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   OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 1 U 135/08   

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https://dejure.org/2008,6272
OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 1 U 135/08 (https://dejure.org/2008,6272)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2008 - 1 U 135/08 (https://dejure.org/2008,6272)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 1 U 135/08 (https://dejure.org/2008,6272)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen einer Fahrzeugbeschädigung: Rückwärtsrollen eines Fahrzeug-Bootstrailer Gespanns, von dem ein Schlauchboot zu Wasser gelassen werden soll

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der gerichtlichen Überraschungsentscheidung; Sorgfaltsanforderungen an die Sicherung eines Kfz-Bootstrailer-Gespanns an einer Slipanlage gegen Wegrollen

  • Judicialis

    BGB § 254; ; StVO § 14 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 139 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; StVO § 14 Abs. 2 S. 1; ZPO § 139 Abs. 2
    Sorgfaltspflicht des Fahrers bei Verlassen eines Kfz-Bootstrailer-Gespanns an einer Slipanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; StVO § 14 Abs. 2 S. 1; ZPO § 139 Abs. 2
    Zum Vorliegen eines Überraschungsurteils - Hohe Sorgfaltsanforderungen an die Sicherung eines Kfz-Bootstrailer-Gespanns an einer Slipanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtvoraus.de (Leitsatz)

    Wassersport - Haftung - Sorgfalt - Slipanlage - Bootstrailer - Beifahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 578
  • VersR 2008, 1548
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 23.04.2014 - 13 U 89/12

    Anforderungen an den Nachweis eines "gestellten Unfalls"

    Um ein Überraschungsurteil auszuschließen ist hingegen nicht erforderlich, dass das Gericht den Parteien die möglichen Entscheidungsgrundlagen darlegt oder die Würdigung der von den Parteien vorgetragenen Tatsachen vorwegnimmt (BGH Beschluss vom 20.12.2007 in NJW-RR 2008, 581 [BGH 20.12.2007 - IX ZR 207/05] ; OLG Karlsruhe Urteil vom 3.7.2008 in NZV 2008, 578 [OLG Karlsruhe 03.07.2008 - 1 U 135/08] ).
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