Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 U 244/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254; BGB § 307 Abs. 1; HGB § 369 Abs. 1
Formularmäßige Vereinbarung der Sperrung des Internetzugangs bei geringfügigem Zahlungsrückstand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 10.11.2006 - 4 O 277/06
- OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 U 244/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.05.2007 - III ZR 115/06
Voraussetzungen vollständiger Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 U 244/06
Eine solche Mitverursachungsquote eines Geschädigten bis hin zur vollständigen Überbürdung des Schadens ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, kommt allerdings nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 857 ; NJW 2007, 3211 [Tz. 7]; zu dieser Möglichkeit auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 554 ; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 380, 381 sowie die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG München vom 02.08.2007 - 8 U 1656/07, sub II vor 1 sowie unter II 2.2). - BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01
Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 U 244/06
Denn für die o.g. Konnexität genügt es nach zutreffender ständiger Rechtsprechung vielmehr, wenn den sich gegenüberstehenden Ansprüchen ein "innerlich zusammenhängendes, einheitliches Lebensverhältnis zu Grunde liegt, wenn beide Ansprüche also aus Rechtsgeschäften hervorgegangen sind, die in einem solchen natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dass es gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den der anderen Seite zustehenden geltend gemacht und durchgesetzt werden könnte (BGHZ 92, 194, 196; 115, 99, 103 f.; NJW 2004, 3484, 3485). - BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 190/90
Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 U 244/06
Denn für die o.g. Konnexität genügt es nach zutreffender ständiger Rechtsprechung vielmehr, wenn den sich gegenüberstehenden Ansprüchen ein "innerlich zusammenhängendes, einheitliches Lebensverhältnis zu Grunde liegt, wenn beide Ansprüche also aus Rechtsgeschäften hervorgegangen sind, die in einem solchen natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dass es gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den der anderen Seite zustehenden geltend gemacht und durchgesetzt werden könnte (BGHZ 92, 194, 196; 115, 99, 103 f.; NJW 2004, 3484, 3485).
- BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 U 244/06
Denn für die o.g. Konnexität genügt es nach zutreffender ständiger Rechtsprechung vielmehr, wenn den sich gegenüberstehenden Ansprüchen ein "innerlich zusammenhängendes, einheitliches Lebensverhältnis zu Grunde liegt, wenn beide Ansprüche also aus Rechtsgeschäften hervorgegangen sind, die in einem solchen natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dass es gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den der anderen Seite zustehenden geltend gemacht und durchgesetzt werden könnte (BGHZ 92, 194, 196; 115, 99, 103 f.; NJW 2004, 3484, 3485). - OLG Hamm, 17.06.1996 - 13 U 30/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 U 244/06
Eine solche Mitverursachungsquote eines Geschädigten bis hin zur vollständigen Überbürdung des Schadens ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, kommt allerdings nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 857 ; NJW 2007, 3211 [Tz. 7]; zu dieser Möglichkeit auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 554 ; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 380, 381 sowie die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG München vom 02.08.2007 - 8 U 1656/07, sub II vor 1 sowie unter II 2.2). - BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 U 244/06
Eine solche Mitverursachungsquote eines Geschädigten bis hin zur vollständigen Überbürdung des Schadens ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, kommt allerdings nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 857 ; NJW 2007, 3211 [Tz. 7]; zu dieser Möglichkeit auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 554 ; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 380, 381 sowie die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG München vom 02.08.2007 - 8 U 1656/07, sub II vor 1 sowie unter II 2.2). - OLG Karlsruhe, 20.12.1995 - 10 U 123/95
Haftungsverteilung bei Datenverlust infolge Software-Neuinstallation
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 U 244/06
Eine solche Mitverursachungsquote eines Geschädigten bis hin zur vollständigen Überbürdung des Schadens ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, kommt allerdings nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BGH NJW-RR 1995, 857 ; NJW 2007, 3211 [Tz. 7]; zu dieser Möglichkeit auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 554 ; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 380, 381 sowie die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG München vom 02.08.2007 - 8 U 1656/07, sub II vor 1 sowie unter II 2.2). - BGH, 14.07.1987 - X ZR 38/86
Inhaltskontrolle von Kfz-Reparaturbedingungen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 U 244/06
Im Übrigen ist die vertragliche Erstreckung von Zurückbehaltungsrechten auf parallele Verträge auch zwischen nicht-kaufmännischen Vertragsparteien grundsätzlich möglich (vgl. BGH NJW 1987, 2818, 2820;… Staudinger-Bittner, BGB , Bearbeitung 2004, § 273 , Rn. 41 a.E.).
- LG Dortmund, 19.03.2014 - 5 O 235/13
Mängelbeseitigunganspruch aus einem Softwarevertrag
Dies lässt sich bereits aus § 369 Abs. 1 HGB ableiten, wonach einem Kaufmann aus einer fälligen Forderung gegen einen anderen Kaufmann aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft ein Zurückbehaltungsrecht zusteht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.12.2007 - 1 U 244/06). - LG Dortmund, 18.12.2013 - 5 O 301/13
Anspruch auf Wiedereinrichtung einer Computerfaxfunktion im Rahmen eines …
Dies lässt sich bereits aus § 369 Abs. 1 HGB ableiten, wonach einem Kaufmann aus einer fälligen Forderung gegen einen anderen Kaufmann aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft ein Zurückbehaltungsrecht zusteht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.12.2007 - 1 U 244/06).