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   OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - I-1 U 126/10   

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https://dejure.org/2011,35011
OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - I-1 U 126/10 (https://dejure.org/2011,35011)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2011 - I-1 U 126/10 (https://dejure.org/2011,35011)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2011 - I-1 U 126/10 (https://dejure.org/2011,35011)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 126/10
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).

    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).

  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 1 U 203/05

    Amtshaftung: Verlagerung der persönlichen Haftung des Beamten für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 126/10
    1) Eine Ölspur auf der Straße kann zwar auch für einen "Idealfahrer" unerkennbar sein; hingegen lässt sie sich schon im Ansatz schwerlich als Erscheinungsform höherer Gewalt qualifizieren (Senat, Urteil vom 12. Juni 2006, Az.: I-1 U 203/05 mit Hinweis auf Däubler, JuS 2002, 625, 628).

    1) Eine Ölspur auf der Straße kann zwar auch für einen "Idealfahrer" unerkennbar sein; hingegen lässt sie sich schon im Ansatz schwerlich als Erscheinungsform höherer Gewalt qualifizieren (Senat, Urteil vom 12. Juni 2006, Az.: I-1 U 203/05 mit Hinweis auf Däubler, JuS 2002, 625, 628).

  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 126/10
    Gegen einen Fahrzeugführer, der von seiner Richtungsfahrbahn abkommt und auf die Gegenfahrbahn gerät, spricht der Anschein eines unfallursächlichen Verschuldens in Form einer Unaufmerksamkeit, einer nicht angepassten Geschwindigkeit oder eines Fahrfehlers (Senat a.a.O.; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 2 StVO, Rdnr. 74 mit Hinweis auf BGH NZV 1996, 277 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., Einführung, Rdnr. 154).

    Gegen einen Fahrzeugführer, der von seiner Richtungsfahrbahn abkommt und auf die Gegenfahrbahn gerät, spricht der Anschein eines unfallursächlichen Verschuldens in Form einer Unaufmerksamkeit, einer nicht angepassten Geschwindigkeit oder eines Fahrfehlers (Senat a.a.O.; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 2 StVO, Rdnr. 74 mit Hinweis auf BGH NZV 1996, 277 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., Einführung, Rdnr. 154).

  • OLG Köln, 20.10.1993 - 2 U 48/93

    Inhalt des Begriffs "unabwendbares Ereignis"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 126/10
    Die Annahme eines unabwendbaren Ereignisses zu Gunsten des Fahrzeughalters oder -führers ist also nur dann gerechtfertigt, wenn jedes ernsthaft in Betracht kommende Verhalten des Fahrzeugführers, das nicht dem eines Idealfahrers entspricht, als Ursache des Unfalls auszuschließen ist (Senat a.a.O. mit Hinweis auf OLG Köln VersR 1994, 573 sowie OLG Köln NZV 1994, 230).

    Die Annahme eines unabwendbaren Ereignisses zu Gunsten des Fahrzeughalters oder -führers ist also nur dann gerechtfertigt, wenn jedes ernsthaft in Betracht kommende Verhalten des Fahrzeugführers, das nicht dem eines Idealfahrers entspricht, als Ursache des Unfalls auszuschließen ist (Senat a.a.O. mit Hinweis auf OLG Köln VersR 1994, 573 sowie OLG Köln NZV 1994, 230).

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 126/10
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).

    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).

  • OLG Koblenz, 12.08.2013 - 12 U 1095/12

    Fahrerschutzversicherung: Übergang von Ansprüchen auf Ersatz der Personenschäden

    Die Ölspur widerlegt den Beweis des ersten Anscheins, dass der Citroen C2 auf Grund eines dem Kläger vorwerfbaren Verhaltens von der Fahrbahn abgekommen sei (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 15.03.2011 - 1 U 126/10 -).
  • OLG Celle, 12.11.2012 - 14 W 39/12

    Prozesskostenhilfe für die Klage des Insolvenzschuldners nach Freigabe der

    a) Entgegen der Auffassung der Antragsgegner dürfte eine Ölspur auf der Straße wohl nicht als Erscheinungsform höherer Gewalt zu qualifizieren sein (vgl. OLG Düsseldorf, SVR 2011, 423 - juris-Rdnr. 45 m. w. N.), sodass jedenfalls die Halterhaftung der Antragsgegnerinnen zu 2 und 3 nach § 7 Abs. 1, Abs. 2 StVG n. F. i. V. m. § 115 VVG eingreifen würde.
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   OLG Koblenz, 12.04.2012 - 1 U 126/10   

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OLG Koblenz, 12.04.2012 - 1 U 126/10 (https://dejure.org/2012,6258)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.04.2012 - 1 U 126/10 (https://dejure.org/2012,6258)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. April 2012 - 1 U 126/10 (https://dejure.org/2012,6258)
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Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Großprojekt in Mülheim-Kärlich Ende der 90er fehlte hinreichende Erschließung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.04.2013 - III ZR 147/12

    Zulassung der Revision i.R.d.Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 12. April 2012 - 1 U 126/10 - wird zurückgewiesen.
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