Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 29.03.2004

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.03.2005 - I-1 U 176/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10276
OLG Düsseldorf, 29.03.2005 - I-1 U 176/03 (https://dejure.org/2005,10276)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2005 - I-1 U 176/03 (https://dejure.org/2005,10276)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2005 - I-1 U 176/03 (https://dejure.org/2005,10276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schmerzensgeld auf Grund Körperschäden durch eine Kollision; Rechtfertigung der Höhe einer geforderten Schmerzensgeldhöhe unter Berücksichtigung der Schadensanfälligkeit eines Geschädigten bei der Bemessung einer Ausgleichszahlung für immaterielle ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 847 Abs. 1 a.F.; ; PflVG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; PflVG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 286; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatzanspruch wegen unfallbedingter Verletzungen bei vorhandener Vorschädigung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2005 - 1 U 176/03
    Es hat, ohne die Bestimmung des § 286 ZPO in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu erwähnen, erkennbar den Regelungsgehalt dieser Vorschrift berücksichtigt, demzufolge der Nachweis des Haftungsgrundes den strengen Anforderungen des Vollbeweises unterliegt (vgl. BGH NJW 2003, 1116 mit Hinweis auf BGHZ 4, 192, 196; BGH, VersR 68, 850, 851 sowie BGH VersR 1987, 310).

    Die schematische Annahme einer solchen "Harmlosigkeitsgrenze" wird insbesondere aus orthopädischer Sicht in Zweifel gezogen (BGH NJW 2003, 1116 mit Hinweis auf Castro/Becke, ZfS 2002, 365, 366).

    Dagegen spricht, dass die Beantwortung der Kausalitätsfrage nicht allein von der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung abhängt, sondern daneben von einer Reihe anderer Faktoren, wobei u.a. auch der Sitzposition des betroffenen Fahrzeuginsassen Bedeutung beizumessen ist (BGH NJW 2003, 1116 mit Hinweis auf Mazzotti/Castro NZV 2002, 499, 500).

    Es genügt - je nach Lage des Einzelfalles - eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (BGH NJW 2003, 1116 mit Hinweis auf BGH VersR 1970, 924, 926).

  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2005 - 1 U 176/03
    Haftungsrechtlich sind dem Schädiger grundsätzlich auch diejenigen Auswirkungen seiner Verletzungshandlung zuzurechnen, die sich erst deshalb ergeben, weil der Verletzte bereits einen Körperschaden oder eine sonstige konstitutionelle Schwäche hatte (BGH NJW 1997, 455, 456 mit Hinweis auf BGH NJW 1996, 2425).

    Insbesondere schließt eine zum Schaden neigende Konstitution des Geschädigten die den Schaden ermöglicht oder wesentlich erhöht hat, den Zurechnungszusammenhang nicht aus (BGH NJW 1997, 455, 456; Palandt/Heinrichs a.a.O., Rdnr. 67 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    b) Da der Verletzte aber nur Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld hat, für dessen Festsetzung nach § 847 BGB Billigkeitsgesichtspunkten maßgebend sind, es bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung durchaus geboten sein zu berücksichtigen, dass die zum Schaden führende Handlung des Schädigers nur eine bereits vorhandene Schadensbereitschaft in der Konstitution des Geschädigten ausgelöst hat und die Gesundheitsbeeinträchtigungen Auswirkungen dieser Schadensanfälligkeit sind (BGH NJW 1997, 455, 456 mit Hinweis auf BGH NJW 1962, 243 und weitere Rechtsprechungsnachweisen).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2005 - 1 U 176/03
    Auf die eigene Überzeugung des entscheidenden Richters kommt es an, wobei er sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen darf, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256).

    Indes ist auch im Rahmen des § 286 ZPO die Annahme der haftungsbegründenden Kausalität nicht in dem Sinne an die Feststellung einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit gebunden, falls allein diese Anforderung der Erlangung der eigenen Überzeugung des Richters von der Wahrheit entgegenstehen sollte (BGHZ 53, 245, 256 mit Hinweis auf BGH DRiZ 1967, 239 sowie BGH DRiZ 1969, 53).

  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2005 - 1 U 176/03
    Er darf sich dadurch, dass ein Gutachter sich nur auf Wahrscheinlichkeitsgrade festlegt, nicht von der Bildung einer persönlichen Überzeugung abhalten lassen (Zöller/Greger, Kommentar zur ZPO, 24. Aufl., § 286, Rdnr. 19 mit Hinweis auf BGH NJW 1994, 801).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2005 - 1 U 176/03
    2) Der Feststellungsantrag ist jedenfalls dann begründet, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gegeben ist (BGH VersR 1997, 1508, 1509; BGH NJW 1991, 2707, 2708).
  • OLG Hamm, 26.06.2000 - 6 U 250/99

    Verletzungsnachweis für HWS-Schleudertrauma als Grundlage eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2005 - 1 U 176/03
    In einer Entscheidung hat das OLG Hamm sogar die "Harmlosigkeitsgrenze" für eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung auf den Bereich zwischen 5 km/h und 7, 4 km/h begrenzt (OLG Hamm r + s 2000, 502).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2005 - 1 U 176/03
    2) Der Feststellungsantrag ist jedenfalls dann begründet, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gegeben ist (BGH VersR 1997, 1508, 1509; BGH NJW 1991, 2707, 2708).
  • BGH, 16.11.1961 - III ZR 189/60

    Berücksichtigung körperlicher Beschwerden aufgrund der Körperkonstitution des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2005 - 1 U 176/03
    b) Da der Verletzte aber nur Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld hat, für dessen Festsetzung nach § 847 BGB Billigkeitsgesichtspunkten maßgebend sind, es bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung durchaus geboten sein zu berücksichtigen, dass die zum Schaden führende Handlung des Schädigers nur eine bereits vorhandene Schadensbereitschaft in der Konstitution des Geschädigten ausgelöst hat und die Gesundheitsbeeinträchtigungen Auswirkungen dieser Schadensanfälligkeit sind (BGH NJW 1997, 455, 456 mit Hinweis auf BGH NJW 1962, 243 und weitere Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 20.04.1967 - III ZR 59/65

    Inanspruchnahme aus einem selbstständigen Schuldversprechen - Auslegung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2005 - 1 U 176/03
    Indes ist auch im Rahmen des § 286 ZPO die Annahme der haftungsbegründenden Kausalität nicht in dem Sinne an die Feststellung einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit gebunden, falls allein diese Anforderung der Erlangung der eigenen Überzeugung des Richters von der Wahrheit entgegenstehen sollte (BGHZ 53, 245, 256 mit Hinweis auf BGH DRiZ 1967, 239 sowie BGH DRiZ 1969, 53).
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2005 - 1 U 176/03
    Es genügt - je nach Lage des Einzelfalles - eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (BGH NJW 2003, 1116 mit Hinweis auf BGH VersR 1970, 924, 926).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

  • BGH, 11.06.1968 - VI ZR 116/67

    Schadensersatzansprüche nach Tod eines Patienten nach einer Blinddarmoperation -

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 1 U 130/00

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Unfallereignisses;

  • OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 47/99

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden nach einem Verkehrsunfall; Zulässige

  • OLG Hamburg, 28.11.1997 - 14 U 34/97
  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

  • OLG Frankfurt, 16.12.1998 - 23 U 55/98

    Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Zahlung eines weiteren

  • AG Biedenkopf, 18.12.1997 - C 373/97
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - I-1 U 176/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16820
OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - I-1 U 176/03 (https://dejure.org/2004,16820)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2004 - I-1 U 176/03 (https://dejure.org/2004,16820)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2004 - I-1 U 176/03 (https://dejure.org/2004,16820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 176/03
    Es hat, ohne die Bestimmung des § 286 ZPO in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu erwähnen, erkennbar den Regelungsgehalt dieser Vorschrift berücksichtigt, demzufolge der Nachweis des Haftungsgrundes den strengen Anforderungen des Vollbeweises unterliegt (vgl. BGH NJW 2003, 1116 mit Hinweis auf BGHZ 4, 192, 196; BGH, VersR 68, 850, 851 sowie BGH VersR 1987, 310).

