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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09   

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OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09 (https://dejure.org/2010,5849)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.02.2010 - 1 U 113/09 (https://dejure.org/2010,5849)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 1 U 113/09 (https://dejure.org/2010,5849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Lowara -, Kündigungserschwernis, Kündigungserschwerung, Fälligstellungsklausel, Fälligstellung von Darlehn und Provisionsvorschüssen zur Rückzahlung bei Vertragsbeendigung, Provisionsvorschuss, Auslegung der Fälligkeitsklausel in einer Darlehnsvereinbarung im HVV, ...

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Pauschale Vorschüsse dürfen nicht zurück gefordert werden

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Vorschüssen unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pauschale Provisionsvorschüsse müssen nicht zurück gezahlt werden

  • anwalt.de (Auszüge)

    Rückforderung "pauschaler" Provisionsvorschüsse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 526
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Heidelberg, 05.06.2009 - 7 O 53/09

    - Lowara -, Kündigungserschwernis, Kündigungserschwerung, Fälligstellungsklausel,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 05. Juni 2009 - 7 O 53/09 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Heidelberg - 7 O 53/09 - vom 05.06.2009 dahin abzuändern, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 36.082 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit sowie die nicht festsetzbaren außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.192,60 EUR zu zahlen;.

  • BGH, 12.09.2006 - XI ZR 296/05

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Aktienkaufs auf Kredit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09
    Denn ein solcher Rückforderungsausschluss ist grundsätzlich nicht, sondern allenfalls ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn die Durchführung des zu missbilligenden Zwecks von vornherein mit einem dem Darlehensgeber verbundenen Risiko verbunden war, dieses Risiko sich verwirklicht und für den Darlehensnehmer zu einem Verlust des Kapitals geführt hat, wie das z.B. bei einem zu Spielzwecken hingegebenen und verlorenen Darlehen der Fall ist (vgl. BGH WM 1995, 566/568; 1998, 1676/1678; ZIP 2006, 2119 m.w.N.).

    Daher steht er dem bösgläubigen Empfänger einer rechtsgrundlos erhaltenen Leistung gleich, dem § 819 Abs. 1 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung versagt (st.Rspr., vgl. BGHZ 83, 293/295; 115, 268/270 f.; WM 2004, 620/623; 2006, 1194/1198; ZIP 2006, 2119 m.w.N.).

  • LG Karlsruhe, 02.07.1990 - O 137/89

    Provisionsvorschuss, Rückzahlungspflicht, Erschwerung der Kündigungsfreiheit,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09
    Gleiches gilt bei Vertragsklauseln, die eine sofortige Rückzahlung langfristiger Vorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorsehen (vgl. LG Karlsruhe, BB 1990, 1504; Emde, a.a.O.; Löwisch, a.a.O.) oder wenn dem Handelvertreter ein zinsfreies Darlehen gewährt, er aber für den Fall der Kündigung zur Zinszahlung verpflichtet wird (vgl. LG Mannheim, ZIP 1990 A 144; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 246; Hopt, a.a.O.; Löwisch, a.a.O.).

    Lediglich ergänzend ist diesbezüglich zu erwähnen, dass die Vorschusszahlungen hier vereinbarungsgemäß keineswegs etwa nur kurzfristig oder auch nur "auslaufend", im Sinne einer "Anschubfinanzierung", sondern sehr langfristig und betraglich sogar ansteigend konzipiert waren (vgl. zu diesem Gesichtspunkt LG Karlsruhe, BB 1990, 1504).

