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   OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - I-1 U 110/10   

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OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - I-1 U 110/10 (https://dejure.org/2011,57361)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2011 - I-1 U 110/10 (https://dejure.org/2011,57361)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2011 - I-1 U 110/10 (https://dejure.org/2011,57361)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.05.1980 - VI ZR 202/78

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen entgangener Dienste des getöteten Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 110/10
    b) Rechtlich anerkannt ist die Pflicht des einen Ehegatten, im Beruf oder Geschäft des anderen Ehegatten mitzuarbeiten (BGH NJW 1980, 2196, 2197).

    Als solche ist sie zumindest in einem weitgefassten Kernbereich seit Bestehen der Gleichberechtigung der Eheleute als Leistung des Unterhalts zu erbringen, zu der die Ehegatten nach § 1360 BGB einander verpflichtet sind (BGH NJW 1980, 2196, 2197).

    Der hinterbliebene Ehegatte hat daher wegen der "Dienste", die ihm durch die Tötung eines Ehegatten entgangen sind, nur dann einen Ersatzanspruch aus dieser Bestimmung, wenn ihm die Mitarbeit des Ehegatten in seinem Beruf oder Geschäft als Unterhalt geschuldet war (BGH NJW 1980, 2196).

  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 110/10
    b) Auf Ersatzansprüche aus § 844 Abs. 2 BGB sind nur diejenigen finanziellen Vorteile anzurechnen, die mit dem Schadensereignis korrespondieren; die Anrechnung des Vorteils muss im Einzelfall nach Sinn und Zweck des Schadensersatzrechtes unter Berücksichtigung der gesamten Interessenlage der Beteiligten dem Geschädigten nach Treu und Glauben zumutbar sein (BGH NJW 1984, 2520, 2521).

    bb) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt im Übrigen dem Umstand erhebliche Bedeutung bei, ob eine nach § 844 Abs. 2 BGB anspruchsberechtigte Witwe noch betreuungs- und erziehungsbedürftige Kinder zu versorgen hat (BGH NJW 1984, 2520, 2522).

    Dem Umstand, dass eine Witwe tatsächlich und trotz ihres noch zu versorgenden Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgeht, rechtfertigt es dann, wenn sie damit eine überobligationsmäßige Leistung erbringt, nicht, das erzielte Entgelt auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen (BGH NJW 1984, 2520, 2522 mit Hinweis auf BGH NJW 1952, 299 sowie BGH VersR 1969, 469).

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 110/10
    Ganz abgesehen davon, dass diese Verteilung von den Beklagten nicht angegriffen wird, entspricht sie höchstrichterlicher Rechtsprechung, wonach im Rahmen der Schätzung gemäß § 287 ZPO für Kinder Quoten in der Größenordnung von 15 % bis 20 % in Betracht kommen (BGH NJW 1988, 2365, 2366).

    Eine Verteilung von 50 % für die Witwe und von je 25 % für zwei Waisen wird vom BGH nicht beanstandet (Küppersbusch a.a.O., Rdnr. 340 sowie Pardey a.a.O., Rdnr. 3186, Fußnote 183 jeweils mit Hinweis auf BGH VersR 1988, 954 = NJW 1988, 2365).

  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 22/82

    Berücksichtigung von Zinsen bei der Bemessung der Schadensersatz-Unterhaltsrente

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 110/10
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1984, 979) sei zunächst der gesamte Geschäftsgewinn als das von beiden Ehegatten gemeinsam erarbeitete Familieneinkommen auf die Unterhaltsberechtigten unter Bewertung der anteiligen Arbeitsleistungen der Ehegatten aufzuteilen.

    Im Ausgangspunkt herrscht zwischen den Parteien Einigkeit, dass entsprechend der Abrechnungsmodalität des Landgerichts die Ermittlung der Höhe des ersatzfähigen monatlichen und rentenmäßig auszugleichenden Unterhaltsschadens dem Berechnungsbeispiel in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1983, Az.: VI ZR 22/82 (NJW 1984, 979) folgt.

