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   OLG Koblenz, 10.01.2013 - 1 U 42/10   

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https://dejure.org/2013,47730
OLG Koblenz, 10.01.2013 - 1 U 42/10 (https://dejure.org/2013,47730)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.01.2013 - 1 U 42/10 (https://dejure.org/2013,47730)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 1 U 42/10 (https://dejure.org/2013,47730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen Abrutschens einer Felswand bei einer im 2. Weltkrieg zu Luftschutzzwecken genutzten Stollenanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen des Abrutschens einer Felswand einer im 2. Weltkrieg zu Luftschutzzwecken genutzten Stollenanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Luftschutzstollen gefährdet Grundstück: Land muss Sicherungsmaßnahmen bezahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1188
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.1963 - V ZR 226/62

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Luftschutzstollen

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2013 - 1 U 42/10
    Diese wird jedoch erst abwehrfähig mit dem Fortfall der durch den Luftschutzzweck bedingten Duldungspflicht, der wiederum durch Entwidmung etwa durch Verschließen der Stollen eintreten kann (BGHZ 40, 18; BGH NJW-RR 2006, 1496 ).
  • BGH, 19.10.1978 - III ZR 4/77

    Beschädigung eines Volldrehpfluges - Schadensersatz wegen Schäden auf Grund eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2013 - 1 U 42/10
    Daran fehle es, wenn ein Luftschutzstollen nach Kriegsende verschlossen und ein solcher nicht weiter genutzt werde, ein fortdauerndes Untätigbleiben der Bundesrepublik Deutschland genüge für die Annahme einer neuen Störung nicht (BGH a. a. O. und BGH NJW 1980, 283).
  • BGH, 07.04.2006 - V ZR 144/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beseitigung von Luftschutzstollen aus dem 2.

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.01.2013 - 1 U 42/10
    Diese wird jedoch erst abwehrfähig mit dem Fortfall der durch den Luftschutzzweck bedingten Duldungspflicht, der wiederum durch Entwidmung etwa durch Verschließen der Stollen eintreten kann (BGHZ 40, 18; BGH NJW-RR 2006, 1496 ).
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