Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 18.11.2016

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.02.2018 - 1 U 51/16   

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OLG Oldenburg, 01.02.2018 - 1 U 51/16 (https://dejure.org/2018,16165)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.02.2018 - 1 U 51/16 (https://dejure.org/2018,16165)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 1 U 51/16 (https://dejure.org/2018,16165)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (14)

  • OLG Oldenburg (Pressemitteilung)

    Kaufvertrag über ein bockiges Pferd

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht: Kaufvertrag über ein bockiges Pferd kann rückabgewickelt werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kaufvertrag über ein bockiges Pferd kann rückabgewickelt werden

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Reitanfängerin kann nervöses Pferd zurückgeben, wenn sie ein umgängliches Pferd gekauft hatte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Mangel des Pferdes

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mangelhaftes Pferd - Rücktritt vom Kaufvertrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kaufvertrag über ein bockiges Pferd

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bockiges Pferd kann Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kaufvertrag über ein bockiges Pferd

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu sensibles Pferd gekauft - Das kann ein Sachmangel sein, wenn die Käuferin ausdrücklich ein umgängliches Lehrpferd wünschte

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kaufvertrag über ein bockiges Pferd

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wichtig zu wissen für Reiter, die ein Pferd, das leicht zu handhaben sein soll, kaufen möchten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Kauf eines nicht anfängertauglichen Reitpferdes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rücktritt vom Kaufertrag über ein Pferd bei Nichterfüllung der vereinbarten Beschaffenheit des Tieres möglich - Als sensibel verkauftes, tatsächlich jedoch nervöses und unberechenbares Pferd berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen Sachmangels

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 434, 437, 442, 346, 326, 90 a BGB
    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein bockiges Pferd

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachmangel: Vereinbarte Beschaffenheit, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 - Vereinbarung "für Reitanfänger geeignet"

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.11.2016 - 1 U 51/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53936
OLG Köln, 18.11.2016 - 1 U 51/16 (https://dejure.org/2016,53936)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.11.2016 - 1 U 51/16 (https://dejure.org/2016,53936)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. November 2016 - 1 U 51/16 (https://dejure.org/2016,53936)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Darlehens aus wichtigem Grund

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06

    Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Rückzahlung eines Darlehens bei

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2016 - 1 U 51/16
    Nur wenn das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise aus besonderen Gründen fehlt, ist eine solche Klage als unzulässig abzuweisen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 113/06 -, zitiert juris Rn. 10; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., Vor § 253 Rn. 18; jeweils mwN).

    Allerdings ist dem Gläubiger trotz eines Vollstreckungstitels die Erhebung der Klage nicht verwehrt, wenn er hierfür einen verständigen Grund hat (BGH, Urteil vom 19. Juni 1986 - IX ZR 141/85 -, zitiert juris Rn. 8; vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 49/88 -, zitiert juris Rn. 8; vom 19. Dezember 2006, aaO; Zöller/Greger, aaO Rn. 18a; jeweils mwN).

    Verfügt er über einen nicht der Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitel, ist sein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage bei Vorliegen eines besonderen Interesses zu bejahen, das etwa gegeben ist, wenn mit einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners zu rechnen ist (BGH, Urteil vom 19. Juni 1986, aaO; Urteil vom 7.12.1988 - lVb ZR 49/88 - juris; Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 113/06 - juris).

    Selbst ein rechtskräftig festgestellter Anspruch kann erneut eingeklagt werden, wenn dies der einzige Weg ist, um der drohenden Verjährung zu begegnen (BGH, Urteil vom 18. Januar 1985 - V ZR 233/83, BGHZ 93, 287, zitiert juris Rn. 12; vom 19. Dezember 2006, aaO; Zöller/Greger, aaO).

    Ein Darlehensgeber hat schließlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf Darlehensrückzahlung, wenn der Darlehensnehmer in einer notariellen Urkunde eine Grundschuld bestellt, die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrages übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat (BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 113/06 - juris).

    Da es sich bei dem Anspruch aus dem Schuldanerkenntnis nur um ein Sicherungsmittel handelt, kann es ggf. nach Verjährung des Darlehensanspruchs kondiziert werden (BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 113/06 - juris).