  • BGH, 19.12.1974 - VII ZR 2/74

    Bemessung der Karenzentschädigung des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09
    Ebenfalls von Bedeutung können gravierende Vertragsverletzungen der Parteien sein, besonders wenn sie zu einem vorzeitigen Vertragsende geführt haben, sowie für den Wegfall des Interesses oder der Möglichkeit zu Wettbewerb (vgl. dazu BGHZ 63, 353/356; v. Hoyningen-Huene, a.a.O., Rn. 45; Löwisch, a.a.O., § 90a, Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2000 - 16 U 28/99

    Anspruch auf Rückzahlung einer Bereitstellungspauschale nach Kündigung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09
    Gleiches gilt bei Vertragsklauseln, die eine sofortige Rückzahlung langfristiger Vorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorsehen (vgl. LG Karlsruhe, BB 1990, 1504; Emde, a.a.O.; Löwisch, a.a.O.) oder wenn dem Handelvertreter ein zinsfreies Darlehen gewährt, er aber für den Fall der Kündigung zur Zinszahlung verpflichtet wird (vgl. LG Mannheim, ZIP 1990 A 144; OLG Düsseldorf, OLGR 2000, 246; Hopt, a.a.O.; Löwisch, a.a.O.).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09
    Daher steht er dem bösgläubigen Empfänger einer rechtsgrundlos erhaltenen Leistung gleich, dem § 819 Abs. 1 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung versagt (st.Rspr., vgl. BGHZ 83, 293/295; 115, 268/270 f.; WM 2004, 620/623; 2006, 1194/1198; ZIP 2006, 2119 m.w.N.).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09
    Daher steht er dem bösgläubigen Empfänger einer rechtsgrundlos erhaltenen Leistung gleich, dem § 819 Abs. 1 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung versagt (st.Rspr., vgl. BGHZ 83, 293/295; 115, 268/270 f.; WM 2004, 620/623; 2006, 1194/1198; ZIP 2006, 2119 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80

    Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09
    Andernfalls wäre zumindest von einer künftigen, wiederkehrenden Leistung nach § 258 ZPO auszugehen (vgl. dazu BGHZ 82, 246/251; Greger, a.a.O., § 258, Rn. 1 f.; Musielak/Foerste, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 258, Rn. 2).
  • BAG, 20.04.1964 - 5 AZR 278/63

    Wettbewerbsverbot mit minderjährigen Handelsvertretern - Rechtsstellung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09
    Im Übrigen ist die Vereinbarung eines unangemessenen Entschädigungsbetrags rechtlich ohne Bedeutung (vgl. BAG, NJW 1964, 1641; Löwisch, a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 259/90

    Verzugsschaden der Bank bei Verbraucherkreditverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09
    Daher steht er dem bösgläubigen Empfänger einer rechtsgrundlos erhaltenen Leistung gleich, dem § 819 Abs. 1 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung versagt (st.Rspr., vgl. BGHZ 83, 293/295; 115, 268/270 f.; WM 2004, 620/623; 2006, 1194/1198; ZIP 2006, 2119 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1995 - XI ZR 225/93

    Rückforderung eines wegen Verfolgung eines sittenwidrigen Zwecks unwirksamen

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

  • BGH, 25.11.1963 - VII ZR 29/62

    Fristen für die Kündigung eines Handelsvertretervertrages während der Probezeit;

  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97

    Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten

  • OLG München, 09.03.2017 - 23 U 2601/16

    Rückzahlungspflicht einer "Garantieprovision" als unzulässige Beschränkung des

    Das kann bei Vertragsklauseln der Fall sein, die eine Rückzahlung langfristiger Provisionsvorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorsehen (von Hoyningen-Huene, Münchener Kommentar zum HGB, 4. Aufl, § 89a Rz. 83; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09, juris Tz. 43 ff; OLG Oldenburg, Urteil vom 26.11.2013, 13 U 30/13, juris Tz. 24 ff i.V.m. Tz. 37; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.08.2013, I - 16 U 183/12, juris Tz. 20; OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, juris Tz. 28).

