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OLG Düsseldorf, 31.07.1967 - 1 U 155/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1968, 781
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.06.1969 - VI ZR 27/68
Berechnung des Nutzungsausfalls
Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen den Beklagten verurteilt, den Kläger die verlangten 32 DM zu zahlen (Urteil vom 30. November 1967 - VersR 1968, 781). - OVG Saarland, 16.02.2004 - 1 Q 50/03
Haftung des Beamten bei Verkehrsunfall auf einer Autobahn
Nichts zu seinen Gunsten herleiten kann der Kläger im hier gegebenen Zusammenhang daraus, dass der Zeuge G (möglicherweise) die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat vgl. dazu u.a. OLG Köln, Urteil vom 21.10.1997 - 24 U 79/97 -, VersR 1998, 1430 = NZV 1999, 43; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.7.1967 - 1 U 155/66 -, VersR 1968, 781 (Zurücktreten der Betriebsgefahr eines mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn fahrenden PKW - 160 km/h - gegenüber dem groben Verschulden des auf die Autobahn einfahrenden Fahrzeugführers. - AG Wuppertal, 30.10.2007 - 33 C 345/07
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Fahrspurwechsel des …
Ist das Maß des Verschuldens auf der einen Seite so groß, dass demgegenüber die von der anderen Partei zu verantwortende Mitverantwortung nicht ins Gewicht fällt, so kann der Schaden ganz der einen Partei auferlegt werden (vgl. OLG Düsseldorf vom 31.07.1967, 1 U 155/66, VersR 1968, 781). - AG Wuppertal, 05.04.2011 - 34 C 2/11
Im Falle eines durch den Verzicht auf ein Bremsmanöver möglicherweise …
Ist das Maß der Verursachung auf der einen Seite so groß, dass demgegenüber die von der anderen Partei zu verantwortende Mitverursachung nicht ins Gewicht fällt, so kann der Schaden ganz der einen Partei auferlegt werden (vgl. dazu BGH VersR 1962, 989; OLG Düsseldorf VersR 1968, 781). - AG Geldern, 07.01.2011 - 3 C 224/09
Kollision mit links ausbiegenden und dann rechts abbiegenden Kfz
Ist das Maß der Verursachung auf der einen Seite so groß, dass demgegenüber die von der anderen Partei zu verantwortende Mitverursachung nicht ins Gewicht fällt, so kann der Schaden ganz der einen Partei auferlegt werden (vgl. BGH, VersR 1962, 989, 990; OLG Düsseldorf, VersR 1968, 781, 782).