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   OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - I-1 U 231/07   

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OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - I-1 U 231/07 (https://dejure.org/2008,7718)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2008 - I-1 U 231/07 (https://dejure.org/2008,7718)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - I-1 U 231/07 (https://dejure.org/2008,7718)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Gebrauchtwagenkauf - Abweichung zwischen Herstellungs- und Erstzulassungsdatum

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückttritt von einem Vertrag über die verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeuges; Mangel aufgrund einer Zeitspanne von 31 Monaten zwischen dem Produktionsdatum eines Fahrzeuges und dem Datum der Erstzulassung; Baujahr eines Fahrzeuges als Mangel; Bewusst ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Neuwagenkauf - Rücktritt wegen 31 Monate altem Fahrzeug

  • Judicialis

    BGB § 323 Abs. 5 S. 2; ; BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; BGB § 459 a.F.; ; BGB § 459 Abs. 1 S. 2 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitspanne zwischen Herstellung und Erstzulassung als Mangel eines Gebrauchtfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Standzeitgrenze gilt auch im GW-Handel

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Falsches Fahrzeugalter - Sachmangel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    VW Golf stand 31 Monate herum - Bei einem kaum gefahrenen "Gebrauchten" ist das ein Sachmangel

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 398
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 180/05

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07
    Das ist der normale Lauf der Dinge, wie er - nicht zuletzt als Folge der sog. Zwölfmonatsrechtsprechung des BGH (NJW 2004, 160; NJW 2006, 2694) - seit einigen Jahren zu beobachten ist.

    Auch deshalb hat der Senat keine durchgreifenden Bedenken, eine vertragswidrige Beschaffenheit und damit einen Sachmangel anzunehmen (vgl. auch BGH NJW 2006, 2694 - Jahreswagen).

    Das sei nicht nur bei dem Kauf von Neuwagen so, sondern auch bei dem Erwerb von Jahreswagen (BGH NJW 2006, 2694).

  • OLG Nürnberg, 21.03.2005 - 8 U 2366/04

    Angabe eines Modelljahres als Beschaffenheitsangabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07
    Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (NJW 2004, 2456) liegt in der Aufnahme des Datums der Erstzulassung in den Vertragstext die konkludente Vereinbarung, dass das Datum der Herstellung "jedenfalls nicht mehrere Jahre davon abweicht" (ebenso OLG Nürnberg NJW 2005, 2019; OLG Celle SVR 2006, 463; LG Bautzen, DAR 2006, 281; siehe auch OLG Oldenburg MDR 2006, 630).

    Auf dieser Linie liegt auch die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 21.03.2005, NJW 2005, 2019, wonach ein Käufer zum Rücktritt berechtigt ist, wenn ein Fahrzeug mit der Angabe "Modelljahr 2002" verkauft wird, es aber aus dem Modelljahr 2001 stammt.

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07
    Das ist die Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.03.2008, NJW 2008, 1517.

    Dass bei einem nicht behebbaren Mangel wie dem hier in Rede stehenden stets eine erhebliche "Pflichtverletzung" anzunehmen sei, ist nach Ansicht des Senats eine zu strenge Sichtweise (siehe auch BGH NJW 2008, 1517 unter II am Ende).

  • LG Bautzen, 20.07.2005 - 2 O 339/05

    GW-Handel - Zu hohes Fahrzeugalter trotz erst kürzlich erfolgter EZ

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07
    Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (NJW 2004, 2456) liegt in der Aufnahme des Datums der Erstzulassung in den Vertragstext die konkludente Vereinbarung, dass das Datum der Herstellung "jedenfalls nicht mehrere Jahre davon abweicht" (ebenso OLG Nürnberg NJW 2005, 2019; OLG Celle SVR 2006, 463; LG Bautzen, DAR 2006, 281; siehe auch OLG Oldenburg MDR 2006, 630).

    Schutzwürdig ist der Käufer in der Erwartung, dass das Fahrzeug in demjenigen Jahr gebaut worden ist, auf das der Zeitpunkt der mitgeteilten Erstzulassung schließen lässt (ebenso LG Bautzen, DAR 2006, 281).

