 UmwG), die umgewandelte GmbH kraft Gesetzes anstelle der früheren Pächterin (ebenfalls eine GmbH) in die bestehenden Pachtverträge eingetreten ist (BGH WM 2002, 1240, 1241).

  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2008 - 1 U 108/08
    Schließlich führt das Bayrische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 07.02.2002 (2 ZBR 161/01) zwar aus, dass in einem Fall, in dem Wohnungseigentum durch die Firma eines Einzelkaufmanns verwaltet wird, im Falle der Umwandlung der einzelkaufmännischen Firma in Form der Ausgliederung in eine GmbH das Verwalteramt nicht von selbst auf die GmbH übergehe, sondern es dazu der Zustimmung der Wohnungseigentümer bedürfe.
  • BGH, 08.10.2003 - XII ZR 50/02

    Auslegung eines Ausgliederungsvertrags

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2008 - 1 U 108/08
    In einer späteren Entscheidung (BGH NJW-RR 2004, 123) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen, ob ein Mietvertrag nach (dem damals noch geltenden, inzwischen aufgehobenen) § 132 UmwG im Wege der Ausgliederung mitübertragen werden kann.
  • KG, 13.04.2006 - 8 U 160/05

    Gewerberaummiete: Übergang der Mieterstellung durch Änderungen der Rechtsform des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2008 - 1 U 108/08
    In seiner Entscheidung vom 13.04.2006 (8 U 160/05) nimmt das Kammergericht nicht auf das Umwandlungsgesetz Bezug, sondern behandelt den Fall eines sonstigen rechtsgeschäftlichen Gesellschaftswechsels.
  • BGH, 25.04.2001 - XII ZR 43/99

    Vertragspartner eines Mietvertrages bei Fortführung eines Einzelunternehmens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2008 - 1 U 108/08
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in dem von den Klägern angeführten Urteil vom 25.04.2001 (NJW 2001, 2251), auf das sich auch das Landgericht bezogen hat, entschieden, dass der Eintritt eines Gesellschafters in den Betrieb eines Einzelkaufmanns und die Fortführung des Geschäftes durch die neu gegründete Gesellschaft nicht kraft Gesetzes dazu führt, dass nunmehr die Gesellschaft Vertragspartei eines zuvor von dem Einzelkaufmann abgeschlossenen Mietvertrages wird, zu einem solchen Vertragsübergang vielmehr die Mitwirkung des Vermieters erforderlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1992 - 10 U 208/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2008 - 1 U 108/08
    In diesem Sinne hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass dann, wenn auf Mieterseite eine Personenhandelsgesellschaft Vertragspartnerin ist und diese nach §§ 46 f. UmwG (a. F.) in eine GmbH umgewandelt wird, ein Mieterwechsel eintritt, ohne dass hierzu die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist (BB 1992, 2173).
  • LG Berlin, 03.08.2018 - 66 S 26/18

    Wohnraummiete: Gesamtschuldnerische Haftung des früheren Vermieters/Rechtsträgers

    Vorliegend ordnet jedoch bereits § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG für die Ausgliederung eine (partielle) Gesamtrechtsnachfolge an, aufgrund derer sich der Eigentumsübergang an dem hier vermieteten Grundstück als Teil einer umfassenden Umstrukturierung vollzog (vgl. Streyl in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, § 566 BGB, Rn. 33 unter Verweis auf den insoweit ähnlichen Fall der Verschmelzung gemäß § 20 UmwG: BGH, Urteil vom 26.4. 2002 - LwZR 20/01, NJW 2002, 2168; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.08.2008 - 1 U 108/08, zit. nach juris; Emmerich in Staudinger, (2018) BGB § 566, Rn. 26; Lehr in: BeckOK Schach/Schultz/Schüller, Mietrecht, Stand 0.12.2015, § 566 Rn. 15; Kuß/Leutner in: Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 4. Aufl. 2017, § 566 BGB Rn. 256).
  • OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 98/09

