Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - I-1 U 163/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines Fahrzeugs; Ersatz von über dem Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs liegenden Reparaturkosten
- Judicialis
ZPO § 92; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 § 823
Zur Begrenzung des Schadensersatzanspruches beim Kfz-Schaden auf den Wiederbeschaffungsaufwand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Eigenreparatur
- captain-huk.de (Kurzinformation)
130%-Grenze
Besprechungen u.ä. (2)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 163/05
Entgegen ihrer Ansicht steht der Klägerin - insbesondere auch nicht auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.2.2005 - VI ZR 172/04 NJW 2005, 1110 - Schadenersatz in Höhe des (mit der Berufung nur noch verlangten) Wiederbeschaffungswertes zu.Insoweit hat der BGH (zuletzt in BGHZ 162, 161 = NJW 2005, 1108 und BGHZ 162, 170 = NJW 2005, 1110) wiederholt betont, dass bei einer derartigen Fallkonstellation, Ersatz dieses (geschätzten) Reparaturaufwands nur verlangt werden kann, wenn der Geschädigte durch eine qualifizierte Reparatur (d.h. fachgerecht und in einem Umfang, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat) sein Integritätsinteresse nachweist.
Nach dem oben zitierten Urteil des BGH (NJW 2005, 1110) ist zu prüfen, ob der Aufwand der durchgeführten Teilreparatur wertmäßig den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt.
- OLG Düsseldorf, 10.03.1997 - 1 U 118/96
Unfallschadensregulierung - Gebrauchtteile-Reparatur wird "salonfähig"
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 163/05
Seine abweichende (strengere) Auffassung in den Urteilen vom 28.12.1994, NZV 1995, 232 und vom 10.03.1997 (NZV 1997, 355) gibt der Senat auf. - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 163/05
Insoweit hat der BGH (zuletzt in BGHZ 162, 161 = NJW 2005, 1108 und BGHZ 162, 170 = NJW 2005, 1110) wiederholt betont, dass bei einer derartigen Fallkonstellation, Ersatz dieses (geschätzten) Reparaturaufwands nur verlangt werden kann, wenn der Geschädigte durch eine qualifizierte Reparatur (d.h. fachgerecht und in einem Umfang, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat) sein Integritätsinteresse nachweist. - OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 1 U 263/93
Darlegungslast des Geschädigten bei Eigenreparatur des Unfallschadens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 163/05
Seine abweichende (strengere) Auffassung in den Urteilen vom 28.12.1994, NZV 1995, 232 und vom 10.03.1997 (NZV 1997, 355) gibt der Senat auf. - BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 163/05
Die Klägerin kann sich zur Begründung ihrer Forderung auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes auch nicht auf das Urteil des BGH vom 29.4.2003 - VI ZR 393/02 (DAR 2003, 372 = NJW 2003, 2085) stützen.
- OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 45/07
Zur Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf den Ersatz der fiktiven …
Vielmehr sei nach den Grundsätzen des erkennenden Senats (Urteil vom 06.03.2006, I-1 U 163/05, VA 2006, 55 = Schadenpraxis 2006, 316) im Fall einer Teilreparatur mit kalkulierten Reparaturkosten bis 130 % des Wiederbeschaffungswertes zu prüfen, ob der Aufwand der durchgeführten Teilreparatur wertmäßig den Wiederbeschaffungsaufwand übersteige.Das hat der Senat in der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung vom 06.03.2006, I-1 U 163/05, in Anlehnung an die bereits zitierte Entscheidung des BGH vom 15.02.2005 und insbesondere unter Berücksichtigung der Ausführungen des BGH-Richters Greiner in ZfS 2006, 63, 67, so entschieden.