Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.11.2002 - I-1 U 29/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 11.11.2002 - I-1 U 29/02
- OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 1 U 29/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 22 U 38/98
Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2002 - 1 U 29/02
Angesichts der unrichtigen Angabe über die bisherige Gesamtlaufleistung kann diese jedoch hier zur Berechnung der Gebrauchsvorteile nicht herangezogen werden, denn andernfalls würde der insoweit unrichtig informierte Kläger doppelt benachteiligt, nämlich sowohl hinsichtlich des zu hoch angesetzten Kaufpreises als auch hinsichtlich der fehlerhaft eingeschätzten Restlaufleistung (vgl. OLG Düsseldorf, 22 U 38/98, Urt. v. 11. September 1998, NJW-RR 1999, 278). - BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2002 - 1 U 29/02
Nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode können Aufwendungen nur dann einen Ausgleich finden, wenn ihnen ohne die Leistungsstörung ein Vermögenswert gegenübergestanden hätte (vgl. BGH NJW 1991, 2277, 2278 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 06.05.2005 - 1 W 17/05
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs nach Feststellung eines "alten" …
Da der Kläger den erworbenen Pkw bis zu dessen Rückgabe genutzt hat - er ist zwischen dem 05.03.2003 und der Rückgabe am 05.01.2005 ca. 22.000 km gefahren - war die zur Nutzung des Fahrzeuges zwangsläufig erforderliche Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuern ebenso wenig vergeblich bzw. nutzlos wie die Entrichtung der Versicherungsbeiträge (vgl. auch Senatsurteil vom 11.11.2002, 1 U 29/02). - OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 1 W 17/05
Einstufung eines von der Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien abweichenden …
Da der Kläger den erworbenen Pkw bis zu dessen Rückgabe genutzt hat - er ist zwischen dem 05.03.2003 und der Rückgabe am 05.01.2005 ca. 22.000 km gefahren - war die zur Nutzung des Fahrzeuges zwangsläufig erforderliche Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuern ebenso wenig vergeblich bzw. nutzlos wie die Entrichtung der Versicherungsbeiträge (vgl. auch Senatsurteil vom 11.11.2002, 1 U 29/02).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - I-1 U 29/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 11.11.2002 - 1 U 29/02
- OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - I-1 U 29/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 22 U 38/98
Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 1 U 29/02
Angesichts der unrichtigen Angabe über die bisherige Gesamtlaufleistung kann diese jedoch hier zur Berechnung der Gebrauchsvorteile nicht herangezogen werden, denn andernfalls würde der insoweit unrichtig informierte Kläger doppelt benachteiligt, nämlich sowohl hinsichtlich des zu hoch angesetzten Kaufpreises als auch hinsichtlich der fehlerhaft eingeschätzten Restlaufleistung (vgl. OLG Düsseldorf, 22 U 38/98, Urt. v. 11. September 1998, NJW-RR 1999, 278). - BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 1 U 29/02
Nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode können Aufwendungen nur dann einen Ausgleich finden, wenn ihnen ohne die Leistungsstörung ein Vermögenswert gegenübergestanden hätte (vgl. BGH NJW 1991, 2277, 2278 m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 29/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 05.01.1999 - 4 W 8985/98
Streitwertbemessung bei einseitiger Erledigungserklärung durch den Kläger
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 29/02
Der erkennende Senat teilt diese Auffassung (ebenso KG MDR 1999, 380; OLG Hamm MDR 2000, 175;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 91 a Rn. 48 - im Gegensatz zu Zöller-Herget, ZPO, a.a.O., § 3 Rn. 16). - OLG Hamm, 26.03.1999 - 23 W 573/98
Anfechtung der Zuerkennung der Erstattung einer Verhandlungs- und Beweisgebühr …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 29/02
Der erkennende Senat teilt diese Auffassung (ebenso KG MDR 1999, 380; OLG Hamm MDR 2000, 175;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 91 a Rn. 48 - im Gegensatz zu Zöller-Herget, ZPO, a.a.O., § 3 Rn. 16). - OLG Stuttgart, 15.11.1988 - 8 W 514/88
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 1 U 29/02
Der 3., der 6. und der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. Beschluss vom 06.05.1997 - 3 W 36/97 m.w.N. -) haben sich ebenso wie das Oberlandesgericht Stuttgart (MDR 1989, 266) der Auffassung des Bundesgerichtshofs angeschlossen, dass von der einseitigen Erledigungserklärung an der Streitwert sich in der Regel nach den bis dahin entstandenen Kosten, nicht aber nach dem Wert des ursprünglichen oder des um einen Feststellungsabschlag gekürzten Klaganspruchs bemisst.
- OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 13 U 15/14
Beschädigung eines Abschleppfahrzeugs durch Brand des auf der Ladefläche …
Da die Klägerin auch Kostentragung in erster Instanz verurteilt wurde und sie die Beseitigung dieser Entscheidung ebenfalls begehrt, ist bei einer nur einseitigen Erledigungserklärung ihr Kosteninteresse in Höhe der festgesetzten Kosten von 1.637,44 EUR beim Streitwert zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.10.2002 -1 U 29/02).