    Ausgliederung eines Teilbetriebs - Bürgenhaftung

    Dies zeigt sich auch darin, dass es bei der Übertragung von Rechten im Rahmen der Umwandlung nicht der Zustimmung betroffener Dritter bedarf (vgl. OLG Dresden, aaO; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 1698).
  • KG, 22.08.2022 - 8 U 1156/20

    Corona-Pandemie: Anpassung der Gewerberaummiete aufgrund Umsatzrückgangs infolge

    Damit sind auch kraft Gesetzes und somit unabhängig von der Zustimmung des Vertragspartners die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag übergegangen und ist ein Wechsel in der Person des Mieters dahingehend eingetreten, dass Mieter nicht mehr der Einzelhandelskaufmann, sondern die GmbH geworden ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. August 2008 - 1 U 108/08 -, NZM 2009, 84, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen; Guhling in: Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 2. Auflage 2019, § 540 Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 10 S 1201/13

    BGB-Gesellschaft als Sammlerin von Abfällen; prozessuale Rechte der

    Dahingestellt kann in diesem Zusammenhang insbesondere bleiben, ob die bei der Ausgliederung eines einzelkaufmännischen Unternehmens (ein Unterfall der Spaltung, vgl. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 123 UmwG) eintretende Gesamtrechtsnachfolge auch schlechthin nicht übertragbare Rechtspositionen, wie etwa die Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erfasst (verneinend OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.08.2008 - 1 U 108/08 - NJW-RR 2008, 1698).
  • LG Hamburg, 07.05.2020 - 333 O 149/19

    Einhaltung der Schriftform beim Abschluss eines gewerblichen Mietvertrags;

    Die Rechtsnachfolge bewirkt auch den Übergang bestehender Verträge und Dauerschuldverhältnisse und zwar ohne dass es einer Zustimmung des Vertragspartners bedarf, OLG Karlsruhe Urt. vom 19.8.2008, 1 U 108/08, Palandt-Weidenkaff, BGB, 78. Auflage § 535 Rn 12).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29284
OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08 (https://dejure.org/2009,29284)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.06.2009 - 1 U 108/08 (https://dejure.org/2009,29284)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juni 2009 - 1 U 108/08 (https://dejure.org/2009,29284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Regress nach §§ 110, 111 SGB VII - Ausführung von Gurtungs- und Stahlbauarbeiten durch eine als Subunternehmerin tätige GmbH - Rückbau einer Spundwand - schwerer Arbeitsunfall eines Bauarbeiters - grobe Fahrlässigkeit des Geschäftsführers - Nichtbeteiligung des Schädigers am ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB VII § 110; SGB VII § 111; VVG § 110; VVG a. F. § 157; BGB § 421; BGB § 426
    Voraussetzungen und Umfang des Rückgriffs des SVT gegen haftungsprivilegierten Schädiger gem. § 110 SGB VII. Mit Anmerkung: Jerom Konradi

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1620
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Hamburg, 08.07.2008 - 303 O 312/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 3, vom 8. Juli 2008 (Geschäfts-Nr. 303 O 312/05) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 8. Juli 2008, Geschäfts-Nr. 303 O 312/05, werden die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin EUR 99.155,55 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 22. April 2005 aus EUR 91.589,47 sowie ab 9. November 2005 aus EUR 7.566,08 zu zahlen.

  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 57/89

    Erklärungen des Versicherers für Mitversicherte in der allgemeinen

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08
    Der Versicherer ist zwar nur dann ermächtigt, für Mitversicherte rechtswirksam Erklärungen abzugeben, wenn sich seine Vollmacht aus konkreten Umständen ergibt (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1989, VI ZR 57/89, NJW-RR 1990, 343 ff.) oder der Mitversicherte nachträglich der Bevollmächtigung zustimmt (Littbarski, AHB, 2001, § 5 Rdn. 151).
  • BGH, 24.04.1959 - VI ZR 108/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08
    Gerade wenn eine - wie hier - besonders gefährliche Arbeit aus dem üblichen Rahmen herausfällt, so dass es nicht genügt, vorhandene Unfallverhütungsvorschriften zu befolgen, besteht eine erhöhte Pflicht des Unternehmers, sich um die Ausführung der betreffenden Arbeiten und um die Sicherung seiner Arbeiter im Einzelnen zu kümmern (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1959, VI ZR 108/58, VersR 1959, 565 f.).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08
    Besonders gewichtig ist die Pflicht zum Schutz der Arbeiter vor tödlichen Gefahren (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2001, VI ZR 49/00, NJW 2001, 2092 ff.), wie sie im vorliegenden Fall bestanden.
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08
    Das Feststellungsinteresse i.S. von § 256 Abs. 1 ZPO ist zu bejahen wenn der Anspruchsgegner seine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit in Abrede stellt, durch die Klageerhebung einer drohenden Verjährung entgegengewirkt werden soll und die Möglichkeit eines künftigen Schadens auf Grund einer bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung besteht (BGH, Urteil vom 16. Januar 2001, VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431 ff.).
  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 244/06

    Voraussetzungen der Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08
    Hat eine Verfahrensbeteiligung nicht stattgefunden, so ist bei Ansprüchen nach den §§ 110 f. SGB VII keine Verfahrenswiederholung (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2007, VI ZR 244/06, zitiert nach juris, Rdn. 14 m.w.N.) erforderlich; denn diese Ansprüche betreffen nicht das Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger, das zum Schutz der Versicherten für die Haftungsbeschränkung nur einheitlich zu beurteilen ist, sondern allein das Verhältnis zwischen dem Unfallversicherungsträger und dem Schädiger.
  • BGH, 29.01.2008 - VI ZR 70/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückgriff des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08
    Der fiktive zivilrechtliche Schadensersatzanspruch des Geschädigten H..., dem der Beklagte zu 2. ohne die Privilegierung nach den §§ 104 ff. SGB VII ausgesetzt gewesen wäre, für dessen Höhe der Sozialversicherungsträger die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH, Urteil vom 29. Januar 2008, VI ZR 70/07, BGHZ 175, 153 ff.), unterschreitet den geltend gemachten Betrag von EUR 99.155,55 nicht.
  • BGH, 27.06.2006 - VI ZR 143/05

    Umfang des Rückgriffs des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08
    Eine Kongruenz der Ansprüche ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 27. Juni 2006, VI ZR 143/05, BGHZ 168, 161 ff.).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08
    Zu letzterem ist der Mitversicherte jedoch gemäß § 7 Ziff. 1 AHB in der Regel spätestens nach Eintritt des Versicherungsfalls verpflichtet (Littbarski, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 3. Juni 1987, IV a ZR 292/85, BGHZ 101, 276 ff.).
  • LG Stralsund, 28.11.2006 - 7 O 354/05

    Zum Mitverschulden des Beifahrers auf einem Motorrad mit alkoholisiertem Fahrer

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.06.2009 - 1 U 108/08
    So hat das Landgericht Stralsund (Urteil vom 28. November 2006, 7 O 354/05, zitiert nach juris = lfd. Nr. 2637 bei Hacks u.a., Schmerzensgeldbeträge, 26. Aufl. 2008) einer Klägerin, die bei einem allenfalls durch einfache Fahrlässigkeit herbeigeführten Motorradunfall ein schweres gedecktes Schädelhirntrauma mit mehrmonatigem Krankenhausaufenthalt und der Folge neuropsychologischer Defizite wie Verlangsamung, deutlich reduzierte Umstellfähigkeit, Dyskalkulie und mittelschwere Wernicke-Aphasie bei einer MdE von 80 % erlitten hatte, unter Berücksichtigung einer 30-%igen Mithaftung einen Schmerzensgeldbetrag von EUR 46.200,00 zugesprochen, was ohne den Mitverschuldensanteil zu einem Schmerzensgeldbetrag von EUR 66.000,00 führt.
  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

