Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.07.1997 - 1 U 164/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7891
OLG Frankfurt, 17.07.1997 - 1 U 164/95 (https://dejure.org/1997,7891)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.07.1997 - 1 U 164/95 (https://dejure.org/1997,7891)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 1 U 164/95 (https://dejure.org/1997,7891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)

    Tragung der Kosten für die vorübergehende Unterbringung der Asylbegehrenden im Transitbereich des Flughafengeländes in Frankfurt am Main

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 138
  • NVwZ-RR 1999, 616 (Ls.)
  • DVBl 1998, 352
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - 1 U 28/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach

    b) Der erkennende Senat hat einem Pkw-Fahrer, der ohne nachweisbares Verschulden seine Weiterfahrt nach gemeinsamem Ampelstart wegen eines nicht auszuschließenden "Motorproblems" durch Bremsen abgebrochen hat, bei einem Auffahrverschulden des Unfallgegners (gleichfalls Pkw) einen Haftungsanteil von einem Drittel auferlegt (Urt. v. 07.10.1996, 1 U 164/95, n.v. - innerörtliche Einmündung).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 155/97

    Kosten der Unterbringung von Asylbewerbern auf Flughafengelände

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung veröffentlicht (DVBl. 1998, 352; NVwZ-RR 1998, 138) und von Studenroth (DVBl. 1998, 306) und Hain (JZ 1998, 693) besprochen worden ist, ist der Auffassung, daß der Klägerin ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gegen die Beklagte zustehe.
  • VGH Hessen, 02.08.1999 - 12 UE 1471/99

    Rückbeförderungspflicht des Beförderungsunternehmers hinsichtlich

    1999, 612; a.A. OLG Frankfurt am Main, 17.07.1997 - 1 U 164/95 -, EZAR 229 Nr. 6 = NVwZ-RR 1998, 138; Dutta, a.a.0., S. 147 ff.) ersetzt, tritt die Begleitung durch besondere Grenzschutzbedienstete an die Stelle der Überwachung der Transitzone durch den Bundesgrenzschutz.
  • VGH Hessen, 02.08.1999 - 12 UE 1457/99

    Rückbeförderungspflicht des Luftverkehrsunternehmens für zurückgewiesene

    Während die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus die entsprechende Versorgung des Ausländers auf dem Flughafengelände (Kosten der Unterbringung konnte vor 1990 der Flughafenbetreiber nicht von Luftfahrtunternehmern ersetzt verlangen: BGH, 17.06.1993 -- VII ZR 243/91 --, EZAR 229 Nr. 5 = NVwZ 1993, 914; Dutta, Luftverkehr und Asylrecht, 1997, S. 97 ff. Kosten für Unterbringung von Asylbewerbern im Transitraum kann der Flughafenbetreiber nicht vom Bund ersetzt verlangen, nur von den Ländern: BGH, 25.02.1999 -- III ZR 155/97 --, EZAR 229 Nr. 7 = DVBl. 1999, 612; a.A. OLG Frankfurt am Main, 17.07.1997 -- 1 U 164/95 --, EZAR 229 Nr. 6 = NVwZ-RR 1998, 138; Dutta, a.a.O., S. 147 ff.) ersetzt, tritt die Begleitung durch besondere Grenzschutzbedienstete an die Stelle der Überwachung der Transitzone durch den Bundesgrenzschutz.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht