Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 11.02.2008

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 2/08   

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https://dejure.org/2008,7233
OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 2/08 (https://dejure.org/2008,7233)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2008 - 1 U 2/08 (https://dejure.org/2008,7233)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2008 - 1 U 2/08 (https://dejure.org/2008,7233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Hundeführers auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen erlittener Bissverletzungen bei einer Beißerei zwischen seinem Hund und einem Diensthund der Polizei; Juristische Personen als Halter von dienstlichen Zwecken dienenden Haustieren

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § ... 89; ; BGB § 249; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 833; ; BGB § 833 S. 1; ; BGB § 833 S. 2; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 839 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Dienstherren eines Polizeidiensthundes für eine Bissverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 633
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 32/70

    Teilnahme an einem Lehrgang für Polizeischutzhundführer - Transport eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 2/08
    Der Dienstherr ist daher als Halter eines Diensthundes anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1972, Az. III ZR 32/70, zitiert nach juris RN 13).

    Ein Tier, das von einer juristischen Person gehalten wird, dient dann dem "Beruf" des Halters und fällt damit unter § 833 S. 2 BGB, wenn es dazu bestimmt ist, dem Aufgabenbereich der juristischen Person zu dienen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1972, Az. III ZR 32/70, zitiert nach juris RN 13).

  • OLG Hamm, 21.03.1997 - 11 U 179/96

    Sorgfaltspflichten des Führers eines Polizeihundes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 2/08
    b) Jedoch ist der insoweit beweisbelastete Beklagte zu 2.) dafür beweisfällig geblieben, dass er bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre (vgl. zur Beweislastverteilung OLG Hamm, Urteil vom 21. März 1997, Az. 11 U 179/96, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92

    Hundehalterhaftung bei Körperverletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 2/08
    Ein Hundeführer muss jedoch jederzeit in der Lage sein, den Hund soweit von anderen fern zu halten, dass er diese nicht gefährden kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 1994, Az. 6 U 225/92, zitiert nach juris RN 35).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 2/08
    Daneben besteht dem Grunde nach auch ein Anspruch auf Erstattung der vorprozessual entstandenen Rechtsanwaltskosten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. VIII ZB 57/07, zitiert nach juris) sowie auf eine billige Entschädigung für die erlittenen immateriellen Schäden.
  • BGH, 25.11.1999 - III ZR 123/99

    Amtspflichtverletzung eines Polizeibeamten durch unsorgfältige Verwarhung seiner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 2/08
    Ob das beklagte Land daneben auch aufgrund einer Haftungsübernahme gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG haftet, da der Beklagte zu 1.) beim Ausführen des Diensthundes aufgrund seiner dienstlichen Obhutspflichten in Ausübung eines öffentlichen Amtes handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1999, Az. III ZR 123/99, zitiert nach juris RN 3, für die häusliche Verwahrung von Dienstwaffen), kann daher im Ergebnis offen bleiben.
  • OLG Frankfurt, 17.09.1992 - 15 U 298/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 1 U 2/08
    Bei dieser Sachlage erscheint es angemessen, die Klägerin ihrerseits mit einer Quote von 50 % zu belasten (vgl. Hanseat. OLG Hamburg, ZfS 97, 171; OLG Frankfurt a.M., RuS 1993, 376).
  • OLG Hamm, 17.10.2011 - 6 U 72/11

    Hohes Mitverschulden bei folgereichem Eingriff in Hundebeißerei

    Dies entspricht auch der in vergleichbaren Fällen in der Rechtsprechung überwiegend angesetzten Quote (vgl. OLG Brandenburg, OLG Rep. 2009, 246; OLG Hamburg, ZfS 1997, 171; OLG Frankfurt, Urt. vom 17.09.1992, r + s 1993, 376).
  • LG Aachen, 28.02.2012 - 12 O 3/11

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen des Bisses eines Polizeihundes

    Die volle Darlegungs- und Beweislast für den Entlastungsbeweis trägt das beklagte M (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2008 - 1 U 2/08, MDR 2009, 633 m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17

    Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße

    Dem "Beruf zu dienen" im Sinne von § 833 Satz 2 BGB bestimmt ist z.B. ein Jagdhund des Försters ( OLG Bamberg , Urteil vom 20.02.1990, Az.: 5 U 41/89, u.a. in: NJW-RR 1990, Seiten 735 f. ), ein Polizeihund ( BGH , Urteil vom 26.06.1972, Az.: III ZR 32/70, u.a. in: VersR 1972, Seiten 1047 ff.; OLG Brandenburg , Urteil vom 13.10.2008, Az.: 1 U 2/08, u.a. in: MDR 2009, Seite 633 ), der Wachhund des Bahnwärters bei einem Schrankenposten in einsamer Gegend ( OLG Königsberg , JW 1932, Seite 2089 ), der Hütehund eines Schäfers ( BGH , NJW 1965, Seite 2397; BGH , VersR 1953, Seite 308 ) und ggf. sogar ein Blindenhund, der einen Blinden bei der Berufsausübung - sei es auch nur auf dem Weg zur Arbeitsstätte hin - führt ( Eberl-Borges , in: Staudinger, Neuauflage 2012, § 833 BGB, Rn. 128 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14

    Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug

    Tierhalter im Sinne des Tierschutzgesetzes können vielmehr auch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 22.09.2009 - 9 U 11/09 -, juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 13.10.2008 - 1 U 2/08 -, juris; zum Unionsrecht: Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 v. 17.07.2000, ABl.
  • OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 4 U 57/22

    Amtshaftung: Schmerzensgeldforderung für einen erlittenen Polizeihundebiss

    Zwar ist das beklagte Land Tierhalter des von ihm zu dienstlichen Zwecken eingesetzten Polizeihundes (vgl. Brandenburgisches OLG, Urt. v. 13.10.2008 - 1 U 2/08, MDR 2009, 633, juris Rdn. 6).

