Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 1 U 34/06   

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OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 1 U 34/06 (https://dejure.org/2006,3887)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.09.2006 - 1 U 34/06 (https://dejure.org/2006,3887)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. September 2006 - 1 U 34/06 (https://dejure.org/2006,3887)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch eines Kreditvermittlers gegen eine Bank auf Erteilung eines Bankauszugs zur Abrechnung von Provisionsansprüchen: Verpflichtung zur Zuführung neuer Kunden für Anlagegeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis; Verletzung des Bankgeheimnisses nach schweizerischem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Verpflichtung eines ohne die erforderliche Erlaubnis handelnden Kreditvermittlers gegenüber einer Bank zur Zuführung von neuen Kunden für bestimmte Anlagegeschäfte; Nichtigkeit eines Vertrages bei Verstoß gegen das Erfordernis einer schriftlichen ...

  • unalex.eu

    Art. 3 EVÜ
    Nachträgliche Rechtswahl

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 275 Abs. 1; ; KWG § 32 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 87c Abs. 2; ; Schweizerisches Bankengesetz Art. 47

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 134; BGB § 275 Abs. 1; KWG § 32 Abs. 1 S. 1; HGB § 87 c Abs. 2; schweizerisches Bankengesetz Art. 47
    Verstoß des Kreditvermittlers gegen § 32 KWG führt nicht zur Nichtigkeit des Handelsvertretervertrags über Kundenvermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage von Auskunftsersuchen und Bankgeheimnis zwischen Deutschland und der Schweiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGBGB Art. 27 Abs. 1; BGB §§ 123, 134, 275 Abs. 1; HGB § 87c Abs. 2; KWG § 32 Abs. 1 Satz 1
    Zur Frage des anwendbaren Rechts auf die Vertragsbeziehung, zum Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87 c Abs. 2 HGB, zu den Folgen eines Verstoßes gegen § 32 KWG im Hinblick auf die Wirksamkeit eines Handelsvertretervertrages (Vermittlung von Vertriebspartnern für ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Swissfirst -, Anspruch des HV auf Buchauszug und Provision bei unerlaubter Tätigkeit als Anlage oder Abschlussvermittler, Pflicht zur Aufklärung des U über das Nichtvorliegen einer Genehmigung für die Ausübung der Tätigkeit als HV, Anfechtung, Täuschung durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1514
  • WM 2007, 350
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 164/75

    Fluchthelfervertrag - Hilfe bei der unerlaubten Ausreise aus der DDR, §§ 134, 138

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 1 U 34/06
    (2) Nach deutschem Recht führt die Verletzung ausländischer Gesetze nicht zur Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 134 BGB (BGHZ 69, 295, 296 mwN.).

    (3) Ein Verstoß gegen ausländisches Recht kann zwar die Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB zur Folge haben, wenn die verletzten ausländischen Bestimmungen mittelbar auch deutsche Interessen schützen oder ihre Umgehung allgemein zu achtenden Interessen aller Völker zuwiderhandelt (BGHZ 69, 295, 298 mwN.).

  • BGH, 25.07.2002 - III ZR 113/02

    Wirksamkeit eines mit einem Wohnungsvermittler abgeschlossenen Maklervertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 1 U 34/06
    Entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluss des Rechtsgeschäfts wendet, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (BGHZ 118, 142, 144; BGHZ 152, 10, 11 f.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn es mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGHZ 118, 142, 144 f.) und wenn das Gesetz die Nichtigkeit des verbotswidrigen Geschäfts erfordert, weil der Gesetzeszweck nicht anders erreicht werden und das betreffende Geschäft nicht hingenommen werden kann (BGHZ 152, 10, 12 f.; BGHZ 143, 283, 287).

  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 1 U 34/06
    Entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluss des Rechtsgeschäfts wendet, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (BGHZ 118, 142, 144; BGHZ 152, 10, 11 f.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn es mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGHZ 118, 142, 144 f.) und wenn das Gesetz die Nichtigkeit des verbotswidrigen Geschäfts erfordert, weil der Gesetzeszweck nicht anders erreicht werden und das betreffende Geschäft nicht hingenommen werden kann (BGHZ 152, 10, 12 f.; BGHZ 143, 283, 287).

