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   OLG Stuttgart, 17.04.2007 - 1 U 154/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1208
OLG Stuttgart, 17.04.2007 - 1 U 154/06 (https://dejure.org/2007,1208)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.04.2007 - 1 U 154/06 (https://dejure.org/2007,1208)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. April 2007 - 1 U 154/06 (https://dejure.org/2007,1208)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Arztvertrag: Anspruch auf Vergütung oder Schadensersatz bei kurzfristiger Absage eines Termins durch den Patienten; Verstoß des Patienten gegen vertragliche Nebenpflichten; schlüssige Darlegung eines Verdienstausfalls

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch bei kurzfristiger Absage eines ärztlichen Behandlungstermins durch den Patienten; Annahmeverzug bei Vereinbarung eines Behandlungstermins; Ausschluss des Annahmeverzugs bei einvernehmlicher Verlegung des Behandlungstermins; Entgangener Gewinn und ...

  • rabüro.de

    Zum Honoraranspruch des Zahnarztes nach kurzfristiger Terminabsage durch den Patienten

  • Judicialis

    BGB § 252; ; BGB § 615

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 615; BGB § 252; BGB § 249; ZPO § 287
    Voraussetzungen für Schadensersatzanspruch bei kurzfristiger Absage eines ärztlichen Behandlungstermins durch den Patienten

  • RA Kotz

    Behandlungstermin beim Arzt kurzfristig abgesagt - Schadensersatzpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252 § 615
    Vergütungsanspruch oder Schadenersatzanspruch bei kurzfristiger Absage eines ärztlichen Behandlungstermins durch den Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Ich gehe nicht zum Zahnarzt!

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein Ausfallhonorar trotz kurzfristiger Terminabsage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ich gehe nicht zum Zahnarzt!

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kurzfristige Absage eines Arzttermins bleibt ohne Folgen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kurzfristige Absage eines Arzttermins bleibt ohne Folgen

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 611, 823 BGB
    Kurzfristige Absage eines Arzttermins bleibt folgenlos; Medizinrecht

  • medizinrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kein Ausfallhonorar bei Terminverschiebung

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Terminabsage: kein Honoraranspruch

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arzttermin versäumt - Muss der Patient zahlen?

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage des Behandlungstermins

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kurzfristige Absage eines Arzttermins bleibt ohne Folgen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kurzfristige Absage eines zahnärztlichen Behandlungstermins: Ausfallhonorar? - Kein Ausfallhonorar bei einvernehmlicher Verlegung des Arzttermins

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar - Ihr Patient erscheint nicht zum Termin: So sichern Sie Ihren Schadenersatzanspruch

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ansprüche des Zahnarztes bei kurzfristiger Absage eines vereinbarten Behandlungstermins durch den Patienten

  • devamed.de (Kurzanmerkung)

    Kein Schadenersatz bei kurzfristiger Terminabsage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1214
  • MDR 2007, 1361
  • VersR 2007, 951
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Calw, 16.11.1993 - 4 C 762/93

    Annahmeverzug Honorarausfall

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2007 - 1 U 154/06
    Ein Teil der veröffentlichten Rechtsprechung hält - mit teils divergierenden Begründungen und in unterschiedlichen Fallkonstellationen - § 615 BGB grundsätzlich für nicht anwendbar (LG München II, NJW 1984, 671; LG Heilbronn, NZS 1993, 424; LG Hannover, NJW 2000, 1799; AG München, NJW 1990, 2939; AG Calw, NJW 1994, 3015; AG Rastatt, NJW-RR 1996, 817; AG Dieburg, NJW-RR 1998, 1520).

    Andere Gerichte haben dagegen Vergütungsansprüche - wiederum in unterschiedlichen Sachverhaltskonstellationen und mit unterschiedlicher Begründung - bejaht (LG Konstanz, NJW 1994, 3015; AG Osnabrück, NJW 1987, 2935 für Krankengymnasten; AG Bremen, NJW-RR 1996, 819; AG Ludwigsburg, NJW-RR 1993, 1695; AG Meldorf, NJW-RR 2003, 1029 für den Fall des Nichterscheinens ohne vorherige Terminsabsage; implizit auch AG Fulda, Arzt und Recht 2003, 167).

  • AG Frankfurt/Main, 17.11.1995 - 32 C 495/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2007 - 1 U 154/06
    Andere Gerichte haben dagegen Vergütungsansprüche - wiederum in unterschiedlichen Sachverhaltskonstellationen und mit unterschiedlicher Begründung - bejaht (LG Konstanz, NJW 1994, 3015; AG Osnabrück, NJW 1987, 2935 für Krankengymnasten; AG Bremen, NJW-RR 1996, 819; AG Ludwigsburg, NJW-RR 1993, 1695; AG Meldorf, NJW-RR 2003, 1029 für den Fall des Nichterscheinens ohne vorherige Terminsabsage; implizit auch AG Fulda, Arzt und Recht 2003, 167).
  • AG Dieburg, 04.02.1998 - 21 C 831/97

    Zahnarzthonorar für nicht erbrachte Leistungen; Annahmeverzug des Patienten;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2007 - 1 U 154/06
    Ein Teil der veröffentlichten Rechtsprechung hält - mit teils divergierenden Begründungen und in unterschiedlichen Fallkonstellationen - § 615 BGB grundsätzlich für nicht anwendbar (LG München II, NJW 1984, 671; LG Heilbronn, NZS 1993, 424; LG Hannover, NJW 2000, 1799; AG München, NJW 1990, 2939; AG Calw, NJW 1994, 3015; AG Rastatt, NJW-RR 1996, 817; AG Dieburg, NJW-RR 1998, 1520).
  • AG Eckernförde, 31.08.2010 - 6 C 468/10

    Ansprüche auf das Behandlungshonorar des Arztes nach § 615 BGB bei

    Bei Vereinbarung bzw. beabsichtigter Vereinbarung eines Ausweichtermins fehlt es an einem Annahmverzug (vgl. nur OLG Stuttgart, VersR 2007, 951).

    Dies muss im Rahmen des § 252 S. 2 BGB zumindest als wahrscheinlich anzunehmen sein (vgl. OLG Stuttgart, Urt. vom 17.04.2007, VersR 2007, 951 m.w.N).

    Dann aber entspricht es gerade nicht dem gewöhnlichen Verlauf, dass bei Wegfall von Behandlungen (24 oder 48 Stunden vor dem Termin) andere Patienten kurzfristig "eingeschoben" werden können, die andernfalls abgewiesen werden müssten (vgl. mit entsprechender Begründung OLG Stuttgart, Urt. vom 17.04.2007, VersR 2007, 951 m.w.N).

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