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   OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10   

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https://dejure.org/2011,13256
OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10 (https://dejure.org/2011,13256)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.02.2011 - 1 U 39/10 (https://dejure.org/2011,13256)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 1 U 39/10 (https://dejure.org/2011,13256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Haftung eines Antimilitaristen wegen Beschädigung der Bahngleise zu einem Bundeswehrdepot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 8; GG Art. 14 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Haftung eines Antimilitaristen wegen Beschädigung der Bahngleise zu einem Bundeswehrdepot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 523
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • LG Flensburg, 17.12.2010 - III Ns 62/10

    Störung des öffentlichen Bahnbetriebes und Nötigung durch Anketten an die

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10
    Die Strafakte des Landgerichts Flensburg - III Ns 62/10 - wurde zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Ausweislich der Feststellungen der 3. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Flensburg in dem Urteil vom 30. November 2010 - III Ns 62/10 - musste die Bahnstrecke zwischen Husum und Jübek von 3.00 Uhr bis 6.48 Uhr gesperrt werden, sodass es sich nicht um eine lediglich kurzfristige Beeinträchtigung handelte.

    Unabhängig davon, dass sie insoweit wegen ihres Verhaltens durch die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichts Flensburg mit dem Urteil vom 30. November 2010 - III Ns 62/10 - wegen der Störung öffentlicher Betriebe gemäß § 316 b Abs. 1 StGB in Tateinheit mit Nötigung gemäß § 240 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, hat das Landgericht in dem hier angefochtenen Grundurteil zutreffend darauf abgestellt, dass die Beklagte sich mit ihrer Aktion auch über die §§ 62, 63 Abs. 2, 64 b EBO hinweggesetzt hat, wobei aus Sicht des Senats ergänzend noch § 64 EBO heranzuziehen ist, denn die Beklagte hat mit ihrer Aktion auch ein Fahrhindernis dargestellt.

  • VG Stuttgart, 14.03.2006 - 5 K 1489/05

    Versagung des Versammlungsortes

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10
    Dies ist zwar vor dem Hintergrund der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abweichend zu bewerten, wenn etwa das Grundstück durch einen dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fußweg durchschnitten wird (vgl. VG Stuttgart VBlBW 2007, 231) oder wenn eine andere Tochter der Deutschen Bahn AG sich auch vor dem Hintergrund des Art. 5 GG weigert, von ihr missbilligte Werbung auf Werbetafeln zu dulden, die der öffentlichen Wahrnehmung zugänglich sind (vgl. LG Kassel GuT 2003, 42).
  • VGH Bayern, 07.04.1992 - 7 CE 92.10001
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10
    Nach wie vor gibt es grundsätzlich keine Pflicht des Staates, seinen Mitgliedern eigene Grundstücke zur Durchführung von Großkundgebungen zur Verfügung zu stellen (vgl. OVG Münster, DVBl. 1992, 1056).
  • LG Kassel, 21.03.2002 - 8 O 428/02

    Anspruch eines gemeinnützigen Vereins zur Unterstützung von Wohnungslosen auf

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10
    Dies ist zwar vor dem Hintergrund der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abweichend zu bewerten, wenn etwa das Grundstück durch einen dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fußweg durchschnitten wird (vgl. VG Stuttgart VBlBW 2007, 231) oder wenn eine andere Tochter der Deutschen Bahn AG sich auch vor dem Hintergrund des Art. 5 GG weigert, von ihr missbilligte Werbung auf Werbetafeln zu dulden, die der öffentlichen Wahrnehmung zugänglich sind (vgl. LG Kassel GuT 2003, 42).
  • BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94

    Versammlungsfreiheit; Grundstückseigentümer; Blockadeaktion; Werksgelände;

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10
    Es gibt kein wie auch immer geartetes Versammlungsprivileg, das es erlaubte, sich unabhängig und einschränkungslos gegenüber den Rechten Dritter in einer Form zu versammeln, wie immer es dem Teilnehmer beliebt (vgl. BayObLG NVwZ 1995, 311 ) oder in der etwa auf schützenswerte Rechtspositionen Dritter unverhältnismäßiger Druck ausgeübt würde.
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10
    Zur Erfüllung dieses Beförderungsauftrages deckte sie ihren Bedarf im Wege der sogenannten Hilfsgeschäfte der Verwaltung, für die eine Grundrechtsbindung nicht bestand (vgl. BGHZ 36, 91, 95; Ingo v. Münch, aaO., Rn. 36).
  • OLG Dresden, 16.11.2010 - 9 U 765/10

    OLG Dresden entscheidet: Milchwerk-Blockierer müssen Schadensersatz leisten

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10
    Das Recht der Versammlungsfreiheit deckt grundsätzlich nicht Maßnahmen, die nicht zur Überzeugung der Gegenseite im Meinungskampf, sondern dazu führen sollen, dass sich die Gegenseite ohne Möglichkeit zu eigener freier Willensentscheidung einem auf sie ausgeübten Zwang beugt (OLG Dresden, Urteil vom 16. November 2010 - 9 U 765/10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2006 - 4 LB 10/05

    Blockadeaktionen sind Versammlungen i.S.d. Art. 8 GG. Art. 8 GG. Eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10
    Die Beklagte kann sich in diesem Zusammenhang nicht mit Erfolg darauf berufen, das Landgericht habe nicht beachtet, dass polizeiliche Maßnahmen gegen Versammlungsteilnehmer erst nach Auflösung der Versammlung zulässig sind (vgl. OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2006, 166).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10
    Nach § 823 Abs. 1 BGB kommt ein Anspruch wegen Verletzung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs in Betracht, wenn die Beeinträchtigung unmittelbar in dessen Kernbereich eingreift, also betriebsbezogen ist und nicht die Rechte betrifft, die von dem Gewerbebetrieb ohne weiteres abgelöst werden können (BGH NJW 2004, 356 ).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04

    Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10
    Zwar gehört nach der von dem Landgericht insoweit herangezogenen Entscheidung (BGH NJW-RR 2005, 673 ) die Befahrbarkeit von Gleisen nicht zum Gewerbebetrieb eines Eisenbahnverkehrsunternehmens.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

  • VG Frankfurt/Oder, 14.03.2012 - 6 K 396/09
    Insoweit besteht gegen den Willen des Grundstückseigentümers bzw. -berechtigten kein Recht zur Versammlung auf fremden Grundstücken (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 29. Oktober 1992 - 7 C 34/91 - NJW 1993, 699; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 11 LA 239/03 - NVwZ-RR 2004, 575; Schleswig- Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Februar 2011 - 1 U 39/10 - NVwZ-RR 2011, 523, ; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 29. September 1993 - 4 St RR 92/94 - NJW 1995, 269, ; Depenheuer in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Art. 8 Rdnr. 63 m. w. Nw.; Jarrass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 11. Auflage 2011, Art. 8 Rdnr. 16 m. w. Nw.).
  • LG Frankfurt/Main, 26.04.2019 - 10 O 82/18
    Eine Vertragsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der eine Zusammenfassung einer Vielzahl von Einzelverstößen von vornherein ausgeschlossen wird, ist mit wesentlichen Grundgedanken des Vertragsstraferechts unvereinbar und daher nach § 307 II Nr. 1 BGB grds. unwirksam, falls nicht besondere Umstände vorliegen, die die Unangemessenheit der Benachteiligung ausschließen (vgl. nur BGHZ 121, 13 (18) - Fortsetzungszusammenhang; OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2010 - 19 U 53/10, BeckRS 2011, 04596; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm, 37. Aufl. 2019, UWG § 12 Rn. 1.222; Ohly/Sosnitza/Sosnitza, 7. Aufl. 2016, UWG § 12 Rn. 39).
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