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   OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08   

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OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08 (https://dejure.org/2009,5182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.09.2009 - 1 U 309/08 (https://dejure.org/2009,5182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. September 2009 - 1 U 309/08 (https://dejure.org/2009,5182)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers bei Glätte einer mit Bitumenmaterial erstellten oder ausgebesserten Straße; Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich zukünftiger immaterieller Schäden eines Angehörigen des Unfallgeschädigten; Verlust der ...

  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers bei Glätte einer mit Bitumenmaterial erstellten oder ausgebesserten Straße; Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich zukünftiger immaterieller Schäden eines Angehörigen des Unfallgeschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Miese Straße - Warnschild reicht nicht aus!

  • lawbike.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch bei Nässe zu glattem Straßenbelag

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    He blew his mind out in a car... Ansprüche naher Angehöriger beim Unfalltod (Dr. Jan Luckey; SVR 1/2012, S. 1-6)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Angehörigenschmerzensgeld

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Angehörigenschmerzensgeld - Mehr Gerechtigkeit für Witwen und Waisen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08
    Im erstgenannten Fall wird die Zulässigkeit der Feststellungsklage bereits durch die Möglichkeit eines Schadenseintritts begründet, die bei ernsthaften Verletzungen grundsätzlich angenommen wird; im zweitgenannten Fall ist die Feststellungsklage nur zulässig, wenn die Entstehung eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden "Primärschadens" wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 601; NJW 2006, 830, 832 f.; Zöller-Greger, 27. Aufl. 2009, § 256 Rn. 8a).
  • OLG Hamm, 22.02.2001 - 6 U 29/00

    Geltendmachung eines auf Erben übergegangenen Schmerzensgeldanspruchs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08
    (1) Nach der ständigen, insoweit restriktiven Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 56, 163, 164 ff.; 132, 341, 344; VersR 1976, 539 f.; NJW 1989, 2317 f.; 2006, 3268, 3270) und der ihm folgenden Obergerichte (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 234; OLG Celle OLGR 2007, 548, 551; OLG Naumburg OLGR 2009, 422 f. [juris-Rn. 18 ff.]), der der Senat folgt, steht ein Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich nur dem Unfallopfer selbst zu, nicht seinen Angehörigen, auch dann nicht, wenn diese durch seine Verletzungen oder seinen Tod psychisch schwer belastet werden; eine Ausnahme kommt nach dieser Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn die psychische und die darauf beruhende körperliche Beeinträchtigung des Angehörigen über das hinausgeht, was nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß erleiden müssen, d. h. wenn die Beeinträchtigung des Angehörigen ihrerseits nach allgemeiner Verkehrsauffassung Krankheitswert hat.
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08
    (1) Nach der ständigen, insoweit restriktiven Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 56, 163, 164 ff.; 132, 341, 344; VersR 1976, 539 f.; NJW 1989, 2317 f.; 2006, 3268, 3270) und der ihm folgenden Obergerichte (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 234; OLG Celle OLGR 2007, 548, 551; OLG Naumburg OLGR 2009, 422 f. [juris-Rn. 18 ff.]), der der Senat folgt, steht ein Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich nur dem Unfallopfer selbst zu, nicht seinen Angehörigen, auch dann nicht, wenn diese durch seine Verletzungen oder seinen Tod psychisch schwer belastet werden; eine Ausnahme kommt nach dieser Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn die psychische und die darauf beruhende körperliche Beeinträchtigung des Angehörigen über das hinausgeht, was nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß erleiden müssen, d. h. wenn die Beeinträchtigung des Angehörigen ihrerseits nach allgemeiner Verkehrsauffassung Krankheitswert hat.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08
    (1) Nach der ständigen, insoweit restriktiven Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 56, 163, 164 ff.; 132, 341, 344; VersR 1976, 539 f.; NJW 1989, 2317 f.; 2006, 3268, 3270) und der ihm folgenden Obergerichte (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 234; OLG Celle OLGR 2007, 548, 551; OLG Naumburg OLGR 2009, 422 f. [juris-Rn. 18 ff.]), der der Senat folgt, steht ein Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich nur dem Unfallopfer selbst zu, nicht seinen Angehörigen, auch dann nicht, wenn diese durch seine Verletzungen oder seinen Tod psychisch schwer belastet werden; eine Ausnahme kommt nach dieser Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn die psychische und die darauf beruhende körperliche Beeinträchtigung des Angehörigen über das hinausgeht, was nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß erleiden müssen, d. h. wenn die Beeinträchtigung des Angehörigen ihrerseits nach allgemeiner Verkehrsauffassung Krankheitswert hat.
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08
    Im erstgenannten Fall wird die Zulässigkeit der Feststellungsklage bereits durch die Möglichkeit eines Schadenseintritts begründet, die bei ernsthaften Verletzungen grundsätzlich angenommen wird; im zweitgenannten Fall ist die Feststellungsklage nur zulässig, wenn die Entstehung eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden "Primärschadens" wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 601; NJW 2006, 830, 832 f.; Zöller-Greger, 27. Aufl. 2009, § 256 Rn. 8a).
  • BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08
    (1) Nach der ständigen, insoweit restriktiven Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 56, 163, 164 ff.; 132, 341, 344; VersR 1976, 539 f.; NJW 1989, 2317 f.; 2006, 3268, 3270) und der ihm folgenden Obergerichte (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 234; OLG Celle OLGR 2007, 548, 551; OLG Naumburg OLGR 2009, 422 f. [juris-Rn. 18 ff.]), der der Senat folgt, steht ein Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich nur dem Unfallopfer selbst zu, nicht seinen Angehörigen, auch dann nicht, wenn diese durch seine Verletzungen oder seinen Tod psychisch schwer belastet werden; eine Ausnahme kommt nach dieser Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn die psychische und die darauf beruhende körperliche Beeinträchtigung des Angehörigen über das hinausgeht, was nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß erleiden müssen, d. h. wenn die Beeinträchtigung des Angehörigen ihrerseits nach allgemeiner Verkehrsauffassung Krankheitswert hat.
  • OLG Celle, 05.06.2007 - 16 U 103/06

    Verfahren um den Tod eines Marinesoldaten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08
    (1) Nach der ständigen, insoweit restriktiven Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 56, 163, 164 ff.; 132, 341, 344; VersR 1976, 539 f.; NJW 1989, 2317 f.; 2006, 3268, 3270) und der ihm folgenden Obergerichte (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 234; OLG Celle OLGR 2007, 548, 551; OLG Naumburg OLGR 2009, 422 f. [juris-Rn. 18 ff.]), der der Senat folgt, steht ein Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich nur dem Unfallopfer selbst zu, nicht seinen Angehörigen, auch dann nicht, wenn diese durch seine Verletzungen oder seinen Tod psychisch schwer belastet werden; eine Ausnahme kommt nach dieser Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn die psychische und die darauf beruhende körperliche Beeinträchtigung des Angehörigen über das hinausgeht, was nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß erleiden müssen, d. h. wenn die Beeinträchtigung des Angehörigen ihrerseits nach allgemeiner Verkehrsauffassung Krankheitswert hat.
  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08
    (1) Nach der ständigen, insoweit restriktiven Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 56, 163, 164 ff.; 132, 341, 344; VersR 1976, 539 f.; NJW 1989, 2317 f.; 2006, 3268, 3270) und der ihm folgenden Obergerichte (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 234; OLG Celle OLGR 2007, 548, 551; OLG Naumburg OLGR 2009, 422 f. [juris-Rn. 18 ff.]), der der Senat folgt, steht ein Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich nur dem Unfallopfer selbst zu, nicht seinen Angehörigen, auch dann nicht, wenn diese durch seine Verletzungen oder seinen Tod psychisch schwer belastet werden; eine Ausnahme kommt nach dieser Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn die psychische und die darauf beruhende körperliche Beeinträchtigung des Angehörigen über das hinausgeht, was nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß erleiden müssen, d. h. wenn die Beeinträchtigung des Angehörigen ihrerseits nach allgemeiner Verkehrsauffassung Krankheitswert hat.
  • BGH, 13.01.1976 - VI ZR 58/74

    Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08
    (1) Nach der ständigen, insoweit restriktiven Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 56, 163, 164 ff.; 132, 341, 344; VersR 1976, 539 f.; NJW 1989, 2317 f.; 2006, 3268, 3270) und der ihm folgenden Obergerichte (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 234; OLG Celle OLGR 2007, 548, 551; OLG Naumburg OLGR 2009, 422 f. [juris-Rn. 18 ff.]), der der Senat folgt, steht ein Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich nur dem Unfallopfer selbst zu, nicht seinen Angehörigen, auch dann nicht, wenn diese durch seine Verletzungen oder seinen Tod psychisch schwer belastet werden; eine Ausnahme kommt nach dieser Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn die psychische und die darauf beruhende körperliche Beeinträchtigung des Angehörigen über das hinausgeht, was nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß erleiden müssen, d. h. wenn die Beeinträchtigung des Angehörigen ihrerseits nach allgemeiner Verkehrsauffassung Krankheitswert hat.
  • OLG Naumburg, 11.12.2008 - 1 U 12/08

    Begründetheit des ärztlichen Honoraranspruchs für die unvollständige Erhebung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08
    (1) Nach der ständigen, insoweit restriktiven Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 56, 163, 164 ff.; 132, 341, 344; VersR 1976, 539 f.; NJW 1989, 2317 f.; 2006, 3268, 3270) und der ihm folgenden Obergerichte (vgl. OLG Hamm NZV 2002, 234; OLG Celle OLGR 2007, 548, 551; OLG Naumburg OLGR 2009, 422 f. [juris-Rn. 18 ff.]), der der Senat folgt, steht ein Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich nur dem Unfallopfer selbst zu, nicht seinen Angehörigen, auch dann nicht, wenn diese durch seine Verletzungen oder seinen Tod psychisch schwer belastet werden; eine Ausnahme kommt nach dieser Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn die psychische und die darauf beruhende körperliche Beeinträchtigung des Angehörigen über das hinausgeht, was nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß erleiden müssen, d. h. wenn die Beeinträchtigung des Angehörigen ihrerseits nach allgemeiner Verkehrsauffassung Krankheitswert hat.
  • OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 1 U 32/12

    Schmerzensgeld und Verdienstausfallersatz für nach Unfalltod der Tochter

    12 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 56, 163, 164 ff.; VersR 1976, 539 f.; zuletzt bestätigt NJW 2012, 1730, 1731), der der Senat folgt (NJOZ 2009, 4715, 4717 f.), können mittelbar Geschädigte wie etwa die nächsten Angehörigen von Unfallopfern von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer nur ausnahmsweise materiellen und immateriellen Schadensersatz beanspruchen, nämlich dann, wenn sie eigene gesundheitliche Beeinträchtigungen mit - auch nach allgemeiner Verkehrsauffassung anzuerkennendem - Krankheitswert erlitten haben, die über die hinausgehen, denen nahe Angehörige bei Todesnachrichten erfahrungsgemäß ausgesetzt sind.
  • OLG Frankfurt, 04.02.2019 - 8 W 48/17

    Erstattung der Beerdigungskosten aus GoA

    Bedenkt man, dass in prima facie vergleichbaren Fällen deutlich geringere Schmerzensgelder ausgeurteilt worden sind (vgl. etwa OLG Oldenburg, Urteil vom 04.02.1994 - 11 U 84/93 -, juris: DM 8.000,00; OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2002 - 12 U 566/01 -, NJW 2003, 442: DM 12.000,00; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.09.2009 - 1 U 309/08 -, NJOZ 2009, 4715, 4717: ? 6.000,00; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.02.2014 - 7 U 30/11 -, juris: ? 5.000,00; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2016 - I-26 U 18/15 -, GesR 2016, 252: ? 5.000,00) stellt ein Schmerzensgeld in Höhe von ? 10.000,00 die obere Grenze des (derzeit) denkbaren Rahmens dar.
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