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   OLG Frankfurt, 11.09.2008 - 1 U 301/07   

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OLG Frankfurt, 11.09.2008 - 1 U 301/07 (https://dejure.org/2008,4888)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.2008 - 1 U 301/07 (https://dejure.org/2008,4888)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 2008 - 1 U 301/07 (https://dejure.org/2008,4888)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich Laubfall auf einer Verkehrsinsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich Laubfall auf einer Verkehrsinsel

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Herbstlaub auf öffentlichen Wegen und Straßen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sturz über laubbedeckte Bordsteinkante

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1396
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 21.11.1996 - 18 U 71/96

    Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen gegenüber einem Radfahrer bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2008 - 1 U 301/07
    Ein durchschnittlich sorgfältiger Verkehrsteilnehmer weiß, dass sich unter laubbedeckten Stellen auf der Fahrbahn Hindernisse in Form von Vertiefungen, Stufen oder Ähnlichem befinden können; er wird derartige Stellen gerade wegen der mangelnden Erkennbarkeit dessen, was sich möglicherweise darunter verbirgt, entweder meiden oder mit besonderer Vorsicht, notfalls mit tastenden Schritten, begehen (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21. November 1996, NJWE-VHR 1997, S. 286).
  • OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 U 4/18

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich des Falls von Laub auf

    Eine Gemeinde schuldet im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten nicht ein generelles ständiges Reinhalten sämtlicher Straßen- und Wegeflächen von jeglichem Laubfall (siehe KG Berlin, Urteil vom 11.10.2005 - 9 U 134/04, juris Rn. 13, VersR 2006, 946; OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2015 - 9 U 170/04, juris Rn. 29, NZV 2006, 550; siehe ferner LG Wiesbaden, Urteil vom 16.11.2007 - 7 O 217/07, juris Rn. 16, KommJur 2009, 154; bestätigt durch OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.09.2008 - 1 U 301/07, juris Rn. 3, MDR 2008, 1396).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2012 - 1 U 268/11

    Keine umfassende Streupflicht der Gemeinde für Fußgängern zugängliche Flächen

    Ein durchschnittlich sorgfältiger Verkehrsteilnehmer weiß, dass unter schneebedeckten Stellen Eisglätte herrschen kann; er wird derartige Stellen entweder meiden oder mit besonderer Vorsicht, notfalls mit tastenden Schritten, begehen (vgl. Beschluss des Senats vom 11. September 2008, MDR 2008, S. 1396, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Somit handelte er auf eigenes Risiko; demgegenüber würde eine etwaige Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zurücktreten (vgl. Beschluss des Senats vom 11. September 2008, MDR 2008, S. 1396, juris Rn. 3; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Juni 2008, NZV 2009, S. 34, 35; Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 5. Juni 1998, NZV, 1999, S. 127, juris Rn. 20 ff.).

  • OLG Köln, 30.11.2017 - 7 U 23/17

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich

    Ein durchschnittlich sorgfältiger Verkehrsteilnehmer weiß jedoch, dass sich unter laubbedeckten Stellen Hindernisse in Form von Vertiefungen, Mulden oder Ähnlichem befinden können; er wird derartige Stellen gerade wegen der mangelnden Erkennbarkeit dessen, was sich möglicherweise darunter verbirgt, entweder meiden oder mit besonderer Vorsicht, notfalls mit tastenden Schritten, begehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. September 2008 - 1 U 301/07 -, juris).
  • LG Wiesbaden, 08.11.2012 - 9 O 34/11

    Verkehrsteilnehmer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz nach "Überhangparken"

    Denn ein durchschnittlich sorgfältiger Verkehrsteilnehmer muß wissen, daß sich insbesondere unter laubbedeckten Stellen auf der Fahrbahn Hindernisse in Form von Vertiefungen, Stufen oder Ähnlichem befinden können; er wird derartige Stellen gerade wegen der mangelnden Erkennbarkeit dessen, was sich möglicherweise darunter verbirgt, entweder meiden oder mit besonderer Vorsicht befahren (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluß vom 11.09.2008 zu 1 U 301/07).
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   OLG Frankfurt, 22.09.2008 - 1 U 301/07   

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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.09.2008 - 1 U 301/07 (https://dejure.org/2008,35379)
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