  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 1 U 34/06
    Sofern der Kläger nach Erteilung des begehrten Buchauszuges die weitergehenden Ansprüche auf Abgabe einer Versicherung an Eides Statt oder auf Leistung geltend machen will, erscheint es im Interesse beider Parteien zweckmäßig, wenn sich zunächst das Landgericht damit befasst, wie es bei einer den Auskunftsanspruch bejahenden erstinstanzlichen Entscheidung ohnehin der Fall gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1982, 235, 236 zum früheren § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO).
  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 1 U 34/06
    Der dem Handelsvertreter zu erteilende Buchauszug muss die im Zeitpunkt seiner Aufstellung für die Berechnung, die Höhe und die Fälligkeit der Provisionen relevanten Geschäftsverhältnisse vollständig widerspiegeln, soweit sie sich aus den Büchern des Unternehmers entnehmen lassen (BGH NJW 2001, 2333 mwN.).
  • BGH, 14.07.1966 - III ZR 240/64

    Vorliegen einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit bei der Entscheidung über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 1 U 34/06
    Entsprechend diesem Gesetzeszweck sind Kreditverträge, die unter Verstoß gegen § 32 KWG geschlossen wurden, nicht gemäß § 134 BGB unwirksam (BGH WM 1966, 1101, 1102; BGH WM 1972, 853; BGH WM 1978, 1268, 1269; vgl. auch BGH NJW 1990, 1356 f.).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 1 U 34/06
    Eine solche Pflicht besteht nur hinsichtlich solcher Umstände, deren Verschweigen insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Vereitelung des Vertragszwecks gegen Treu und Glauben verstoßen würde und der Erklärungsgegner die Mitteilung der verschwiegenen Tatsache nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (BGH NJW 1989, 763, 764).
  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03

    Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 1 U 34/06
    Die Einfügung des § 6 Abs. 4 KWG (vgl. jetzt § 4 Abs. 4 FinDAG), wonach die mit der Finanzaufsicht betraute Behörde ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahrnimmt, hat daran entgegen der Auffassung der Beklagten nichts geändert (BGH NJW 2005, 2703; BGH, Urteile vom 11.07.2006, VI ZR 340/05 und VI ZR 341/05, jeweils Rn. 13).
  • BGH, 13.07.1978 - III ZR 178/76

    Kündigungsrecht eines Darlehensnehmers - Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 1 U 34/06
    Entsprechend diesem Gesetzeszweck sind Kreditverträge, die unter Verstoß gegen § 32 KWG geschlossen wurden, nicht gemäß § 134 BGB unwirksam (BGH WM 1966, 1101, 1102; BGH WM 1972, 853; BGH WM 1978, 1268, 1269; vgl. auch BGH NJW 1990, 1356 f.).
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 1 U 34/06
    Etwas anderes gilt nur, wenn es mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGHZ 118, 142, 144 f.) und wenn das Gesetz die Nichtigkeit des verbotswidrigen Geschäfts erfordert, weil der Gesetzeszweck nicht anders erreicht werden und das betreffende Geschäft nicht hingenommen werden kann (BGHZ 152, 10, 12 f.; BGHZ 143, 283, 287).
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 34/88

    Rechtsfolgen des Verstoßes gegen ein vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 52/70

    Zwangsvollstreckung aus abgetretener Sicherungsgrundschuld

  • BGH, 04.03.1998 - VIII ZR 378/96

    Verbürgung für eine Firmendarlehen nach Gründung einer GmbH - Zahlung des

  • LG Frankfurt/Main, 16.11.2017 - 24 O 37/17

    Klage eines israelischen Staatsbürgers gegen kuwaitische Fluggesellschaft

    Maßgeblich im Rahmen des Anwendungsbereichs des § 275 Abs. 1 BGB ist vielmehr, dass sich die Beklagte und die für sie handelnden Personen nach den Gesetzen ihres Staates strafbar machen würden, wären sie verpflichtet, die ihnen aus dem Beförderungsvertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. September 2006 - 1 U 34/06 -, Rn. 111, juris).
  • VGH Hessen, 20.05.2009 - 6 A 1040/08

    Abwicklung von Einlagengeschäften

    Dabei kommt es maßgeblich darauf an, ob sich das Gesetz nicht nur gegen den Abschluss des Rechtsgeschäfts wendet, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (BGH, Urteil vom 30. April 1992 - III ZR 151/91 -, BGHZ 118, 142; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. September 2006 - 1 U 34/06 -, VersR 2007, 1514).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGH, Urteil vom 30. April 1992, a.a.O., OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. September 2006, a.a.O.).

