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   OLG Bremen, 06.02.2008 - 1 U 27/07   

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https://dejure.org/2008,31714
OLG Bremen, 06.02.2008 - 1 U 27/07 (https://dejure.org/2008,31714)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.02.2008 - 1 U 27/07 (https://dejure.org/2008,31714)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 1 U 27/07 (https://dejure.org/2008,31714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gescheiterte Errichtung eines Zementwerkes im Hafengebiet

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2008 - 1 U 27/07
    Denn der Schutzzweck der Formvorschrift, die den Grundstückseigentümer vor Übereilung bewahren will, darf nicht unterlaufen werden, indem für den Fall des Nichtabschlusses des Grundstückskaufvertrages/Erbbaurechtsvertrages eine Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens begründet wird; dies würde nämlich einen unzulässigem indirekten Zwang zum Vertragsabschluss bedeuten ( BGH NJW 96, 1884 f.m.w.N.; OLG Koblenz NJW-RR 97, 974, OLG Frankfurt/M. MDR 98, 957 f.).

    Nach zutreffender ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung löst deshalb im Bereich notariell zu beurkundender Grundstücksgeschäfte der Abbruch von Vertragsverhandlungen, deren Erfolg als sicher anzunehmen war, durch einen der Verhandlungspartner auch dann keine Schadensersatzansprüche aus, wenn es an einem triftigen Grund für den Abbruch fehlt ( BGH NJW 96, 1884, 1885; NJW 2001, 2713, 2714 [BGH 23.05.2001 - IV ZR 62/00] rechte Spalte).

    Bei in Aussicht genommenen formbedürftigen Grundstücksverträgen kommt vielmehr eine Schadensersatzpflicht des die Vertragsverhandlungen abbrechenden Verhandlungspartners nur ganz ausnahmsweise, nämlich bei einem "besonders schwerwiegenden Treueverstoß" des in Anspruch genommenen in Betracht, wobei ein solcher "besonders schwerwiegender Treueverstoß" wiederum "in der Regel" eine "vorsätzliche Treuepflichtverletzung" voraussetzt (so zutreffend: BGH NJW 96, 1884, 1885 m.w.N.).

  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 4/88

    Haftung bei Nichtzustandekommen eines Vertragsschlusses

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2008 - 1 U 27/07
    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur dann, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus deren Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht (so wörtlich: BGH NJW-RR 89, 627 m.w.N.).
  • BGH, 23.05.2001 - IV ZR 62/00

    Verjährungsvereinbarung; Stichtagsprinzip des § 1934b

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2008 - 1 U 27/07
    Nach zutreffender ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung löst deshalb im Bereich notariell zu beurkundender Grundstücksgeschäfte der Abbruch von Vertragsverhandlungen, deren Erfolg als sicher anzunehmen war, durch einen der Verhandlungspartner auch dann keine Schadensersatzansprüche aus, wenn es an einem triftigen Grund für den Abbruch fehlt ( BGH NJW 96, 1884, 1885; NJW 2001, 2713, 2714 [BGH 23.05.2001 - IV ZR 62/00] rechte Spalte).
  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2008 - 1 U 27/07
    Darin liegt eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit (vgl. BGH NJW 94, 3287), weil die Parteien diesen Punkt - mag er übersehen oder bewusst offen geblieben sein - zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, obwohl diese Annahme, wie sich nachträglich herausgestellt hat, unzutreffend war (vgl. BGH NJW 2002, 1260 [BGH 19.12.2001 - XII ZR 281/99] ; 2310) .
  • OLG Frankfurt, 30.10.1997 - 3 U 178/95

    Schadensersatzansprüche bei grundlosem Abbruch von Verhandlungen über

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2008 - 1 U 27/07
    Denn der Schutzzweck der Formvorschrift, die den Grundstückseigentümer vor Übereilung bewahren will, darf nicht unterlaufen werden, indem für den Fall des Nichtabschlusses des Grundstückskaufvertrages/Erbbaurechtsvertrages eine Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens begründet wird; dies würde nämlich einen unzulässigem indirekten Zwang zum Vertragsabschluss bedeuten ( BGH NJW 96, 1884 f.m.w.N.; OLG Koblenz NJW-RR 97, 974, OLG Frankfurt/M. MDR 98, 957 f.).
  • OLG Koblenz, 25.02.1997 - 3 U 477/96

