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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.07.2014 - 1 U 19/14   

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OLG Oldenburg, 31.07.2014 - 1 U 19/14 (https://dejure.org/2014,20247)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.07.2014 - 1 U 19/14 (https://dejure.org/2014,20247)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 1 U 19/14 (https://dejure.org/2014,20247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Fahrradfahrerin haftet für Verkehrsunfall mit einem Pkw

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorfahrt missachtet - Fahrradfahrer haftet voll

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Radfahrerin verstößt gegen Vorfahrtsregeln und kollidiert mit Pkw

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrradfahrer nimmt Autofahrer die Vorfahrt: Alleinhaftung des Radfahrers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrradfahrerin haftet für Verkehrsunfall mit einem Pkw

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fahrradfahrerin haftet für Verkehrsunfall mit einem Pkw

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrradfahrerin haftet für Verkehrsunfall mit einem Pkw

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Volle Haftung bei Unfall zwischen Radfahrerin und bevorrechtigtem Kfz-Führer

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Versicherung muss Schaden voll ersetzen - Fahrradfahrer haftet für Unfall mit Pkw

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Volle Haftung eines volljährigen Fahrradfahrers nach einem Verkehrsunfall mit einem Pkw?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Betriebsgefahr-Haftung für Pkw entfällt bei "schwerwiegender Alleinschuld" des Unfallgegners

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Volljähriger Radfahrer haftet allein bei eindeutigem Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Radfahrerin haftet für Unfall bei Verstoß gegen Vorfahrtsregeln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Radfahrer können voll für Verkehrsunfälle haften

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Volljähriger Radfahrer haftet allein bei eindeutigem Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auch Radfahrer müssen bei Unfall voll haften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Volljähriger Fahrradfahrer haftet für Verkehrsunfall mit einem Pkw - Haftungsanteil für allgemeine Betriebsgefahr des Pkw entfällt

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 29.08.2007 - 20 U 107/07

    Alleinhaftung des wartepflichtigen Fahrradfahrers bei Kollision mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.07.2014 - 1 U 19/14
    Bei der hier vorliegenden Konstellation eines Verkehrsunfalls unter Beteiligung eines Pkws und eines Fahrrades geht die Rspr. im Regelfall davon aus, dass bei einer eindeutigen, ins Gewicht fallenden Vorfahrtsverletzung des volljährigen Radfahrers der Verkehrsverstoß des Radfahrers überwiegt, die allgemeine Betriebsgefahr dahinter zurücktritt und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung von einer 100 %igen Haftung des Radfahrers auszugehen ist (vgl. BGH VersR 1969, 571; VersR 1958, 643; OLG Köln NZV 2008, 100, 101; OLG Nürnberg VersR 2005, 1096, 1097 ; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 13. Auflage., Rn. 365, m.w.N.).
  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 242/67

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung eines Radfahrers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.07.2014 - 1 U 19/14
    Bei der hier vorliegenden Konstellation eines Verkehrsunfalls unter Beteiligung eines Pkws und eines Fahrrades geht die Rspr. im Regelfall davon aus, dass bei einer eindeutigen, ins Gewicht fallenden Vorfahrtsverletzung des volljährigen Radfahrers der Verkehrsverstoß des Radfahrers überwiegt, die allgemeine Betriebsgefahr dahinter zurücktritt und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung von einer 100 %igen Haftung des Radfahrers auszugehen ist (vgl. BGH VersR 1969, 571; VersR 1958, 643; OLG Köln NZV 2008, 100, 101; OLG Nürnberg VersR 2005, 1096, 1097 ; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 13. Auflage., Rn. 365, m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04

    Änderungen und Gleichbleibendes durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 StVG

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.07.2014 - 1 U 19/14
    Bei der hier vorliegenden Konstellation eines Verkehrsunfalls unter Beteiligung eines Pkws und eines Fahrrades geht die Rspr. im Regelfall davon aus, dass bei einer eindeutigen, ins Gewicht fallenden Vorfahrtsverletzung des volljährigen Radfahrers der Verkehrsverstoß des Radfahrers überwiegt, die allgemeine Betriebsgefahr dahinter zurücktritt und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung von einer 100 %igen Haftung des Radfahrers auszugehen ist (vgl. BGH VersR 1969, 571; VersR 1958, 643; OLG Köln NZV 2008, 100, 101; OLG Nürnberg VersR 2005, 1096, 1097 ; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 13. Auflage., Rn. 365, m.w.N.).
  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung,

    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des OLG Oldenburg, Urteil vom 31.07.2014, Az. 1 U 19/14 stützt, ist die Sachlage nicht vergleichbar.
  • LG Bonn, 23.08.2019 - 1 O 483/18

    Zusammenstoß Golfcart/Pkw, Haftungsverteilung

    Alleine dann, wenn nur dem Radfahrer ein schwerer Verkehrsverstoß zur Last fällt, soll dieser alleine für den Unfall haften (OLG Oldenburg, Urt. v. 31.07.2014 - Az. 1 U 19/14).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2021 - 1 U 216/20

    Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Kollision eines Grundstückabbiegers mit einem

    Eine vollständige Haftung des Radfahrers wird in vergleichbaren Fällen auch von anderen Obergerichten angenommen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2016 - 9 U 125/15; OLG Oldenburg, 31.07.2014 - 1 U 19/14; OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2014 - 4 U 59/13; OLG Hamm, Urteil vom 22.01.1991 - 27 U 164/90).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.07.2016 - 1 U 19/14   

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https://dejure.org/2016,70384
OLG Schleswig, 26.07.2016 - 1 U 19/14 (https://dejure.org/2016,70384)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.07.2016 - 1 U 19/14 (https://dejure.org/2016,70384)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 1 U 19/14 (https://dejure.org/2016,70384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag - Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten: Leistung mangelhaft!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • freier-goetz.de (Kurzinformation)

    Anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten: Leistung ist - auch ohne Schaden - mangelhaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten: Leistung ist - auch ohne Schaden - mangelhaft! (IBR 2018, 255)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahme wird vom Bauträger vorgetäuscht: Erwerber kann Mängelrechte geltend machen! (IBR 2018, 326)

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Verfahrensgang

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   OLG Schleswig, 06.05.2016 - 1 U 19/14   

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https://dejure.org/2016,70459
OLG Schleswig, 06.05.2016 - 1 U 19/14 (https://dejure.org/2016,70459)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.05.2016 - 1 U 19/14 (https://dejure.org/2016,70459)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Mai 2016 - 1 U 19/14 (https://dejure.org/2016,70459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • kanzlei-kotz.de

    Bauvertrag - Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik

  • ibr-online

    Anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten: Leistung mangelhaft!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 49/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags über Wohnungseigentum:

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.2016 - 1 U 19/14
    Denn wenn ein Bauträger - wie hier - durch die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen den Eindruck erweckt, die Abnahme sei bereits erfolgt, kann er sich nach Treu und Glaube nicht darauf berufen, der Vertrag befinde sich noch in der Leistungsphase (BGH, Urteil vom 25.02.2016, VII ZR 49/15, Rn. 41).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 134/12

    Werkmangel: Standsicherheitsnachweis für eine Treppe als geschuldete

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.05.2016 - 1 U 19/14
    Denn ein Mangel liegt bereits dann vor, wenn die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten worden sind (BGH NJW 2013, 1226).
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