Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 20.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.11.2002 - 1 U 122/02   

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https://dejure.org/2002,5265
OLG Karlsruhe, 22.11.2002 - 1 U 122/02 (https://dejure.org/2002,5265)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.11.2002 - 1 U 122/02 (https://dejure.org/2002,5265)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. November 2002 - 1 U 122/02 (https://dejure.org/2002,5265)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht

    § 164 BGB; § 2 BinSchG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 164; BinnSchG § 2
    Verhalten des Schiffseigners beim Bunkern von Gasöl als Abschluss eines Kaufvertrags im Namen des Charterers und Befrachters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; BinSchG § 2
    Zustandekommen eines Vertrags unter Beteiligung von Ausrüster, Befrachter, Partikulier und Charterer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1421
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 31.10.2002 - 4 U 191/01

    Vorrang des Grundsatzes des unternehmensbezogenen Geschäfts vor der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.11.2002 - 1 U 122/02
    Damit ging nach Überzeugung des Berufungsgerichts - ebenso wie in dem der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 31.10.2002 (4 U 191/01) zugrundeliegenden Sachverhalt - die Klägerin im vorliegenden Fall selbst davon aus, dass ihr alleiniger Vertragspartner und Schuldner der Gasölpreise der Charterer/Befrachter und nicht der jeweilige Partikulier war.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2021 - 5 Sa 343/20

    Betriebsbedingte Kündigung - ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht -

    Das Ausstellen der Quittung ist kein Rechtsgeschäft, sondern eine Wissenserklärung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. November 2002 - 1 U 122/02 - Rn. 43, juris = VersR 2003, 1421).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 1 U 122/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,53792
OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 1 U 122/02 (https://dejure.org/2004,53792)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.04.2004 - 1 U 122/02 (https://dejure.org/2004,53792)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. April 2004 - 1 U 122/02 (https://dejure.org/2004,53792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers oder eines Aufklärungsdefizits im Zusammenhang mit einer Operation zur Ausräumung von Lymphknoten oberhalb des Zungenbeins

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01

    Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 1 U 122/02
    aa) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ( BGH, Urteil vom 28. Mai 2002 - VI ZR 42/01 , NJW 2002, 2944) richtet sich die Einstufung eines ärztlichen Fehlverhaltens als grob nach den gesamten Umständen des Einzelfalls.

    Hierbei reicht allein die zweifelsfreie Feststellung einer Verletzung des maßgeblichen ärztlichen Standards für die Beurteilung eines Behandlungsfehlers als grob nicht aus; er setzt vielmehr neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf ( BGH, Urteil vom 28. Mai 2002 - VI ZR 42/01 , NJW 2002, 2944).

  • BGH, 17.12.2002 - XI ZR 290/01

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 1 U 122/02
    Ob ein erstinstanzlich vernommener Zeuge im Berufungsverfahren wiederholt zu vernehmen ist, liegt grundsätzlich im Ermessen des Gerichts, §§ 398, 525 ZPO ( BGH, Urteile vom 17. Juli 2002 -VIII ZR 151/01 , NJW-RR 2002, 1649, und vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 , BGHReport 2003, 453, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.02.2001 - VI ZR 272/99

    Mündliche Ergänzung des medizinischen Sachverständigengutachtens im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 1 U 122/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Arzthaftungssachen ( Urteil vom 13. Februar 2001 - VI ZR 272/99 , NJW 2001, 722 m.w.Nachw.) muss jeder Partei, unabhängig von deren medizinischer Fachkunde, Gelegenheit gegeben werden, sich gegebenenfalls sachverständig beraten zu lassen und nochmals Stellung zu nehmen, wenn in einem Arzthaftungsprozess ein medizinischer Sachverständiger in seinem mündlich erstatteten Gutachten neue und ausführlichere Beurteilungen gegenüber dem bisherigen Gutachten abgegeben hat.
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 1 U 122/02
    Für die Aufklärung über die mit einem Eingriff verbundenen Risiken ist nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte entscheidend; maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und seine Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (BGHZ 144, 1, 5 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92

    Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 1 U 122/02
    Eine medizinisch nicht erforderliche Dokumentation ist auch nicht aus Rechtsgründen geboten, so dass aus dem Unterbleiben derartiger Aufzeichnungen keine beweisrechtlichen Folgerungen gezogen werden können ( BGH, Urteil vom 23. März 1993 - VI ZR 26/92 , NJW 1993, 2375, 2376).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 1 U 122/02
    Eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Dokumentationslücke einen groben Behandlungsfehler indiziert, der als solcher die Grundlage für eine Beweislastumkehr bildet ( BGH, Urteil vom 6. Juli 1999 - VI ZR 290/98 , NJW 1999, 3408 ff.).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 1 U 122/02
    a) Die Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung aufgrund neuen, nicht gemäß § 283 ZPO zugelassenen Vorbringens liegen weder nach den allgemeinen Kriterien (vgl. BGH, Urteil vom 28 Oktober 1999 - IX ZR 341/98, NJW 2000, 142) noch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Arzthaftungsprozesses vor.
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 151/01

    Erneute Vernehmung von Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 1 U 122/02
    Ob ein erstinstanzlich vernommener Zeuge im Berufungsverfahren wiederholt zu vernehmen ist, liegt grundsätzlich im Ermessen des Gerichts, §§ 398, 525 ZPO ( BGH, Urteile vom 17. Juli 2002 -VIII ZR 151/01 , NJW-RR 2002, 1649, und vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 , BGHReport 2003, 453, jeweils m.w.Nachw.).
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