    Aufwendungsersatz bei gescheiterten Grundstücksverkauf

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2008 - 1 U 27/07
    Denn der Schutzzweck der Formvorschrift, die den Grundstückseigentümer vor Übereilung bewahren will, darf nicht unterlaufen werden, indem für den Fall des Nichtabschlusses des Grundstückskaufvertrages/Erbbaurechtsvertrages eine Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens begründet wird; dies würde nämlich einen unzulässigem indirekten Zwang zum Vertragsabschluss bedeuten ( BGH NJW 96, 1884 f.m.w.N.; OLG Koblenz NJW-RR 97, 974, OLG Frankfurt/M. MDR 98, 957 f.).
  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2008 - 1 U 27/07
    Darin liegt eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit (vgl. BGH NJW 94, 3287), weil die Parteien diesen Punkt - mag er übersehen oder bewusst offen geblieben sein - zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, obwohl diese Annahme, wie sich nachträglich herausgestellt hat, unzutreffend war (vgl. BGH NJW 2002, 1260 [BGH 19.12.2001 - XII ZR 281/99] ; 2310) .
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2008 - 1 U 27/07
    Die genannte Regelungslücke ist unter Beachtung des hypothetischen Parteiwillens zu schließen, wobei anerkanntermaßen darauf abzustellen ist, was die Parteien bei angemessenem Abwägen ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten ( BGH NJW 82, 2184).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2014 - 4 U 435/12

    Grundstückskaufvertrag: Haftung aus culpa in contrahendo wegen Abbruch der

    Soweit dies daraus folgt, dass das Verhalten des in Anspruch Genommenen sich als besonders schwerwiegender Treuverstoß darstellt, kommt damit in der Regel nur eine vorsätzliche Treupflichtverletzung als Grundlage eines Schadensersatzanspruchs aus culpa in contrahendo in Betracht, wie sie im Vorspiegeln tatsächlich nicht vorhandener Abschlussbereitschaft liegt (BGH NJW 1975, 43; 1996, 1884, 1885; OLG Bremen OLGR 2008, 385, 386; LG Heidelberg NJW-RR 2010, 1469).
  • OLG Hamm, 07.05.2014 - 12 U 30/13

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Abbruchs der Verhandlungen

    Schließlich muss der Abbruch der Verhandlungen sich als besonders schwerwiegende, in der Regel vorsätzliche Treuepflichtverletzung darstellen (vgl. BGH NJW 2013, 928, Tz. 8; NJW-RR 2001, 381, Tz. 11; OLG Saarbrücken, Urteil vom 6.3.2014, 4 U 435/12, Tz. 23 ff.; OLG Celle BauR 2012, 1793, Tz. 24 f., 46; OLGR Bremen 2008, 385, Tz. 42 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - I-1 U 27/07   

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https://dejure.org/2007,66536
OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - I-1 U 27/07 (https://dejure.org/2007,66536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2007 - I-1 U 27/07 (https://dejure.org/2007,66536)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - I-1 U 27/07 (https://dejure.org/2007,66536)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2005 - 1 W 17/05

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs nach Feststellung eines "alten"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 1 U 27/07
    Zur Begründung wird auf den Senatsbeschluss vom 06.05.2005, 1-1 W 17/05, veröffentlicht in Verkehrsrecht aktuell 2005, S. 134, verwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07

    Begriff des Sachmangels i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB

    Darauf hat der Senat die Parteien in der mündlichen Verhandlung vom 21. Januar 2008 im Hinblick auf die Senatsentscheidung vom 29. Oktober 2007 zu dem Aktenzeichen I - 1 U 27/07 hingewiesen.
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