    Die schematische Annahme einer solchen "Harmlosigkeitsgrenze" wird insbesondere aus orthopädischer Sicht in Zweifel gezogen (BGH NJW 2003, 1116 mit Hinweis auf Castro/Becke, ZfS 2002, 365, 366).

    Dagegen spricht, dass die Beantwortung der Kausalitätsfrage nicht allein von der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung abhängt, sondern daneben von einer Reihe anderer Faktoren, wobei u.a. auch der Sitzposition des betroffenen Fahrzeuginsassen Bedeutung beizumessen ist (BGH NJW 2003, 1116 mit Hinweis auf Mazzotti/Castro NZV 2002, 499, 500).

    Es genügt - je nach Lage des Einzelfalles - eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (BGH NJW 2003, 1116 mit Hinweis auf BGH VersR 1970, 924, 926).

  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 176/03
    Haftungsrechtlich sind dem Schädiger grundsätzlich auch diejenigen Auswirkungen seiner Verletzungshandlung zuzurechnen, die sich erst deshalb ergeben, weil der Verletzte bereits einen Körperschaden oder eine sonstige konstitutionelle Schwäche hatte (BGH NJW 1997, 455, 456 mit Hinweis auf BGH NJW 1996, 2425).

    Insbesondere schließt eine zum Schaden neigende Konstitution des Geschädigten die den Schaden ermöglicht oder wesentlich erhöht hat, den Zurechnungszusammenhang nicht aus (BGH NJW 1997, 455, 456; Palandt/Hein-richs a.a.O., Rdnr. 67 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    b) Da der Verletzte aber nur Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld hat, für dessen Festsetzung nach § 847 BGB Billigkeitsgesichtspunkten maßgebend sind, es bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung durchaus geboten sein zu berücksichtigen, dass die zum Schaden führende Handlung des Schädigers nur eine bereits vorhandene Schadensbereitschaft in der Konstitution des Geschädigten ausgelöst hat und die Gesundheitsbeeinträchtigungen Auswirkungen dieser Schadensanfälligkeit sind (BGH NJW 1997, 455, 456 mit Hinweis auf BGH NJW 1962, 243 und weitere Rechtsprechungsnachweisen).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 176/03
    Auf die eigene Überzeugung des entscheidenden Richters kommt es an, wobei er sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen darf, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256).

    Indes ist auch im Rahmen des § 286 ZPO die Annahme der haftungsbegründenden Kausalität nicht in dem Sinne an die Feststellung einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit gebunden, falls allein diese Anforderung der Erlangung der eigenen Überzeugung des Richters von der Wahrheit entgegenstehen sollte (BGHZ 53, 245, 256 mit Hinweis auf BGH DRiZ 1967, 239 sowie BGH DRiZ 1969, 53).

  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 176/03
    Es genügt - je nach Lage des Einzelfalles - eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (BGH NJW 2003, 1116 mit Hinweis auf BGH VersR 1970, 924, 926).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 176/03
    Diese ist nur dann zu verneinen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Wirkung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 2001, 1431).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 176/03
    2) Der Feststellungsantrag ist jedenfalls dann begründet, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gegeben ist (BGH VersR 1997, 1508, 1509; BGH NJW 1991, 2707, 2708).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 176/03
    2) Der Feststellungsantrag ist jedenfalls dann begründet, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gegeben ist (BGH VersR 1997, 1508, 1509; BGH NJW 1991, 2707, 2708).
  • BGH, 16.11.1961 - III ZR 189/60