  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 114/05

    Begriff des gesetzlich geschuldeten Unterhalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 110/10
    Dabei hat der Tatrichter bei der Festsetzung der Unterhaltsrente für die Zukunft sämtliche für die Bemessung dieser Rente im Bezugszeitraum künftig maßgebend werdenden Faktoren zu berücksichtigen (BGH NJW 2006, 2327, 2328 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1990, 962; BGH NJW 2004, 358; BGH NJW-RR 2004, 821).

    a) Für die Bemessung der Höhe des Unterhaltsschadens nach § 844 Abs. 2 BGB ist grundsätzlich die rechtlich geschuldete, nicht die tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistung des verstorbenen Ehegatten maßgeblich (BGH NJW 2006, 2327, 2329 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1988, sowie BGH NJW 1993, 124 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 14.10.1969 - VI ZR 55/68

    Ersatzfähigkeit des nicht weitergezahlten Gehaltes eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 110/10
    Dies gilt etwa für Arbeitsleistungen von Familienangehörigen, die unentgeltlich für den arbeitsunfähigen Betriebsinhaber einspringen (Küppersbusch, a.a.O., Rdnr. 37 mit Hinweis auf BGH NJW 1970, 95).
  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 241/69

    Schadensersatzanspruch - Berechnung - Hinterbliebene - Unterhalt -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 110/10
    Zu berücksichtigen ist aber, dass die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen nicht Gesamtgläubiger, sondern Einzelgläubiger nach § 844 Abs. 2 BGB sind (Küppersbusch a.a.O., Rdnr. 340 mit Hinweis auf BGH VersR 1972, 176).
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 142/96

    Berechnung des entgangenen Unterhalts wegen der Tötung eines Beamten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 110/10
    Denn als solche Kosten können nur tatsächlich entstehende Aufwendungen Berücksichtigung finden (BGH NJW 1998, 985; OLG Nürnberg NZV 1997, 439; Pardey a.a.O., Rdnr. 3091).
  • OLG Nürnberg, 09.04.1997 - 4 U 1841/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 110/10
    Denn als solche Kosten können nur tatsächlich entstehende Aufwendungen Berücksichtigung finden (BGH NJW 1998, 985; OLG Nürnberg NZV 1997, 439; Pardey a.a.O., Rdnr. 3091).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07

    Haftungsquote bei Auffahrunfall auf einem auf der rechten Fahrspur einer Autobahn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 110/10
    Die Aufteilung der fixen Kosten darf letztlich nicht mit der Unterhaltsquote unter Einschluss der getöteten Person vorgenommen werden (Pardey a.a.O., Rdnr. 3182; so auch Senat, Urteil vom 20. August 2007, Az.: I-1 U 31/07, S. 21).
  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 83/51

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Getöteten

  • BGH, 11.02.1969 - VI ZR 240/67

    Minderung des Anspruchs auf entgangenen Unterhalt durch Erwerbseinkommen

  • BGH, 11.10.1983 - VI ZR 251/81

    Ersatz von Mehrkosten des Versicherers bei Behinderung der Schadensfeststellung

  • BGH, 02.06.1987 - VI ZR 198/86

    Vorteilsausgleich bei Mehrverdienst nach Umschulung; Pflicht des Schädigers zur

  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 87/87

    Ersatzansprüche des Ehemannes bei Tötung der Ehefrau durch einen Dritten

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 183/89

    Berücksichtigung von zukünftigen für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen

  • BGH, 06.10.1992 - VI ZR 305/91

    Schadensersatz bei Tötung der Ehefrau eines Körperbehinderten

  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 346/02

    Bemessung des Unterhaltsschadens bei Tod des Unterhaltsverpflichteten;

  • BGH, 27.01.2004 - VI ZR 342/02

    Zeitliche Begrenzung einer Geldrente wegen Tötung eines Menschen

  • OLG Stuttgart, 14.01.2020 - 10 U 225/19

    Tod des Ehegatten bei einem Verkehrsunfall: Berücksichtigung des

    Dem widerspricht nicht das von den Beklagten zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2001 - I-1 U 110/10), wonach eine "fiktive Miete" mithin diejenigen Mietkosten, die hypothetisch erforderlich wären, um eine dem selbstgenutzten und fremdfinanzierten Familieneigenheim vergleichbare und gleichwertige Wohnung zu finden, nicht als Bemessungsgrundlage für anerkennungsfähige Fixkosten dienen könne, da Fixkosten nur solche Ausgaben der Familie sein könnten, die tatsächlich entstanden seien, mithin nur tatsächliche Aufwendungen in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden könnten (OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 75 zitiert nach juris; so auch: BGH, Urteil vom 02.12.1997 - VI ZR 142/96, Rn. 12 ff.).
  • OLG Naumburg, 25.08.2015 - 1 W 34/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung;

    Fällt diese Tätigkeit und mit ihr das Familieneinkommen durch die Tötung weg, greift der Unterhaltsschadensersatzanspruch (BGHZ 77, 157, 165 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.3.2011, 1 U 110/10, juris Rdn. 43 f.; Erman/Schiemann, BGB, 14. Aufl., § 844 Rdn. 11), ohne dass es auf die Bedürftigkeit ankäme (Staudinger/Anne Röthel, § 844 Rdn. 88).
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