    Die Einfügung des § 6 Abs. 4 KWG (jetzt § 4 Abs. 4 FinDAG), wonach die Bundesanstalt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahrnimmt, hat daran nichts geändert (so ausdrücklich: OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. September 2006, a.a.O., unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 32 KWG als Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB).

  • LG Arnsberg, 30.08.2011 - 3 S 120/10

    Vergabe von Darlehen durch Steuerberater über Dritte und ohne persönlichen

    Die Abnehmer dieser Dienstleistungen sind auch beim Abschluss verbotener Bankgeschäfte ausreichend geschützt, denn dem Darlehensnehmer steht im Falle des Eintritts eines Schadens jedenfalls ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB zu (vgl. VGH Kassel BeckRS 2009 35846; OLG Karlsruhe VersR 07, 1514.).
  • LG Arnsberg, 21.09.2010 - 3 S 43/10

    Klageabweisungsantrag ist gem. §§ 133 , 157 BGB analog konkludente

    Die Abnehmer dieser Dienstleistungen sind auch beim Abschluss verbotener Bankgeschäfte ausreichend geschützt, denn dem Darlehensnehmer steht im Falle des Eintritts eines Schadens jedenfalls ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB zu (vgl. VGH Kassel BeckRS 2009 35846; OLG Karlsruhe VersR 07, 1514.).
  • LG Paderborn, 12.05.2016 - 3 O 290/15

    Schadensersatzanspruch wegen der entstandenen Verluste durch Vornahme von

    Zudem handelt es sich bei der Erlaubnispflicht nur um eine gewerbepolizeiliche Vorschrift, bei der sich das in der Erlaubnispflicht liegende Verbot von Bankgeschäften ohne Erlaubnis nicht gegen die rechtliche Wirkung dieser Geschäfte richtet, sondern die öffentliche Ordnung stützen soll (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2011, XI ZR 256/10, zitiert nach juris; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2006, 1 U 34/06 in WM 2007 S. 350).
  • LG Arnsberg, 21.09.2010 - 3 S 29/10

    Mehrfache Vergabe von Darlehen zum Zwecke des Erwerbes von

    Die Abnehmer dieser Dienstleistungen sind auch beim Abschluss verbotener Bankgeschäfte ausreichend geschützt, denn dem Darlehensnehmer steht im Falle des Eintritts eines Schadens jedenfalls ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB zu (vgl. VGH Kassel BeckRS 2009 35846; OLG Karlsruhe VersR 07, 1514.).
  • OLG Koblenz, 29.04.2010 - 2 U 185/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Teilklage bei Geltendmachung eines

    Jedenfalls führt ein etwaiger Verstoß gegen § 32 KWG i.V.m. § 1 Nr. 1 (Einlagengeschäft) oder Nr. 9 KWG (Reisescheckgeschäft) nicht zur Unwirksamkeit des Postagenturvertrages nach § 134 BGB (OLG Koblenz, 10. Zivilsenat, aaO.; OLG Karlsruhe, WM 2007, 350 Juris Rn. 93, 95 unter Bezug auf BGH WM 1966, 1101 f.; BGH WM 1972, 853; WM 1978, 1268 f.; NJW 1990, 1356 f.; Palandt-Ellenberger, BGB , 69. Aufl., § 134 Rn. 20).
  • LG Heidelberg, 03.12.2010 - 11 O 93/09

    Ein Finanzdienstleistungsunternehmen kann von einem für ihn tätigen

    Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch bei einem Verstoß gegen § 32 KWG nicht die Nichtigkeit nach § 134 BGB die Folge (OLG Karlsruhe VersR 2007, 1514, zitiert nach [...]).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 1 U 34/06   

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https://dejure.org/2006,6382
OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 1 U 34/06 (https://dejure.org/2006,6382)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.11.2006 - 1 U 34/06 (https://dejure.org/2006,6382)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. November 2006 - 1 U 34/06 (https://dejure.org/2006,6382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 839 BGB, Art 34 GG
    Grenzen der Wegesicherungspflicht einer Gemeinde: Sturzunfall eines Fußgängers auf einem unebenen Fußweg von untergeordneter Verkehrsbedeutung am Rande eines kleinen, ländlichen Ortes

  • Judicialis

    BGB § 823 I

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht bei 2 cm überschreitende Niveauunterschiede auf einem stark untergeordnete Verkehrsbedeutung aufweisenden Fußweg

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Frage der Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen eines 2 cm überschreitenden Niveauunterschiedes auf dem eine stark untergeordnete Verkehrsbedeutung aufweisenden Fußweges am Rande eines kleinen, ländlichen Ortes; Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde; ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Unebenheiten (5-10 cm) in ländlicher Gemeinde

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Sturz auf unebenem Gehweg in ländlicher Gemeinde

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 05.05.1995 - 9 U 14/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 1 U 34/06
    Soweit die Rechtsprechung als Faustregel Niveauunterschiede ab 2 cm als verkehrswidrig angesehen hat, bezieht sich das auf scharfe Kanten in städtischen Ballungsgebieten; in ländlichen Wohnstraßen oder in der Nähe von Grünanlagen sind auch höhere Kanten für akzeptabel gehalten worden, insbesondere dann, wenn sie gut zu sehen waren oder wenn - etwa wegen angrenzenden Baumbestandes - nach der Lebenserfahrung mit ihnen zu rechnen war (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 412 f.; NZV 1995, 484; Senat OLGR 1993, 298 f.; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 23; OLG Koblenz OLGR 1999, 199 f.; 2001, 171, 172; OLG Schleswig OLGR 2002, 383).
  • OLG Schleswig, 11.07.2002 - 11 U 47/01

    Verkehrssicherungspflicht: Unebenheiten auf öffentlichen Gehwegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 1 U 34/06
    Soweit die Rechtsprechung als Faustregel Niveauunterschiede ab 2 cm als verkehrswidrig angesehen hat, bezieht sich das auf scharfe Kanten in städtischen Ballungsgebieten; in ländlichen Wohnstraßen oder in der Nähe von Grünanlagen sind auch höhere Kanten für akzeptabel gehalten worden, insbesondere dann, wenn sie gut zu sehen waren oder wenn - etwa wegen angrenzenden Baumbestandes - nach der Lebenserfahrung mit ihnen zu rechnen war (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 412 f.; NZV 1995, 484; Senat OLGR 1993, 298 f.; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 23; OLG Koblenz OLGR 1999, 199 f.; 2001, 171, 172; OLG Schleswig OLGR 2002, 383).
  • OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde; Niveauunterschiede auf einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 1 U 34/06
    Soweit die Rechtsprechung als Faustregel Niveauunterschiede ab 2 cm als verkehrswidrig angesehen hat, bezieht sich das auf scharfe Kanten in städtischen Ballungsgebieten; in ländlichen Wohnstraßen oder in der Nähe von Grünanlagen sind auch höhere Kanten für akzeptabel gehalten worden, insbesondere dann, wenn sie gut zu sehen waren oder wenn - etwa wegen angrenzenden Baumbestandes - nach der Lebenserfahrung mit ihnen zu rechnen war (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 412 f.; NZV 1995, 484; Senat OLGR 1993, 298 f.; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 23; OLG Koblenz OLGR 1999, 199 f.; 2001, 171, 172; OLG Schleswig OLGR 2002, 383).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2011 - 1 U 213/09

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Gehweg oder Bürgersteig

    Mit Niveauunterschieden und Unebenheiten auf Bürgersteigen und Gehwegen müssen sie in gewissem Umfang rechnen und sich darauf einstellen; eine Pflicht zur Gefahrbeseitigung entsteht für den Verkehrssicherungspflichtigen erst dann, wenn auch für den aufmerksamen Fußgänger eine Gefahrenlage völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. BGH, VersR 1967, 281 [juris Rn. 18]; Urteile des Senats vom 28.07.2003 - 1 U 45/01 -, OLGR 2004, 5 [juris Rn. 4] und vom 09.11.2006 - 1 U 34/06 -, OLGR 2007, 357 [juris Rn. 7]; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 189 [juris Rn. 3]; OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 404 [juris Rn. 5, 6]; OLG Celle, OLGR 1998, 145 [juris Rn. 4]; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 223 [juris Rn. 4]; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412).

    5 Welche Niveauunterschiede oder Unebenheiten im Bereich von Gehwegen hiernach noch hinzunehmen sind, hängt nicht allein von der Höhendifferenz ab, sondern auch von den besonderen Umständen des Einzelfalls, wie Art und Beschaffenheit der Vertiefung oder Erhöhung, Lage, Möglichkeit der Ablenkung des Fußgängers durch Geschäfte und Ähnliches oder andere Gegebenheiten, die Einfluss auf das Maß der Gefahr haben (vgl. Urteil des Senats vom 09.11.2006, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O.).

  • AG Gummersbach, 10.08.2009 - 10 C 4/09

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch unzureichende Beleuchtung einer

    Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, dass die Beklagte jeden möglichen Zugangsweg sichert bzw. das gesamte Objekt ausleuchtet, da die eingerichtete und beleuchtete Zuwegung als solche sowohl für alle erkennbar als auch für alle zu erreichen und zu begehen war (vgl. zur Zulässigkeit einer nur teilweisen Beleuchtung: OLG Frankfurt a.M., 09.11.2006 - 1 U 34/06 - BeckRS 2007 01567).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06   

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https://dejure.org/2006,11126
OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06 (https://dejure.org/2006,11126)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.10.2006 - 1 U 34/06 (https://dejure.org/2006,11126)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 1 U 34/06 (https://dejure.org/2006,11126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes als Ausgleich für die von einem Ausländer erlittene lediglich formell rechtswidrige Freiheitsentziehung; Möglichkeit der Orientierung an dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) für die Bemessung ...

  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 839 Abs. 1; ; GG Art. 34 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 253 Abs. 2 § 839 Abs. 1; GG Art. 34 S. 1
    Höhe des Schmerzensgeldes für die formell rechtswidrige Freiheitsentziehung eines Ausländers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Oldenburg, 20.05.1988 - 6 U 28/88

    Schmerzensgeld für vorschnelle Einweisung in Landeskrankenhaus

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
    Denn die Zulassung der Berufung auf die Grundsätze rechtmäßigen Alternativverhaltens im vorliegenden Fall stünde im Widerspruch zu dem Schutzzweck des § 13 FEVG, weshalb sie (ausnahmsweise) ausgeschlossen ist (vgl. zum Ganzen: Palandt-Heinrichs, Komm. zum BGB, 65. Aufl., 2006, Vorb. 106 a. E. vor § 249; OLG Oldenburg, VersR 1991, 306 ff.).

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf Urteile anderer Gerichte hinweist, denen zufolge im Falle von Freiheitsentziehungen den Verletzten weit höhere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt worden sind, verkennt er, dass in den entschiedenen Fällen die inkriminierten Freiheitsentziehungen jeweils auch materiell-rechtlich rechtswidrig waren (EGMR NJW 2002, 2856 ff.; BVerfG NJW 2005, 3485; OLG Oldenburg VersR 91, 306 f.; OLG Stuttgart VersR 91, 1288; AG Osnabrück NJW-RR 89, 476).

  • AG Osnabrück, 21.11.1988 - 40 C 269/88

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer rechtswidrigen vorläufigen Festnahme ;

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf Urteile anderer Gerichte hinweist, denen zufolge im Falle von Freiheitsentziehungen den Verletzten weit höhere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt worden sind, verkennt er, dass in den entschiedenen Fällen die inkriminierten Freiheitsentziehungen jeweils auch materiell-rechtlich rechtswidrig waren (EGMR NJW 2002, 2856 ff.; BVerfG NJW 2005, 3485; OLG Oldenburg VersR 91, 306 f.; OLG Stuttgart VersR 91, 1288; AG Osnabrück NJW-RR 89, 476).
  • EGMR, 31.05.2001 - 37591/97

    Deutschland verurteilt: Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf Urteile anderer Gerichte hinweist, denen zufolge im Falle von Freiheitsentziehungen den Verletzten weit höhere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt worden sind, verkennt er, dass in den entschiedenen Fällen die inkriminierten Freiheitsentziehungen jeweils auch materiell-rechtlich rechtswidrig waren (EGMR NJW 2002, 2856 ff.; BVerfG NJW 2005, 3485; OLG Oldenburg VersR 91, 306 f.; OLG Stuttgart VersR 91, 1288; AG Osnabrück NJW-RR 89, 476).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
    Nach § 13 Abs. 1 FEVG, der gem. § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bei Freiheitsentziehungen im Rahmen einer Abschiebehaft anwendbar ist, ist bei jeder nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhenden Verwaltungsmaßnahme, die eine Freiheitsentziehung darstellt, die richterliche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen, wobei "unverzüglich" in diesem Zusammenhang "ohne jede sachlich nicht gerechtfertigte Verzögerung" bedeutet (BVerfG, NJW 2002, 3161, 3162; OLG Schleswig, OLGR 2003, 421 ff.).
  • BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05

    Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf Urteile anderer Gerichte hinweist, denen zufolge im Falle von Freiheitsentziehungen den Verletzten weit höhere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt worden sind, verkennt er, dass in den entschiedenen Fällen die inkriminierten Freiheitsentziehungen jeweils auch materiell-rechtlich rechtswidrig waren (EGMR NJW 2002, 2856 ff.; BVerfG NJW 2005, 3485; OLG Oldenburg VersR 91, 306 f.; OLG Stuttgart VersR 91, 1288; AG Osnabrück NJW-RR 89, 476).
  • OLG Stuttgart, 02.08.1990 - 14 U 10/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen zweier Amtspflichtverletzungen, Verstoß

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf Urteile anderer Gerichte hinweist, denen zufolge im Falle von Freiheitsentziehungen den Verletzten weit höhere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt worden sind, verkennt er, dass in den entschiedenen Fällen die inkriminierten Freiheitsentziehungen jeweils auch materiell-rechtlich rechtswidrig waren (EGMR NJW 2002, 2856 ff.; BVerfG NJW 2005, 3485; OLG Oldenburg VersR 91, 306 f.; OLG Stuttgart VersR 91, 1288; AG Osnabrück NJW-RR 89, 476).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
    Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes sind sämtliche Umstände des Einzelfalles sowie insbesondere die Funktion des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen, die einerseits darin liegt, dem Verletzten einen Ausgleich für die von ihm erlittene Beeinträchtigung zu gewähren, andererseits ihm Genugtuung für das zu verschaffen, was ihm der Schädiger angetan hat (vgl. BGHZ 18, 149; w.N. bei Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 253 Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 26.11.2001 - 11 W 23/01

    Schmerzensgeld für rechtswidrig verhängte Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
    Dies schließt es jedoch nicht aus, die in § 7 Abs. 3 StrEG zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung auch bei der Bestimmung der Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes im Fall einer lediglich formell-rechtswidrigen Freiheitsentziehung vergleichend heranzuziehen, sofern allen Umständen des Einzelfalles Rechnung getragen wird (so auch OLG Schleswig, OLGR 2002, 165 ff.).
  • OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02

    Polizeigewahrsam vor Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2006 - 1 U 34/06
    Nach § 13 Abs. 1 FEVG, der gem. § 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bei Freiheitsentziehungen im Rahmen einer Abschiebehaft anwendbar ist, ist bei jeder nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhenden Verwaltungsmaßnahme, die eine Freiheitsentziehung darstellt, die richterliche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen, wobei "unverzüglich" in diesem Zusammenhang "ohne jede sachlich nicht gerechtfertigte Verzögerung" bedeutet (BVerfG, NJW 2002, 3161, 3162; OLG Schleswig, OLGR 2003, 421 ff.).
  • OLG Hamm, 15.08.2018 - 11 U 138/17

    Zahlung eines Schmerzensgeldes für erlittene Haft

    Bei freiheitsentziehenden Eingriffen ist der Einwand des rechtmäßiges Alternativverhaltens ausgeschlossen (Staudinger/Wöstmann, BGB (2013), § 839 Rn.231; vgl. auch OLG Bremen, Urt. v. 18.10.2006, Az. 1 U 34/06, Tz.18 ff, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.01.2007 - 1 U 34/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,46106
OLG Köln, 12.01.2007 - 1 U 34/06 (https://dejure.org/2007,46106)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2007 - 1 U 34/06 (https://dejure.org/2007,46106)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 1 U 34/06 (https://dejure.org/2007,46106)
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