  • BGH, 19.06.1986 - IX ZR 141/85

    Durchsetzung eines durch Prozeßvergleich begründeten Anspruchs auf Abgabe einer

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2016 - 1 U 51/16
    Allerdings ist dem Gläubiger trotz eines Vollstreckungstitels die Erhebung der Klage nicht verwehrt, wenn er hierfür einen verständigen Grund hat (BGH, Urteil vom 19. Juni 1986 - IX ZR 141/85 -, zitiert juris Rn. 8; vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 49/88 -, zitiert juris Rn. 8; vom 19. Dezember 2006, aaO; Zöller/Greger, aaO Rn. 18a; jeweils mwN).

    Verfügt er über einen nicht der Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitel, ist sein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage bei Vorliegen eines besonderen Interesses zu bejahen, das etwa gegeben ist, wenn mit einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners zu rechnen ist (BGH, Urteil vom 19. Juni 1986, aaO; Urteil vom 7.12.1988 - lVb ZR 49/88 - juris; Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 113/06 - juris).

  • LG Bonn, 29.07.2016 - 18 O 315/15

    Rechtsschutzbedürfnis für den Hauptforderung auf Rückzahlung eines

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2016 - 1 U 51/16
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.07.2016 (18 O 315/15) aufgehoben und der Beklagte zur Zahlung von 23.300,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszins seit dem 08.01.2016 verurteilt.

    Die Klägerin beantragt,               den Beklagten unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 29.07.2016 (18 O 315/15) zu verurteilen, 23.300,00 EUR zuzüglich  Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.11.2015 sowie weitere 1.242,84 EUR  zuzüglich  Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08

    Werklohnanspruch aus Bauvertrag: Auslegung einer Lohngleitklausel mit Bezugnahme

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2016 - 1 U 51/16
    Die damit erklärte "Kündigung des Darlehens" kann aus verobjektivierter Empfängersicht (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 189/08, juris, Rn. 17; Palandt/Ellenberger, BGB, § 133 Rn. 9, jerweils mwN) nur so ausgelegt werden, dass die Klägerin an der sie mit dem Beklagten verbindenden Vertragsbeziehung insgesamt nicht länger festhalten will.
  • BGH, 07.03.2013 - III ZR 231/12

    Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2016 - 1 U 51/16
    Ein wichtiger Grund ist danach gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrags für den Kündigenden unzumutbar machen (BGH, Urteil vom 30.09.2011 - V ZR 17/11 -, juris Rn. 25; vom 07.03.2013 - III ZR 231/12 -, juris; vom 08.12.2014 - I ZR 210/12 -, juris Rn. 33).
  • BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 3/11

    Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses: Notwendiger Inhalt einer vorherigen

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2016 - 1 U 51/16
    Eine ausdrückliche Kündigungsandrohung ist dabei nicht erforderlich, dem Schuldner muss aber deutlich werden, dass die weitere vertragliche Zusammenarbeit auf dem Spiel steht (BGH, Urteil vom 12.10.2011 - VIII ZR 3/11 - juris).
  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2016 - 1 U 51/16
    Selbst ein rechtskräftig festgestellter Anspruch kann erneut eingeklagt werden, wenn dies der einzige Weg ist, um der drohenden Verjährung zu begegnen (BGH, Urteil vom 18. Januar 1985 - V ZR 233/83, BGHZ 93, 287, zitiert juris Rn. 12; vom 19. Dezember 2006, aaO; Zöller/Greger, aaO).
  • BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11

    Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2016 - 1 U 51/16
    Ein wichtiger Grund ist danach gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrags für den Kündigenden unzumutbar machen (BGH, Urteil vom 30.09.2011 - V ZR 17/11 -, juris Rn. 25; vom 07.03.2013 - III ZR 231/12 -, juris; vom 08.12.2014 - I ZR 210/12 -, juris Rn. 33).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 49/88

    Durchsetzung einer durch Prozeßvergleich titulierten Forderung im Wege der

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2016 - 1 U 51/16
    Allerdings ist dem Gläubiger trotz eines Vollstreckungstitels die Erhebung der Klage nicht verwehrt, wenn er hierfür einen verständigen Grund hat (BGH, Urteil vom 19. Juni 1986 - IX ZR 141/85 -, zitiert juris Rn. 8; vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 49/88 -, zitiert juris Rn. 8; vom 19. Dezember 2006, aaO; Zöller/Greger, aaO Rn. 18a; jeweils mwN).
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