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   OLG Karlsruhe, 23.05.2017 - 1 U 35/16   

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OLG Karlsruhe, 23.05.2017 - 1 U 35/16 (https://dejure.org/2017,20527)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.05.2017 - 1 U 35/16 (https://dejure.org/2017,20527)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 1 U 35/16 (https://dejure.org/2017,20527)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2015 - 1 U 116/14

    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums eines unfallgeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2017 - 1 U 35/16
    Dies gilt selbst dann, wenn sich der Vorschaden auf einen anderen Bereich als der streitgegenständliche Schaden bezieht (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.05.2015 - 1 U 116/14 [juris Tz. 41]).

    Der Geschädigte muss folglich sowohl den Umfang des Vorschadens wie auch dessen Reparatur nachvollziehbar darlegen und - gegebenenfalls - beweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.03.2017 - 1 U 31/16 [juris Tz. 20]; Urt. v. 19.05.2015 -1 U 116/14 [juris Tz. 41]; KG, Beschl. v. 29.05.2012 - 22 U 191/11 [juris Tz. 3]).

    Ist eine zuverlässige Ermittlung - zumindest - eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit erheblicher Vorschäden nicht möglich, so geht dies zu Lasten des Geschädigten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.2015 -1 U 164/14 [juris Tz. 4]; Urt. v. 19.05.2015 -1 U 116/14 [juris Tz. 41]).

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 1 U 164/14

    Anforderungen an die Feststellung des Schadens im Verkehrsunfallprozess

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2017 - 1 U 35/16
    Der Geschädigte muss daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) ausschließen, dass Schäden bereits im Rahmen eines Vorschadens an seinem Fahrzeug entstanden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.2015 - 1 U 164/14 [juris Tz. 4]).

    Ist eine zuverlässige Ermittlung - zumindest - eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit erheblicher Vorschäden nicht möglich, so geht dies zu Lasten des Geschädigten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.2015 -1 U 164/14 [juris Tz. 4]; Urt. v. 19.05.2015 -1 U 116/14 [juris Tz. 41]).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2017 - 1 U 31/16

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Ermittlung eines unfallbedingten Teilschadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2017 - 1 U 35/16
    Denn sein Schadensersatzanspruch erstreckt sich nur auf die Kosten, die zur Wiederherstellung des von dem vom Schädiger zu vertretenden Schadensereignis erforderlich sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.03.2017 - 1 U 31/16 [juris Tz. 20]).

    Der Geschädigte muss folglich sowohl den Umfang des Vorschadens wie auch dessen Reparatur nachvollziehbar darlegen und - gegebenenfalls - beweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.03.2017 - 1 U 31/16 [juris Tz. 20]; Urt. v. 19.05.2015 -1 U 116/14 [juris Tz. 41]; KG, Beschl. v. 29.05.2012 - 22 U 191/11 [juris Tz. 3]).

  • KG, 29.05.2012 - 22 U 191/11

    Zur Darlegungslast des Unfallgeschädigten bezüglich von Fahrzeugvorschäden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2017 - 1 U 35/16
    Der Geschädigte muss folglich sowohl den Umfang des Vorschadens wie auch dessen Reparatur nachvollziehbar darlegen und - gegebenenfalls - beweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.03.2017 - 1 U 31/16 [juris Tz. 20]; Urt. v. 19.05.2015 -1 U 116/14 [juris Tz. 41]; KG, Beschl. v. 29.05.2012 - 22 U 191/11 [juris Tz. 3]).
  • OLG Köln, 01.10.2020 - 12 U 74/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Vorschäden an einem Fahrzeug

    Der Kläger trägt als Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die geltend machten Schäden sowie die Höhe des Schadens ursächlich auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 U 35/16 -, Rn. 2, juris; KG Berlin, Urteil vom 27. August 2015 - 22 U 152/14 -, Rn. 37, juris ).

    Daher kann er Schäden nur dann ersetzt verlangen, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gemäß § 287 ZPO auszuschließen ist, dass diese bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 U 164/14 -, Rn. 4, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 U 35/16 -, Rn. 2, juris).

    Hierfür muss der Geschädigte bei - wie hier - bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens den Umfang des Vorschadens und dessen Reparatur im Einzelnen nachvollziehbar darlegen und - gegebenenfalls - beweisen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 U 35/16 -, Rn. 2, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. März 2017 - 1 U 31/16 -, Rn. 20, juris; KG Berlin, Urteil vom 27. August 2015 - 22 U 152/14 -, Rn. 38, juris).

    Ist hingegen aufgrund der Wahrscheinlichkeit erheblicher Vorschäden eine zuverlässige Ermittlung - zumindest - eines unfallbedingten Teilschadens nicht möglich, so geht dies zulasten des Geschädigten und hat die vollständige Klageabweisung zur Folge (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 U 164/14 -, Rn. 4, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 U 35/16 -, Rn. 2, juris; KG Berlin, Urteil vom 27. August 2015 - 22 U 152/14 -, Rn. 38, juris).

  • OLG Köln, 04.06.2018 - 15 U 7/18

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem unfallgeschädigten

    Dazu muss er den Umfang des Vorschadens und gegebenenfalls dessen Reparatur belegen, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 8.4.2013 - 11 U 214/12, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Urt. v. 7.3.2017 - 1 U 31/16, juris Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.5.2017 - 1 U 35/16, juris Rn. 2).
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   OLG Stuttgart, 11.04.2017 - 1 U 35/16   

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OLG Stuttgart, 11.04.2017 - 1 U 35/16 (https://dejure.org/2017,26525)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2017 - 1 U 35/16 (https://dejure.org/2017,26525)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2017 - 1 U 35/16 (https://dejure.org/2017,26525)
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