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   OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - I-1 U 151/03   

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https://dejure.org/2004,72758
OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - I-1 U 151/03 (https://dejure.org/2004,72758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.2004 - I-1 U 151/03 (https://dejure.org/2004,72758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 2004 - I-1 U 151/03 (https://dejure.org/2004,72758)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 1 U 151/03
    Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte kann den Preis einer Fremdreparatur - und zwar einschließlich der Mehrwertsteuer - auch dann verlangen, wenn er die Sache selbst im eigenen Betrieb instand setzt (BGH NJW 1992, 1618, 1619; BGH NJW 1995, 1160, 1161; Geigel-Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kapitel 4, Rdnr. 19 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 31/94

    Zulässigkeit des Vortrags vermuteter Tatsachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 1 U 151/03
    Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte kann den Preis einer Fremdreparatur - und zwar einschließlich der Mehrwertsteuer - auch dann verlangen, wenn er die Sache selbst im eigenen Betrieb instand setzt (BGH NJW 1992, 1618, 1619; BGH NJW 1995, 1160, 1161; Geigel-Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kapitel 4, Rdnr. 19 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein nach links in ein

    Auch ist es richtig, dass ein gegen den Abbiegenden sprechender Anscheinsbeweis bei einer Kollision des in ein Grundstück Abbiegenden mit dem durchgehenden Verkehr angenommen wird ( König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 9 StVO Rn. 44; Senat, Urteil vom 20.02.2006 - I-1 U 137/05, Urteil vom 16.02.2004 - 1 U 151/03).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Bei einer Kollision des in ein Grundstück Abbiegenden mit dem durchgehenden Verkehr spricht der Anschein schuldhafter Unfallverursachung gegen den Abbiegenden (Senat, Urteil vom 16.02.2004, Az. 1 U 151/03).

    Da als Folge dieser mechanischen Belastung des Helms verborgene Mängel nicht auszuschließen sind, muss der Helm ausgetauscht werden (Senat, Urteil vom 25.04.2005, Az. 1 U 195/04; Urteil vom 16.02.2004, Az. 1 U 151/03).

  • LG Leipzig, 16.11.2018 - 8 O 2548/16

    Berührungsloser Verkehrsunfall - bloße Anwesenheit an Unfallstelle

    Aus diesem Grund sind die vom Kläger angeführten Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 16.02.2004 (Az. 1 U 151/03) und vom 20.02.2006 (Az. 1 U 137/05) nicht mit dem hier zu beurteilenden Fall vergleichbar.
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