  • BGH, 16.10.1991 - VIII ZR 140/90

    Formularmäßige Zusicherung von Eigenschaften eines Gebraucht-Kfz.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass der BGH in einer älteren Entscheidung die handschriftliche Eintragung eines genauen Datums hinter dem vorgedruckten Wort "Erstzulassung" als Beschaffenheitsangabe angesehen hat (NJW 1992, 170).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07
    Indes ist ein Gebrauchtwagen nicht schon dann mangelfrei, wenn er sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, also zulassungsfähig und fahrtüchtig ist (BGH NJW 2008, 53).
  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07
    Träfe er zu, wäre der Kläger selbst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Vertragswidrigkeit, rein objektiv betrachtet, als unerheblich eingestuft werden müsste (vgl. BGH NJW 2006, 1960 = DAR 2006, 448 - Grundstückskauf).
  • OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05

    Informationspflicht des Verkäufersüber das tatsächliche Alter des Fahrzeugs bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07
    Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (NJW 2004, 2456) liegt in der Aufnahme des Datums der Erstzulassung in den Vertragstext die konkludente Vereinbarung, dass das Datum der Herstellung "jedenfalls nicht mehrere Jahre davon abweicht" (ebenso OLG Nürnberg NJW 2005, 2019; OLG Celle SVR 2006, 463; LG Bautzen, DAR 2006, 281; siehe auch OLG Oldenburg MDR 2006, 630).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2007 - 1 U 177/06

    Keine Wandelung eines Neuwagenkaufvertrages wegen defekter Lenkradfernbedienung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07
    Ob eine erhebliche oder nur unerhebliche Pflichtverletzung vorliegt, bestimmt sich in einem Fall der Mangelhaftigkeit im Sinne der objektiven Kriterien des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB nach objektiven Gesichtspunkten, insbesondere nach dem objektiven Ausmaß der Vertragswidrigkeit und der sich daraus ergebenden Beeinträchtigung des Äquivalenzinteresses des Käufers (vgl. Senatsurteil vom 08.01.2007, I - 1 U 177/06, NJOZ 2008, 601 = ZGS 2007, 157).
  • OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05

    Starke Divergenz zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung als Sachmangel bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07
    Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (NJW 2004, 2456) liegt in der Aufnahme des Datums der Erstzulassung in den Vertragstext die konkludente Vereinbarung, dass das Datum der Herstellung "jedenfalls nicht mehrere Jahre davon abweicht" (ebenso OLG Nürnberg NJW 2005, 2019; OLG Celle SVR 2006, 463; LG Bautzen, DAR 2006, 281; siehe auch OLG Oldenburg MDR 2006, 630).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung bei Aufnahme des

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    (a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, die vom Senat zum Kauf eines Neuwagens angestellten Erwägungen seien grundsätzlich auch auf einen Gebrauchtwagenkauf zu übertragen, sei es bezüglich einer Beschaffenheitsvereinbarung (OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456, 2457; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019, 2020), sei es bei der Bestimmung der üblichen Beschaffenheit (OLG Celle, OLGR 2006, 670, 671; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398, 399).
  • OLG Braunschweig, 23.07.2015 - 9 U 2/15

    Lange Standzeit zwischen Herstellung und Erstzulassung als Sachmangel eines

    Die zu einer mangelbegründenden Standzeit bei Gebrauchtfahrzeugen ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen lassen sich aufgrund der jeweils zugrunde liegenden Sachverhalte nicht verallgemeinern ( Gewährleistungsanspruch bejaht : OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.06.2008 - 1 U 231/07: Herstellung 31 Monate vor Erstzulassung, 10 km Laufleistung und 2 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf an Kläger, Sachmangel bejaht; OLG Celle, Urteil v. 13.07.2006 - 11 U 254/05: Herstellung 23 Monate vor Erstzulassung, 10 km Laufleistung und 9 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf an Kläger als "Vorführwagen", Sachmangel bejaht; OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.05.2004 - 1 U 10/04: Herstellung 5 ½ Jahre vor Erstzulassung, dort indes arglistiges Verschwiegen; OLG Oldenburg, Urteil v. 28.10.2005 - 6 U 155/05: Herstellung 2 ½ Jahre vor Erstzulassung, wobei im konkreten Fall eine arglistige Täuschung bejaht und die Mangelhaftigkeit nicht explizit angesprochen worden ist; OLG Nürnberg, Urt. v. 21.03.2005 - 8 U 2366/04: Herstellung 13 Monate vor Erstzulassung, 600 km Laufleistung und 11 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf, dort aber unzutreffendes Modelljahr als Beschaffenheit vereinbart; Gewährleistungsanspruch und Sachmangel verneint : OLG Schleswig, Urteil v. 25.11.2008 - 3 U 39/07: Herstellung 14 Monate vor Erstzulassung, Erstveräußerung als "Lagerfahrzeugmodell"; OLG Braunschweig, Urteil v. 07.07.2005 - 2 U 128/04: Herstellung 27 Monate vor Erstzulassung, Verkauf als "Lagerfahrzeug"; KG Berlin, Beschluss v. 13.01.2011 - 8 U 97/10: Herstellung 14 ½ Monate vor Erstzulassung, Laufleistung 35.240 km bei Kauf durch dortigen Kläger).

    Eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung ist daher fernliegend (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.06.2008 - 1 U 231/07, Rn. 25; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 2636).

  • BGH, 15.09.2010 - VIII ZR 61/09

    Zum Begriff "Vorführwagen" beim Autokauf

    Denn aus den von der Revision angeführten Entscheidungen (OLG Celle, OLGR 1998, 160, und OLGR 2006, 670; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398) ist für den vorliegenden Fall schon deshalb nichts herzuleiten, weil sie sich nicht mit den Besonderheiten eines Vorführwagens befassen, zu denen unter anderem der Umstand zählt, dass Vorführwagen häufig nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 168/09

    Keine Mangelhaftigkeit eines Wohnmobils wegen zu langer Standzeit

    Insbesondere dann, wenn es sich um Fahrzeuge mit einer Tageszulassung oder Kurzzulassung handelt, die Laufleistung sehr gering ist und die Erstzulassung erst kurze Zeit zurückliegt, kommt in Betracht, dass eine Abweichung des Herstellungsdatums vom Zeitpunkt der Erstzulassung von mehr als zwölf Monaten einen Sachmangel darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt . v. 16.06.2008 - I-1 U 231/07, NJW-RR 2009, 398).

    Die von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fälle behandeln dabei allerdings Pkw, bei denen die Zeitspanne von zwölf Monaten erheblich überschritten wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Urt . v. 16.06.2008 - I-1 U 231/07, NJW-RR 2009, 398: 31 Monate; OLG Karlsruhe, Urt . v. 26.05.2004 - 1 U 10/04, NJW 2004, 2456: 5 Jahre und 6 Monate; OLG Celle, Urt .

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 22 U 168/09
    Auch hinsichtlich gebrauchter Fahrzeuge ist anerkannt, dass - abhängig von den Umständen - eine größere Zeitspanne zwischen der Herstellung des Fahrzeuges und der Erstzulassung von Bedeutung sein kann, insbesondere dann, wenn es sich um Fahrzeuge mit einer Tageszulassung oder Kurzzulassung handelt, die Laufleistung sehr gering ist und die Erstzulassung erst kurze Zeit zurückliegt, kommt in Betracht, dass eine Abweichung des Herstellungsdatums vom Zeitpunkt der Erstzulassung von mehr als 12 Monaten einen Sachmangel darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398).

    Die von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fälle behandeln dabei allerdings Pkws, bei denen die Zeitspanne von 12 Monaten erheblich überschritten wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398: 31 Monate; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456: 5 Jahre und 6 Monate; OLG Celle, SVR 2006, 463 verneinend hinsichtlich einer Abweichung von 1 Jahr und 11 Monaten).

  • OLG Hamm, 02.12.2011 - 15 W 6/11

    Entstehung der Betreuungsgebühr für die Beachtung einer Ausfertigungssperre

    Es entspricht der wohl überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der auch der Senat folgt, dass für die Übernahme und Ausführung eines Treuhandauftrages, der darin besteht, dass der Notar keine Ausfertigung einer bereits erteilten (unbedingten) Bewilligung (oder Auflassung) erteilen soll, solange ihm nicht bestimmte Voraussetzungen nachgewiesen sind, eine Gebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO auslöst, jedenfalls soweit diese Tätigkeit nicht bereits durch eine andere Gebühr abgedeckt wird (OLG Frankfurt OLGR 2009, 426; KG MittBayNot 2008, 237; Senat FGPrax 2006, 36f; 2011, 95f; Korintenberg/Bengel/Tiedke, KostO, 18.Aufl., § 147 Rdn.112d; Filzek, KostO, 4.Aufl., § 147 Rdn.26).
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