    Eine andere rechtliche Bewertung ergibt sich entgegen der Ansicht der Klägerin im nachgelassenen Schriftsatz vom 15.02.2017 (S. 6 f, Bl. 125 f d.A.) weder aus den Entscheidungen des OLG Karlruhe vom 18.02.2010, 1 U 113/09 = VersR 2011, S. 526 ff, des OLG Oldenburg vom 30.03.2015, 13 U 71/14 = NJW-RR 2015, S. 1071 ff noch des BGH vom 05.11.2015, VII ZR 59/14 = BB 2016, S. 18 ff. In vorgenannter Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde ein Bürokostenzuschuss vom Bestand eines ungekündigten Vertragsverhältnisses abhängig gemacht.

    Entgegen der Behauptung der Klägerin hat deshalb auch das OLG Karlsruhe (Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09 juris Tz. 41 und 46 = VersR 2011, S. 526 ff), die Rückforderbarkeit der Provisionsvorschüsse verneint und die Klage insoweit abgewiesen.

  • BGH, 19.01.2023 - VII ZR 787/21

    Beschränkung der Kündigungsfreiheit des Handelsvertreters; Vorschusszahlung auf

    Gleiches gilt für Vertragsklauseln, die eine sofortige Rückzahlung langfristiger Vorschusszahlungen bei einer Kündigung des Handelsvertreters vorsehen (vgl. OLG München, Urteil vom 9. März 2017 - 23 U 2601/16 Rn. 33, ZVertriebsR 2017, 177; OLG Köln, Urteil vom 13. Mai 2016 - 19 U 156/15 Rn. 23, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. März 2015 - 13 U 71/14 Rn. 20, ZVertriebsR 2015, 247; Urteil vom 24. Juli 2012 - 13 U 118/11 Rn. 20, IHR 2013, 79; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Juni 2012 - 14 U 15/12 Rn. 83, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 113/09 Rn. 39, VersR 2011, 526; OLG Hamburg, Urteil vom 17. März 2000 - 14 U 77/99, juris Rn. 28).

    Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Gewährung eines der Höhe nach begrenzten Darlehens an den Handelsvertreter zur Finanzierung eines bestimmten Bedarfs ergangenen Entscheidungen, wonach sich die Unwirksamkeit der Abrede nur auf die vereinbarte Fälligkeit, nicht jedoch auf den auf Rückzahlung der Darlehensvaluta gerichteten Anspruch bezieht (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 25. August 2017 - 19 U 19/17, juris [Neuerwerb von Möbeln für die Agentur]; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. Juni 2012 - 14 U 15/12 Rn. 86 f., juris [Anschubfinanzierung]; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 113/09, VersR 2011, 526 [zweckgebundenes Darlehen] und OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 U 111/09, VersR 2010, 609 [Erwerb von Unternehmensbeteiligung zum Aufbau einer Vertriebsstruktur]), sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    Der Vertrag im Übrigen bleibt dagegen wirksam und bildet den Rechtsgrund für die erfolgten monatlichen Zahlungen, die dem Beklagten - wie eine monatliche Festvergütung oder Garantieprovision - verbleiben (vgl. OLG München, Urteil vom 9. März 2017 - 23 U 2601/16, ZVertriebsR 2017, 177; OLG Köln, Urteil vom 13. Mai 2016 - 19 U 156/15 Rn. 26, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 113/09 Rn. 46, VersR 2011, 526).

  • OLG Oldenburg, 26.11.2013 - 13 U 30/13

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Rückzahlbarkeit erhaltener Zahlungen bei

    Dabei kommt es insbesondere auf die Höhe der gegebenenfalls zurückzuerstattenden Zahlungen an, ferner auf den Zeitraum, für den die Zahlungen zurückzuerstatten sein sollen (vgl. Emde, aaO; ferner Senatsurteil vom 24. Juli 2012 - 13 U 118/11, IHR 2013, 79, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.; OLG Karlsruhe, VersR 2011, 526, 527 m.w.N.).

    Die nach Ziffer 4 Buchst. a der Garantievereinbarung bestehende Rückzahlungsverpflichtung ist auch gemäß § 89a Abs. 1 Satz 2 HGB, § 134 BGB unwirksam, weil sie - aus den oben genannten Gründen - auch das Recht des Handelsvertreters zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund unzulässig erschwert (vgl. dazu OLG Karlsruhe, VersR 2011, 526, 527 m.w.N.; Senatsurteil vom 24. Juli 2012 - 13 U 118/11, aaO).

  • OLG Oldenburg, 30.03.2015 - 13 U 71/14

    Vereinbarung der Rückzahlung nicht verdienter Provisionsvorschusszahlungen an

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Beklagten insoweit herangezogenen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. Februar 2010 (1 U 113/09, VersR 2011, 526).

    Dabei kommt es insbesondere auf die Höhe der gegebenenfalls zurückzuerstattenden Zahlungen an, ferner auf den Zeitraum, für den die Zahlungen zurückzuerstatten sein sollen (vgl. Emde, aaO; OLG Karlsruhe, VersR 2011, 526, 527 m.w.N.; ferner Senatsurteil vom 24. Juli 2012, aaO, Rn. 20 ff.; Senatsurteil vom 26. November 2013, aaO, Rn. 30).

  • OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11

    Erschwernis der Kündigung eines Handelsvertretervertrages aufgrund von

    a) Zur Frage, unter welchen Umständen die Zahlung rückzahlbarer Vorschüsse vom Unternehmer an einen Handelsvertreter zu einer unzulässigen Kündigungserschwernis für den Handelsvertreter führt (im Anschluss an OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 113/09, VersR 2011, 526).

    Gleiches gilt bei Vertragsklauseln, die eine sofortige Rückzahlung langfristiger Vorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorsehen oder wenn dem Handelvertreter ein zinsfreies Darlehen gewährt, er aber für den Fall der Kündigung zur Zinszahlung verpflichtet wird (OLG Karlsruhe, VersR 2011, 526, 527 m.w.N.).

  • LG Freiburg, 15.02.2019 - 11 O 244/17

    Handelsvertretervertrag: Beschränkung der Kündigungsfreiheit durch Rückforderung

    Ein solcher Nachteil kann auch in der vertraglich vorgesehenen Verpflichtung zur sofortigen Rückzahlung langfristiger Vorschussleistungen bei einer Kündigung durch den Handels- bzw. Versicherungsvertreter bestehen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.2.2010 - 1 U 113/09; OLG Hamburg, Urteil vom 17.3.2000 - 14 U 77/99; jeweils zitiert nach juris).

    Soweit das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 113/09 -, Rn. 51 ff., juris, eine Gesamtfälligstellung eines Darlehens nach Kündigung der Geschäftsbeziehungen nicht für ausreichend hält, ist das nicht überzeugend.

  • OLG Stuttgart, 21.06.2012 - 2 U 29/12

    - SDK 1 -, Rückforderbarkeit von Provisionsvorschüssen im Falle der Beendigung

    Ferner könnte sich die Unwirksamkeit im Hinblick auf OLG Karlsruhe ( 18.02.2010 - 1 U 113/09 - LS 7 ff. = VersR 11, 526 = Juris Tzz. 38 f. - Lowara -) ergeben.

    Teilweise wird eine Klausel, nach der ein Provisionsvorschuss, der mit noch entstehenden Provisionsansprüchen verrechnet werden soll, aber bei Vertragsbeendigung sofort zur Rückzahlung fällig gestellt wurde, als gemäß § 134 BGB i.V.m. § 89 a Abs. 1 Satz 2 HGB für unwirksam angesehen, da darin eine verbotene Beschränkung des Kündigungsrechts des HV liege (unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, VersR 11, 526 = Juris Tzz. 39 f.), weshalb die Vorschussrückforderung, nicht aber die Rückforderung des Darlehens ausgeschlossen sei ( unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09 - LS 11 , VersR 11, 526 = Juris Tzz. 40 f. - Lowara - ).

  • OLG Köln, 25.08.2017 - 19 U 19/17

    Verpflichtung des Versicherungsvertreters zur Rückzahlung eines ihm vom

    Denn eine Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers ist jeder Darlehensgewährung immanent, da sich diese als Kapitalüberlassung auf Zeit darstellt und der Darlehensnehmer somit stets um die Verpflichtung zur Rückzahlung weiß (vgl. hierzu und zum Folgenden: OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09, juris Rn. 50 ff.).

    Im Ergebnis verbleibt es daher bei der Regelung, die die Parteien, wäre es nicht zur Beendigung des Vertrags gekommen, für die Darlehensrückführung vorgesehen haben (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09, juris Rn. 60).

  • OLG Köln, 13.05.2016 - 19 U 156/15

    Ansprüche eines Finanzdienstleisters gegen einen selbständigen Vermittler

    Ein solcher Nachteil kann auch in der vertraglich vorgesehenen Verpflichtung zur sofortigen Rückzahlung langfristiger Vorschussleistungen bei einer Kündigung durch den Handels- bzw. Versicherungsvertreter bestehen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.2.2010 - 1 U 113/09; OLG Hamburg, Urteil vom 17.3.2000 - 14 U 77/99; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2012 - 14 U 15/12

    Rückforderungsansprüche nach § 89 a I 2 HGB gegenüber einem

    Die gesetzlich gewährleistete Freiheit, das Handelsvertreterverhältnis zu beenden, wird unzulässig beschränkt, wenn an die Kündigung des Vertreters die Vertragsbeendigung erschwerende oder praktisch unmöglich machende finanzielle Nachteile geknüpft werden (OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28).Dabei müssen derartige Nachteile nicht unmittelbar an die Kündigung geknüpfte Vertragsstrafen sein; vielmehr kann eine Beschränkung der Kündigungsfreiheit auch bei mittelbaren Erschwernissen in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen vorliegen oder auch bei Vertragsklauseln, die eine sofortige Rückzahlung langfristiger Vorschusszahlungen bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter vorsehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010, 1 U 113/09, zitiert nach juris, Rn. 39; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 17.03.2000, 14 U 77/99, zitiert nach juris, Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 183/12

    Zulässigkeit der Rückforderung von Provisionsvorschüssen nach Ende eines

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 16 U 187/20

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages über nicht verdiente Provisionsvorschüsse

  • LG Münster, 14.03.2011 - 15 O 278/10

    Unternehmer trifft Pflicht zur unentgeltlichen Überlassung von Arbeitsmitteln

  • LG Köln, 25.05.2016 - 2 O 230/15

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen eines Versicherungsvertreters i.R.e.

  • LG Düsseldorf, 06.06.2012 - 16 O 157/10

    Anspruch auf Rückzahlung nicht verdienter Provisionsvorschüsse aus einem

  • LG Heidelberg, 03.12.2010 - 11 O 93/09

    Ein Finanzdienstleistungsunternehmen kann von einem für ihn tätigen

  • LG Freiburg, 21.02.2011 - 5 O 386/10

    Selbstständige und freie Handelsvertretertätigkeit als Finanzmakler und

  • LG Kassel, 29.07.2014 - 8 O 110/14

    Kündigungserschwernis, Kündigungserschwerung, Rückforderung eines Vorschusses,

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2013 - 13 U 50/11

    - FORMAXX 9 -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Provisionsvorschuss,

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09   

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OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09 (https://dejure.org/2010,7571)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.03.2010 - 1 U 113/09 (https://dejure.org/2010,7571)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. März 2010 - 1 U 113/09 (https://dejure.org/2010,7571)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 PflVG, § 7 Abs 1 StVG, § 11 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG
    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen einem abbiegenden und einem ein Überholverbot missachtenden Fahrzeugführer

  • verkehrslexikon.de

    Haftungsabwägung bei einem Unfall zwischen linksabbiegendem Traktor mit Anhänger und einen Überholer im Überholverbot

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Traktors mit einem im Überholverbot überholenden PKW

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugwendung und Fahrzeugabbiegung - Sorgfaltspflichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StVO § 9 Abs. 5; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Traktors mit einem im Überholverbot überholenden PKW

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 26.10.1988 - 21 U 131/87

    Überholen einer Kolonne von Fahrzeugen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Auch die Tatsache, dass er Linksabbieger war, erhöht grundsätzlich seine Betriebsgefahr (OLG Frankfurt, NZV 1989, 155).

    Denn Sinn der Gefährdungshaftung ist es nicht, dem Verkehrsteilnehmer, der sich selbst grob verkehrswidrig verhalten hat, Schadensersatzansprüche gegen einen zu verschaffen, der lediglich den Unabwendbarkeits- bzw. Nichtverschuldensbeweis nicht zu führen vermag (Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Auflage 1997, § 9 StVG Rn. 107; vgl. auch OLG Frankfurt, NZV 1989, 155; OLG Düsseldorf, NZV 1998, 72).

    Bedenkt man, dass der Überholvorgang an sich bereits immer ein gefahrerhöhender Umstand ist (OLG Frankfurt, NZV 1989, 155), so wiegt es umso schwerer, wenn ein Verkehrsteilnehmer das Verbot vorsätzlich verletzt und sich so bewusst über die Verkehrsordnung hinwegsetzt und sich und andere gefährdet.

  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Denn nach einhelliger Rechtsprechung kann bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs ganz zurücktreten (vgl. BGH VersR 1969, 738; 1995, 357; NZV 96, 272).
  • BGH, 07.10.1966 - VI ZR 262/64

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall eines Motorradfahrers an einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Wo eine Haftung als solche und eine Ausgleichspflicht grundsätzlich in Betracht kommen, hat im Rahmen des § 17 StVG der jeweils andere Teil dem Halter einen als Verschulden anzurechnenden Umstand oder andere dessen Betriebsgefahr erhöhende Tatsachen zu beweisen (vgl. BGH NZV 1996, 231; VersR 1967, 132).
  • OLG Schleswig, 29.11.1978 - 9 U 69/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in ein Grundstück einbiegenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Für einen Abbiegenden in ein Grundstück gelten dieselben Regeln wie für einen normalen Abbieger (OLG Schleswig, VersR 1979, 1036 f.), also § 9 Abs. 1 StVO.
  • OLG Düsseldorf, 13.12.1996 - 14 U 17/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Denn Sinn der Gefährdungshaftung ist es nicht, dem Verkehrsteilnehmer, der sich selbst grob verkehrswidrig verhalten hat, Schadensersatzansprüche gegen einen zu verschaffen, der lediglich den Unabwendbarkeits- bzw. Nichtverschuldensbeweis nicht zu führen vermag (Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Auflage 1997, § 9 StVG Rn. 107; vgl. auch OLG Frankfurt, NZV 1989, 155; OLG Düsseldorf, NZV 1998, 72).
  • BGH, 22.04.1969 - VI ZR 9/68

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Denn nach einhelliger Rechtsprechung kann bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs ganz zurücktreten (vgl. BGH VersR 1969, 738; 1995, 357; NZV 96, 272).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Wo eine Haftung als solche und eine Ausgleichspflicht grundsätzlich in Betracht kommen, hat im Rahmen des § 17 StVG der jeweils andere Teil dem Halter einen als Verschulden anzurechnenden Umstand oder andere dessen Betriebsgefahr erhöhende Tatsachen zu beweisen (vgl. BGH NZV 1996, 231; VersR 1967, 132).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Zwar wird in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, es spreche grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Abbiegenden, wenn es im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug kommt (vgl. KG, DAR 2002, 557; OLG Naumburg, MDR 2009, 863, 864).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    Denn nach einhelliger Rechtsprechung kann bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs ganz zurücktreten (vgl. BGH VersR 1969, 738; 1995, 357; NZV 96, 272).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
    a) Bei der zuvor beschriebenen Abwägung dürfen nur feststehende, d. h. unstreitige, zugestandene oder erwiesene Umstände, die sich nachweislich auf den Unfall ausgewirkt haben, bei der Ermittlung der Verursachungsbeiträge berücksichtigt werden (vgl. BGH, NJW 2005, 1940; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, a.a.O. Rn. 12; Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 17 StVG Rn. 31).
  • OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw;

  • OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 177/03

    Zur Betriebsgefahr eines Feuerwehrfahrzeuges beim Überholen auf einer Landstraße

  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13

    Haftungsverteilung zwischen Überholer und links abbiegendem Traktor auf

    Das OLG Jena (25.03.2010 - 1 U 113/09) hat eine alleinige Haftung des Überholers dann angenommen, weil dieser in andauerndem Überholverbot überholt hat und ihm deshalb grobes Verschulden vorzuwerfen war.
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 86/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auch wenn es Fälle geben mag, in denen ein etwaiger Verstoß gegen die zweite Rückschaupflicht im Verhältnis zu einem besonderes grobem Verkehrsverstoß des überholenden Verkehrsteilnehmers nicht in Gewicht fällt und deshalb im Einzelfall die Betriebsgefahr völlig zurücktreten kann, führt dies nicht dazu, die Rückschaupflicht völlig entfallen zu lassen (so auch ausdrücklich OLG Naumburg, 25.03.2010, 1 U 113/09).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11

    Verkehrsunfall: Beweis des ersten Anscheins für Sorgfaltspflichtverletzung des

    Das OLG Jena (25.03.2010 - 1 U 113/09) hat eine alleinige Haftung des Überholers dann angenommen, weil dieser in andauerndem Überholverbot überholt hat und ihm deshalb grobes Verschulden vorzuwerfen war.
  • OLG Köln, 16.05.2013 - 19 U 10/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück auf die Straße

    Der insofern beweisbelastete Kläger (vgl. hierzu OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.03.2010, -1 U 113/09-, zitiert nach juris) hat nicht dargelegt und bewiesen, dass er die äußerst mögliche Sorgfalt angewendet hätte, als er von der Einfahrt vor dem Grundstück C2 120 auf die Straße C2 eingefahren ist.
  • LG Offenburg, 21.09.2020 - 2 O 34/19

    Straßenverkehr: Rechtswirksamkeit von "unleserlicher" durchgezogener Linie

    a) Eine höhere Mithaftung der Beklagten folgt nicht etwa daraus, weil der überholende Beklagte zu 2) verbotswidrig i.S.v. § 5 Abs. 3 StVO überholt hat (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 25.03.2010 - 1 U 113/09, SVR 2010, 263, 264).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 1 U 113/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,50267
OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 1 U 113/09 (https://dejure.org/2010,50267)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.11.2010 - 1 U 113/09 (https://dejure.org/2010,50267)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. November 2010 - 1 U 113/09 (https://dejure.org/2010,50267)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hannover, 02.03.2011 - 22 O 33/10

    - FORMAXX 31 -, Kündigungserschwernis, Wegfall der Bereicherung, bösgläubig

    Werden einem HV fortlaufend Provisionsvorschusszahlungen für einen Zeitraum von 8 Jahren gewährt, können damit im Sinne der Rechtsprechung an die Kündigung des Handelsvertreters wesentliche, eine Vertragsbeendigung erschwerende Nachteile geknüpft sein, die zu einer unzulässigen Einschränkung der Rechtsposition aus § 89 a Abs. 1 Satz 2 HGB führen (unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 1 U 113/09 -).

    Daher steht er dem bösgläubigen Empfänger einer rechtsgrundlos erhaltenen Leistung gleich, dem § 819 Abs. 1 BGB die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung versagt (unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 1 U 113/09 -).

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