  • BGH, 05.01.1968 - VI ZR 125/66

    Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung eines Arbeitsunfalls -

  • OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 79/14

    Regressanspruch einer Berufsgenossenschaft: Grob fahrlässige Verursachung eines

    Da hier aber der Regressanspruch nach § 110 SGB VII streitgegenständlich ist, bedarf es die im Falle der unterlassenen Beteiligung des Schädigers an sich gebotenen Aussetzung des Prozesses gemäß § 108 Abs. 2 SGB VII zum Zwecke der Verfahrenswiederholung indessen nicht (z. B. OLG Hamburg VersR 2010, 1620; Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand Juni 2013, Rdn. 9; Konradi, VersR 2010, 1624, 1625).

    Den Belangen des Schädigers genügt es aber, wenn im Falle dessen Nichtbeteiligung das Gericht an die Entscheidung des Unfallversicherungsträgers nicht gebunden wäre (z. B. OLG Hamburg, VersR 2010, 1620; Konradi VersR 2010, 1624; Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Bearbeitung Juni 2013, Rdn. 9 zu § 112 SGB VII).

    Auch im Berufungsrechtszug erschöpft sich das Verteidigungsvorbringen der Beklagten allein darin, die vorgelegte Aufstellung nebst Rechnungsbelegen als unzureichenden Sachvortrag pauschal zurückzuweisen, womit sie ihrer Erklärungspflicht indessen nicht genügen kann (z. B. OLG Hamburg VersR 2010, 1620).

    Ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO ist zu bejahen, wenn der Anspruchsgegner - wie hier - seine haftungsrechtliche Verantwortung in Abrede stellt, durch die Klageerhebung einer drohenden Verjährung entgegen gewirkt werden soll und die Möglichkeit eines künftigen Schadens auf Grund der bereits eingetretenen Rechtsgutverletzung nicht auszuschließen ist (z. B. BGH NJW 2001, 1431; OLG Hamburg VersR 2010, 1620).

  • KG, 01.08.2022 - 20 U 176/21

    Grobe Fahrlässigkeit bei einem Transport mit zwei Hubwagen

    Es wird nach allem ein Mitverschulden in Höhe von einem Viertel bejaht (vgl. hierzu auch OLG Hamburg, Urteil vom 19.06.2009 - 1 U 108/08 - juris Rn. 109).
  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 41/20

    Ansprüche nach einem Arbeitsunfall; Begriff der groben Fahrlässigkeit; Fehlende

    Den Belangen des Schädigers genüge es, wenn bei dessen Nichtbeteiligung das Gericht an die Entscheidung der Sozialversicherungsträger nicht gebunden sei (OLG Hamburg, Urteil vom 19.06.2009 - 1 U 108/08, VersR 2010, 1620, 1623 mit zustimmenden Anmerkungen Konradi).
  • OLG Hamm, 06.09.2019 - 9 U 201/18

    Gabelstapler; Absicherung; Baustelle; Fahrlässigkeit; gemeinsame Betriebsstätte

    Das gilt in gleichem Maße auch für die Kosten der Heilbehandlungen, da die Klägerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts gesetzlich verpflichtet ist, die ihr vorgelegten Belege auf ihre Stichhaltigkeit und ihren Zusammenhang mit den Unfallereignis zu prüfen und nur diejenigen Kosten und Aufwendungen zu erstatten, die adäquat erforderlich sind (vgl. hierzu Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 19.06.2009, 1 U 108/08, Rdnr. 94 ff. und Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Beklagten durch Beschluss des BGH vom 02.03.2010 - VI ZR 230/09 -).
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