    Berücksichtigung körperlicher Beschwerden aufgrund der Körperkonstitution des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 176/03
    b) Da der Verletzte aber nur Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld hat, für dessen Festsetzung nach § 847 BGB Billigkeitsgesichtspunkten maßgebend sind, es bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung durchaus geboten sein zu berücksichtigen, dass die zum Schaden führende Handlung des Schädigers nur eine bereits vorhandene Schadensbereitschaft in der Konstitution des Geschädigten ausgelöst hat und die Gesundheitsbeeinträchtigungen Auswirkungen dieser Schadensanfälligkeit sind (BGH NJW 1997, 455, 456 mit Hinweis auf BGH NJW 1962, 243 und weitere Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 176/03
    Es hat, ohne die Bestimmung des § 286 ZPO in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu erwähnen, erkennbar den Regelungsgehalt dieser Vorschrift berücksichtigt, demzufolge der Nachweis des Haftungsgrundes den strengen Anforderungen des Vollbeweises unterliegt (vgl. BGH NJW 2003, 1116 mit Hinweis auf BGHZ 4, 192, 196; BGH, VersR 68, 850, 851 sowie BGH VersR 1987, 310).
  • BGH, 11.06.1968 - VI ZR 116/67

    Schadensersatzansprüche nach Tod eines Patienten nach einer Blinddarmoperation -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 176/03
    Es hat, ohne die Bestimmung des § 286 ZPO in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu erwähnen, erkennbar den Regelungsgehalt dieser Vorschrift berücksichtigt, demzufolge der Nachweis des Haftungsgrundes den strengen Anforderungen des Vollbeweises unterliegt (vgl. BGH NJW 2003, 1116 mit Hinweis auf BGHZ 4, 192, 196; BGH, VersR 68, 850, 851 sowie BGH VersR 1987, 310).
  • OLG Hamm, 16.12.1999 - 6 W 47/99

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden nach einem Verkehrsunfall; Zulässige

  • OLG Hamm, 26.06.2000 - 6 U 250/99

    Verletzungsnachweis für HWS-Schleudertrauma als Grundlage eines

  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2002 - 1 U 130/00

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Unfallereignisses;

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • AG Biedenkopf, 18.12.1997 - C 373/97
  • BGH, 20.04.1967 - III ZR 59/65

    Inanspruchnahme aus einem selbstständigen Schuldversprechen - Auslegung einer

  • OLG Hamburg, 28.11.1997 - 14 U 34/97
  • OLG Frankfurt, 16.12.1998 - 23 U 55/98

    Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Zahlung eines weiteren

  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 9 U 81/18

    Radweg; Grundstücksausfahrt

    Da der Verletzte aber nur Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld hat, für dessen Festsetzung nach § 253 BGB Billigkeitsgesichtspunkten maßgebend sind, kann es bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung durchaus geboten sein zu berücksichtigen, dass die zum Schaden führende Handlung des Schädigers nur eine bereits vorhandene Schadensbereitschaft in der Konstitution des Geschädigten ausgelöst hat und die Gesundheitsbeeinträchtigungen Auswirkungen dieser Schadensanfälligkeit sind (vgl. BGH v. 05.11.1996 - VI ZR 275/95 - juris, NJW 1997, 455; OLG Düsseldorf v. 29.03.2004 - I-1 U 176/03 - juris Rn. 42; OLG Hamm v. 13.04.2018 - 7 U 4/18 - juris).
  • OLG Schleswig, 11.01.2021 - 7 U 111/20

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beweismaß bei Primärverletzung und

    Zwar sind haftungsrechtlich dem Schädiger grundsätzlich auch diejenigen Auswirkungen seiner Verletzungshandlung zuzurechnen, die sich erst deshalb ergeben, weil der Verletzte bereits einen Körperschaden oder eine sonstige konstitutionelle Schwäche hatte (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 29.3.2004 - 1 U 176/03, BeckRS 2004, 154118 Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht