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   OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - I-1 U 210/04   

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https://dejure.org/2005,2964
OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - I-1 U 210/04 (https://dejure.org/2005,2964)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2005 - I-1 U 210/04 (https://dejure.org/2005,2964)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2005 - I-1 U 210/04 (https://dejure.org/2005,2964)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust der Verfügbarkeit und Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeuges während einer angemessenen Reparaturzeit oder Wiederbeschaffungszeit als Vermögensschaden; Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht wegen Abwartens der Instandsetzung bis zur Besichtigung durch ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; PflichtVG § 3; ; BGB § 251; ; BGB § 254 Abs. 1

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 251
    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung auch bei Eigenreparatur

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04
    Zu den unfallbedingten und nach § 251 BGB zu ersetzenden Vermögensschäden zählt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Verlust der Verfügbarkeit und Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeuges während einer angemessenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit, sofern der Geschädigte während dieser Zeit das Fahrzeug genutzt hätte und er kein Mietfahrzeug in Anspruch nimmt (BGH NJW 1964, 542; BGH NJW 1966, 1260; BGH NJW 1971, 1692).

    3) Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille sind Voraussetzung für die Entschädigung vorübergehenden Gebrauchsverlustes in Bezug auf ein Kraftfahrzeug (BGHZ 40, 345; BGHZ 45, 212).

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04
    Zu den unfallbedingten und nach § 251 BGB zu ersetzenden Vermögensschäden zählt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Verlust der Verfügbarkeit und Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeuges während einer angemessenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit, sofern der Geschädigte während dieser Zeit das Fahrzeug genutzt hätte und er kein Mietfahrzeug in Anspruch nimmt (BGH NJW 1964, 542; BGH NJW 1966, 1260; BGH NJW 1971, 1692).

    3) Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille sind Voraussetzung für die Entschädigung vorübergehenden Gebrauchsverlustes in Bezug auf ein Kraftfahrzeug (BGHZ 40, 345; BGHZ 45, 212).

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04
    Einen Ersatz für unfallbedingte entgangene Gebrauchsvorteile eines Fahrzeuges erhält der Geschädigte nur, wenn er für die Zeit des unfallbedingten Nutzungswegfalls das Fahrzeug tatsächlich entbehrt hat, also nur im Falle der tatsächlichen Gebrauchsvereitelung (Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., Anhang I, Rdnr. 134 mit Hinweis auf BGHZ 66, 249; BGHZ 75, 366 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Lemcke in van Bühren, Anwaltshandbuch Verkehrsrecht, Teil 3, Rdnr. 260).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 1 U 90/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04
    Den Ausnahmefall, dass der Geschädigte das Fahrzeug keinesfalls in der unfallbedingten Ausfallzeit hätte nutzen können, muss der Schädiger darlegen und beweisen (Senat, Urteil vom 25. Oktober 1982, Az.: 1 U 90/82).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01

    Minderwert bei neuerem Fahrzeug und Nutzungsausfall bei gemischter Nutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der hypothetische Nutzungswille des privaten Halters bzw. Eigentümers eines Fahrzeuges für die Dauer des Ausfalls grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer besonderen Darlegung bedarf (Urteil vom 18. Februar 2002, Az.: 1 U 91/01).
  • OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72

    Schadensersatzbegründendes Unfallereignis durch eine sehr leichtfertige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04
    Die Erfahrung spricht für den Benutzungswillen, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).
  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04
    Zu den unfallbedingten und nach § 251 BGB zu ersetzenden Vermögensschäden zählt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Verlust der Verfügbarkeit und Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeuges während einer angemessenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit, sofern der Geschädigte während dieser Zeit das Fahrzeug genutzt hätte und er kein Mietfahrzeug in Anspruch nimmt (BGH NJW 1964, 542; BGH NJW 1966, 1260; BGH NJW 1971, 1692).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04
    c) Zwar ist die Entschädigungsdauer auf die notwendige Ausfallzeit beschränkt, so dass Verzögerungen, die durch eine Reparatur in Eigenregie entstehen, zu Lasten des Geschädigten gehen (BGH NJW 1992, 1618 = MDR 1993, 313).
  • OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98

    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04
    Die Erfahrung spricht für den Benutzungswillen, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).
  • OLG Frankfurt, 27.06.1984 - 9 U 112/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04
    Die Erfahrung spricht für den Benutzungswillen, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln VRS 96, 325).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07

    Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

    Denn zu berücksichtigen ist u.a. auch der Schadensermittlungszeitraum, der bis zur Erstellung des Sachverständigengutachtens vergeht (Senat, Urteil vom 25. April 2005, Az.: I-1 U 210/04 mit Hinweis auf Hillmann, ZfS 2001, 341, 344).
  • LG Saarbrücken, 07.02.2014 - 13 S 189/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei Verzögerung

    Dabei spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten PKW diesen während eines unfallbedingten Ausfalls auch benutzt hätte (vgl. OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Frankfurt DAR 1984, 318; OLG Köln, MDR 1999, 157; VersR 2000, 336; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2002, 171; DAR 2006, 269).

    Die damit verbundenen Verzögerungen sind von dem Schädiger jedenfalls im üblichen zeitlichen Rahmen hinzunehmen (ebenso OLG Düsseldorf, DAR 2006, 269; Brandenburgisches OLG, Schaden-Praxis 2007, 361; vgl. auch Kammurteil v. 7.6.2011 - 13 S 43/1107 = NJW 2011, 2444).

  • OLG Brandenburg, 27.02.2020 - 12 U 86/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Dementsprechend ist der hypothetische Nutzungswille des privaten Halters bzw. Eigentümers eines Fahrzeuges für die Dauer des Fahrzeugausfalls grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer besonderen Darlegung bedarf (OLG Düsseldorf DAR 2006, S. 269; SchadPrax 2002, S. 245).
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