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   OLG Jena, 19.11.2009 - 1 U 389/09   

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https://dejure.org/2009,33725
OLG Jena, 19.11.2009 - 1 U 389/09 (https://dejure.org/2009,33725)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.11.2009 - 1 U 389/09 (https://dejure.org/2009,33725)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. November 2009 - 1 U 389/09 (https://dejure.org/2009,33725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • autokaufrecht.info

    Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei unbehebbarem Bagatellmangel

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkauf - fehlende Ausstattung und Nachrüstungsmöglichkeit

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 13.07.2011)

    Bagatellmangel beim Neuwagen kein Rücktrittsgrund

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Vertragsrücktritt bei Bagatellmängeln!

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Bagatellemangel an neuem Fahrzeug berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag

  • thueringen.de (Pressemitteilung)

    Bagatellmangel eines neuen Fahrzeuges (hier eines Porsche Cayenne) berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bagatellmangel eines neuen Fahrzeuges berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag - Für Mangel von unter 1 % des Kaufpreises muss kein Rücktrittsrecht eingeräumt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 U 389/09
    (vgl. BGHZ 167, 19).

    a) Der BGH (vgl. BGHZ 167, 19) hat zwar entschieden, dass eine unerhebliche Pflichtverletzung i. S. von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB in der Regel zu verneinen sei, wenn dem Verkäufer ein arglistiges Verhalten zur Last falle.

    Der BGH (BGHZ 167, 19) hat allerdings offen gelassen, ob dies auch dann gilt, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers trotz Vorliegen einer arglistigen Täuschung derart unbedeutend ist, dass eine verständige Vertragspartei ohne Weiteres am Vertrag festhalten würde, was bei Mängeln mit Bagatellcharakter in Betracht zu ziehen sei.

    Aus der von der Berufung zitierten Entscheidung des BGH (NJW 2006, 1960) ergibt sich zwar, dass dem Verkäufer wegen des Ausnahmecharakters der Vorschrift des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB die Beweislast für das Vorliegen einer unerheblichen Pflichtverletzung obliegt.

    Der Berufung ist einzuräumen, dass sich ein Verkäufer auf die Ausnahmevorschrift des § 323 Abs. 2 S. 2 BGB nicht berufen kann, wenn er arglistig gehandelt hat (BGHZ 167, 19).

    Gelingt ihm dieser Beweis, ist es dem Verkäufer - wegen seines arglistigen Verhaltens - nach der Entscheidung des BGH (BGHZ 167, 19) verwehrt, sich bei einem Bagatellschaden an der Kaufsache auf die Ausnahmevorschrift des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB zu berufen.

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 U 389/09
    Sie verkennt die neuere Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2008 1517; BGH MDR 2008, 740), nach der bei einem nicht behebbaren Mangel, wie dem hier in Rede stehenden, nicht allein deswegen eine erhebliche Pflichtverletzung angenommen werden kann, weil der Mangel nicht behebbar ist.

    Vielmehr geht der BGH nunmehr davon aus, dass die Lieferung einer Kaufsache mit einem unbehebbaren Mangel im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB unerheblich ist, wenn der Mangel sich in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirkt, der weniger als 1% des Kaufpreises beträgt (BGH NJW 2008 1517).

    Vielmehr kommt es darauf, inwieweit wegen des Fehlens der automatisch abblendbaren Innen- und Außenspiegel ein merkantiler Minderwert an dem Fahrzeug verbleibt (vgl. BGH NJW 2008, 1517).

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 U 389/09
    Diese Verfahrensweise verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. EGMR NJW 1995, 1413) und Art. 103 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG NJW 2001, 2531; BGH NJW-RR 2006, 61).

    Die Notwendigkeit, der Partei Gelegenheit zur Äußerung in einer dieser beiden Formen zu geben, setzt auch keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen voraus (vgl. BVerfG NJW 2001, 2531; BGH NJW-RR 2006, 61).

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 U 389/09
    Diese Verfahrensweise verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. EGMR NJW 1995, 1413) und Art. 103 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG NJW 2001, 2531; BGH NJW-RR 2006, 61).

    Die Notwendigkeit, der Partei Gelegenheit zur Äußerung in einer dieser beiden Formen zu geben, setzt auch keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen voraus (vgl. BVerfG NJW 2001, 2531; BGH NJW-RR 2006, 61).

  • BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08

    Fehlerhafte Anlageberatung - Zum Schadensersatz wegen Abschlusses eines

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 U 389/09
    Denn hierbei handelt es sich um eine im Einverständnis des Klägers durchgeführte Nachbesserung, die zur vollständigen Behebung des Mangels geführt hat, so dass dem Rücktritt von dem Vertrag hinsichtlich dieses Mangels der Boden entzogen worden ist (vgl. BGH MDR 2009, 508).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Jena, 19.11.2009 - 1 U 389/09
    Diese Verfahrensweise verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. EGMR NJW 1995, 1413) und Art. 103 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG NJW 2001, 2531; BGH NJW-RR 2006, 61).
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