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   OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96   

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https://dejure.org/1997,11471
OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96 (https://dejure.org/1997,11471)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.01.1997 - 1 U 35/96 (https://dejure.org/1997,11471)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 1 U 35/96 (https://dejure.org/1997,11471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 326 Abs. 1 BGB; § 571 BGB; § 536 BGB; § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG; § 28 Abs. 4 S. 5 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung); § 557 BGB; § 249 S. 2 BGB
    Schadensersatz wegen Nichtausführung von Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten an der Mietsache; Erneuerung verschlissenen Teppichbodens; Verletzung der Reinigungspflicht; Übertragung der Ausführung von Schönheitsreparaturen durch Mietvertrag; Pflicht zur Beseitigung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Nichtausführung von Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten an der Mietsache; Erneuerung verschlissenen Teppichbodens; Verletzung der Reinigungspflicht; Übertragung der Ausführung von Schönheitsreparaturen durch Mietvertrag; Pflicht zur Beseitigung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 28.06.1990 - 10 U 216/89
    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96
    Aus diesem Grund muß sie auch nicht dafür einstehen, daß der von ihr überobligationsmäßig erneuerte Boden eine Lücke hat in einem ähnlichen Fall hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Mieter ebenfalls nicht zum Ersatz für verpflichtet gehalten mit der Begründung, was nicht vom Vermieter überlassen worden sei, könne auch nicht mit Reparatur- oder Erstattungsverpflichtung abgenutzt werden (NJW-RR 1990, 1162).
  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96
    Von dieser Begriffsbestimmung geht die Rechtsprechung durchweg auch bei Mietverhältnissen über nicht preisgebundenen Wohnraum sowie Gewerberäume aus (BGHZ 92, 363, 368 [BGH 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84] ; s. ferner MüKo-Voelskow, BGB, 3.Aufl., §§ 535, 536 Rdn. 104; Staudinger-Emmerich, BGB, 13.Aufl., §§ 535, 536 Rdn. 196, jew.m.w.N.,).
  • BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83

    Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96
    Wegen der Dispositionsfreiheit des Geschädigten und des Umstands, daß die Mehrwertsteuer nicht als solche, sondern als Teil des üblichen Entgelts geschuldet wird, kann sie auch dann verlangt werden, wenn die beschädigte Sache nicht instandgesetzt wird (BGHZ 61, 56, 58 [BGH 19.06.1973 - VI ZR 46/72] ; BGH NJW 1985, 1222; 1989, 3009,jew.m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96
    Wegen der Dispositionsfreiheit des Geschädigten und des Umstands, daß die Mehrwertsteuer nicht als solche, sondern als Teil des üblichen Entgelts geschuldet wird, kann sie auch dann verlangt werden, wenn die beschädigte Sache nicht instandgesetzt wird (BGHZ 61, 56, 58 [BGH 19.06.1973 - VI ZR 46/72] ; BGH NJW 1985, 1222; 1989, 3009,jew.m.w.N.).
  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72

    Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96
    Wegen der Dispositionsfreiheit des Geschädigten und des Umstands, daß die Mehrwertsteuer nicht als solche, sondern als Teil des üblichen Entgelts geschuldet wird, kann sie auch dann verlangt werden, wenn die beschädigte Sache nicht instandgesetzt wird (BGHZ 61, 56, 58 [BGH 19.06.1973 - VI ZR 46/72] ; BGH NJW 1985, 1222; 1989, 3009,jew.m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1975 - VII ZR 269/73

    Gewährleistungsansprüche bei weitgehend fertiggestellten Eigentumswohnungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96
    Die Erneuerung verschlissenen Teppichbodens sei also nicht dem Streichen anstrichfähiger Fußböden gleichzusetzen, sondern sei ebenso wie die Holzdiele, das Parkett oder der PVC-Fußbodenbelag Teil des eigentlichen Fußbodens (OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1101 [OLG Stuttgart 06.03.1995 - 5 U 204/94] ; OLG Hamm NJW-RR 1991, 844 [OLG Hamm 22.03.1991 - 30 REMiet 3/90], jeweils mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; siehe ferner BGHZ 65, 359, 364 [BGH 04.12.1975 - VII ZR 269/73] ; Staudinger-Emmerich, a.a.O., Rdn. 157).
  • OLG Hamm, 22.03.1991 - 30 REMiet 3/90

    Mitvermieteter Bodenbelag - Vermietersache

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96
    Die Erneuerung verschlissenen Teppichbodens sei also nicht dem Streichen anstrichfähiger Fußböden gleichzusetzen, sondern sei ebenso wie die Holzdiele, das Parkett oder der PVC-Fußbodenbelag Teil des eigentlichen Fußbodens (OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1101 [OLG Stuttgart 06.03.1995 - 5 U 204/94] ; OLG Hamm NJW-RR 1991, 844 [OLG Hamm 22.03.1991 - 30 REMiet 3/90], jeweils mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; siehe ferner BGHZ 65, 359, 364 [BGH 04.12.1975 - VII ZR 269/73] ; Staudinger-Emmerich, a.a.O., Rdn. 157).
  • OLG Stuttgart, 19.08.1993 - 8 REMiet 2/92

    Anspruch eines Mieters auf Rückgabe der Mietkaution; Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96
    Die letztgenannte Vorschrift ist allerdings unwirksam, soweit darin die Verpflichtung enthalten ist, ein Reinigungsinstitut mit der Säuberung zu beauftragen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 1422, 1423 [OLG Stuttgart 19.08.1993 - 8 RE-Miet 2/92] m.w.N.; Sternel, Mietrecht aktuell, 3.Aufl. 1996, Rdn. 850).
  • OLG Stuttgart, 06.03.1995 - 5 U 204/94

    Ausgestaltung des Anspruchs eines Vermieters gegen den Mieter nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96
    Die Erneuerung verschlissenen Teppichbodens sei also nicht dem Streichen anstrichfähiger Fußböden gleichzusetzen, sondern sei ebenso wie die Holzdiele, das Parkett oder der PVC-Fußbodenbelag Teil des eigentlichen Fußbodens (OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1101 [OLG Stuttgart 06.03.1995 - 5 U 204/94] ; OLG Hamm NJW-RR 1991, 844 [OLG Hamm 22.03.1991 - 30 REMiet 3/90], jeweils mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; siehe ferner BGHZ 65, 359, 364 [BGH 04.12.1975 - VII ZR 269/73] ; Staudinger-Emmerich, a.a.O., Rdn. 157).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1989 - 10 U 96/88
    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.01.1997 - 1 U 35/96
    Die Frage, ob die Erneuerung von Teppichboden als Schönheitsreparatur anzusehen ist, hat -sowie ersichtlich- lediglich das Oberlandesgericht Düsseldorf bejaht, allerdings mit dem nicht weiter erläuterten Satz: "Was Tapeten für die Wände sind, ist Teppichboden für den Fußboden" (NJW-RR 1989, 663).
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