    Ein Tier, das von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gehalten wird, fällt jedoch unter § 833 Satz 2 BGB, wenn es dazu bestimmt ist, dem Aufgabenbereich der juristischen Person zu dienen (vgl. BGH, Entsch. v. 26.06.1972 - III ZR 32/70, VersR 1972, 1047 - 1049, juris Rdn. 13; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 13.10.2008 - 1 U 2/08, MDR 2009, 633, juris Rdn. 9).

  • LG Lübeck, 23.06.2023 - 15 O 81/22

    Haftung eines Beamten nach Verletzung einer ihm obliegenden Dienstpflicht

    Die Exkulpationsmöglichkeit des § 833 Satz 2 BGB greift zu Gunsten des Landes nicht ein, da sich das Land die hier vorliegende Fahrlässigkeit des Beklagten zurechnen lassen muss (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 2008 - 1 U 2/08 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.02.2008 - 1 U 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9222
OLG Braunschweig, 11.02.2008 - 1 U 2/08 (https://dejure.org/2008,9222)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.02.2008 - 1 U 2/08 (https://dejure.org/2008,9222)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 1 U 2/08 (https://dejure.org/2008,9222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie: Nachweis eines Behandlungsfehlers nach Suizid des Patienten; Beweiserleichterung wegen Dokumentationsfehlers; Sachverständigengutachten über die Zulässigkeit einer Schlussfolgerung nach allgemeinen Denkgesetzen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 253 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 844 Abs. 2 BGB
    Haftung eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie für den Suizid eines ihm bis dahin (fast) unbekannten Patienten trotz Abschlusses eines so genannten Suizidpaktes; Ärztliche Haftung unter dem Gesichtspunkt der Dokumentation; Nichterstellen eines so genannten ...

  • Judicialis

    BGB § 253; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 844 Abs. 2; ; ZPO § 144 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 253; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 844 Abs. 2
    Zur Arzthaftung eines Psychologen nach Suizid seines Patienten: Erkennbarkeit der Suizidgefahr - Unterlassene Erstellung eines Suizidbogens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie für den Suizid eines ihm bis dahin (fast) unbekannten Patienten trotz Abschlusses eines so genannten Suizidpaktes; Ärztliche Haftung unter dem Gesichtspunkt der Dokumentation; Nichterstellen eines so genannten ...

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine Haftung bei Selbsttötung trotz Suizidpakts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Suizidpakt" mit neuem Patienten: Arzt haftet nicht nach Selbstmord des Patienten

Besprechungen u.ä.

  • arzthaftung-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Annahme akuter Suizidgefahr, wenn Dokumentation des Arztes nicht mit einem "Suizidbogen" erfolgt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1060
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.02.2008 - 1 U 2/08
    Die Nichtdokumentation ist aber weder eine eigenständige Anspruchsgrundlage noch führt sie zur Beweislastumkehr eines Ursachenzusammenhanges (Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Teil B Rn. 206. BGH VersR 1999, 190).
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 170/88

    Beweiserleichterung aufgrund Mängeln der ärztlichen Dokumentation

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.02.2008 - 1 U 2/08
    Ihr Inhalt und Umfang richtet sich nicht danach, wie am besten Beweise für einen späteren Haftungsprozess zu sichern sind (BGH NJW 1989, 2330 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 08.02.2000 - 1 U 140/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.02.2008 - 1 U 2/08
    Aus dem Urteil des OLG Naumburg vom 08.02.2000 - 1 U 140/99 - lässt sich unter den mithin allein maßgeblichen medizinischen Gesichtspunkten keine Lückenhaftigkeit der Dokumentation für den vorliegenden Fall ableiten.
  • OLG Braunschweig, 18.11.2021 - 9 U 67/18

    Therapeutische Aufklärung und Dokumentation

    Die Nichtdokumentation ist weder eine eigenständige Anspruchsgrundlage noch führt sie zur Beweislastumkehr eines Ursachenzusammenhanges (BGH MedR 2020, 842, 843; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. und 7. Aufl., Teil B Rn. 206; BGH VersR 1999, 190; OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.02.2008 - 1 U 2/08; Giekas MedR 2016, 32, 35f.).

    Die Beweiserleichterung geht nur dahin, dass eine gegebenenfalls dokumentationspflichtige, indes nicht dokumentierte Maßnahme unterblieben ist, aber nicht soweit, dass ihre Durchführung mit einem bestimmten erkennbaren - vom Arzt aber übersehenen - Ergebnis fingiert werden kann (OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.2.2008 - 1 U 2/08; BGH MedR 2020, 842, 843; Gehrlein, Grundriss der Arzthaftpflicht, 2. Aufl., Kap. B, Rn. 125).

    Inhalt und Umfang der ärztlichen Dokumentationspflicht richten sich indes nicht danach, wie am besten Beweise für einen späteren Arzthaftungsprozess zu sichern sind (BGH a. a. O.; OLG München, Urteil vom 5. Mai 2011 - 1 U 4306/1, Rn. 52; OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.02.2008 - 1 U 2/08; OLG Oldenburg a.a.O.).

  • OLG Braunschweig, 06.12.2018 - 9 U 75/17

    Schadensersatzanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Wirksamkeit

    Die Nichtdokumentation ist aber weder eine eigenständige Anspruchsgrundlage noch führt sie zu Beweislastumkehr eines Ursachenzusammenhangs (BGH VersR 1999, 190; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.2.2008 - 1 U 2/08) oder zur Vermutung eines Behandlungsfehlers.
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