Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - I-1 U 132/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- autokaufrecht.info
Zusage eines bestimmten Erhaltungszustands eines Gebrauchtwagens durch Angabe der Laufleistung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages; Aussagekraft der Angaben eines Kraftfahrzeughändlers über die Gesamtfahrleistung eines Fahrzeugs für die Beschaffenheit des Motors; Verschleiß als Sachmangel
- Judicialis
BGB § 434 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; BGB § 476; ; BGB a.F. § 459 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Nachweis eines Sachmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sachmangel nur bei überproportionalem Motorverschleiß
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Beurteilung einer normalen Verschleisserscheinung am Gebrauchtwagen - Beschaffenheitsangabe bei Laufleistung laut Vorbesitzer
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gebrauchtwagenkauf - Grundsatzurteil zur Abgrenzung von Verschleiß und Sachmangel
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 327/82
Bedeutung der Laufleistung des Fahrzeugs beim privaten Gebrauchtwagenverkauf
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 1 U 132/05
Es wird nämlich zugleich erklärt, dass der Verschleißgrad der mitgeteilten Gesamtfahrleistung entspreche, der Motor also nicht wesentlich stärker verschlissen sei, als die angegebene Laufleistung erwarten lasse (vgl. BGH NJW 1981, 1268 und in Abgrenzung dazu NJW 1984, 1454). - BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 1 U 132/05
Auch nach Maßgabe der objektiven Merkmale des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB gilt der kürzlich vom Bundesgerichtshof bestätigte Grundsatz, dass normaler/natürlicher Verschleiß und normale Gebrauchsspuren bei einem gebrauchten Kraftfahrzeug in der Regel keine Sachmängel darstellen (vgl. BGH NJW 2006, 434). - BGH, 18.02.1981 - VIII ZR 72/80
Rechtsnatur von Angaben eines Gebrauchtwagenhändlers über Hubraum und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 1 U 132/05
Es wird nämlich zugleich erklärt, dass der Verschleißgrad der mitgeteilten Gesamtfahrleistung entspreche, der Motor also nicht wesentlich stärker verschlissen sei, als die angegebene Laufleistung erwarten lasse (vgl. BGH NJW 1981, 1268 und in Abgrenzung dazu NJW 1984, 1454). - BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03
Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 1 U 132/05
§ 476 BGB setzt einen binnen 6 Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag (BGH NJW 2004, 2299).
- OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler
Wie der Senat durch Urteil vom 8. Mai 2006 (I-1 U 132/05) entschieden hat, ist zwar mit der Erklärung "Gesamtfahrleistung nach Angaben des Vorbesitzers... km" zumindest eine Beschaffenheitsangabe des Inhalts verbunden, dass der Erhaltungszustand des Fahrzeugs und insbesondere des Motors nicht wesentlich stärker verschlissen sei, als die mitgeteilte Laufleistung erwarten lasse. - OLG Düsseldorf, 08.01.2007 - 1 U 180/06
Kein Sachmangel bein normalem Verschleiss eines Kfz - Beweislastumkehr nach 476 …
Was das für den Kauf gebrauchter Kraftfahrzeuge bedeutet, hat der erkennende Senat in einer Reihe von Entscheidungen herausgearbeitet (Urteil vom 08.05.2006, I-1 U 132/05, DAR 2006, 633; Urteil vom 23.10.2006, I-1 U 34/06, noch unveröffentlicht). - OLG Düsseldorf, 25.02.2008 - 1 U 169/07
GW-Handel - Doppelte Bagatellprüfung bei "lt. Vorbesitzer unfallfrei"
Vorbesitzer unfallfrei" erwarten darf, können ferner der Kaufpreis und der dem Käufer erkennbare Pflegezustand des Fahrzeugs von Bedeutung sein (vgl. Senat, Urteil vom 08.05.2006, 1 U 132/05, Schadenpraxis 2007, 32). - LG Kiel, 22.12.2006 - 8 S 49/06
Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Abgrenzung zwischen Sachmangel und nicht …
Anders ist es, wenn es sich um außergewöhnliche Verschleißerscheinungen handelt, die vom üblichen Zustand (Normalbeschaffenheit) eines vergleichbaren gebrauchten Fahrzeuges abweichen und deshalb außerhalb der berechtigten Erwartung eines Durchschnittskäufers liegen (OLG Düsseldorf, DAR 2006, S. 633).