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   OLG München, 17.03.2011 - 1 U 5245/10   

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https://dejure.org/2011,16881
OLG München, 17.03.2011 - 1 U 5245/10 (https://dejure.org/2011,16881)
OLG München, Entscheidung vom 17.03.2011 - 1 U 5245/10 (https://dejure.org/2011,16881)
OLG München, Entscheidung vom 17. März 2011 - 1 U 5245/10 (https://dejure.org/2011,16881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Beweislastumkehr zulasten des Arztes bei Nichtvorlage der Behandlungsunterlagen eines verstorbenen Krebspatienten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ärztliche Dokumentation hat nicht die Funktion der Beweisverschaffung für Schadensersatzansprüche in einem späteren Arzthaftungsprozess für einen Patienten; Fiktion der Nichtdurchführung einer nicht dokumentierten, dokumentationsbedürftigen Maßnahme bis zum Beweis des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung des behandelnden Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verweigerung der Vorlage von Behandlungsunterlagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweislastumkehr zu Lasten des Arztes bei Nichtvorlage von Behandlungsunterlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 229
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 09.10.2008 - 1 U 2500/08

    Ärztliche Schweigepflicht bei möglichen Behandlungsfehlern: Anspruch der Erben

    Auszug aus OLG München, 17.03.2011 - 1 U 5245/10
    Der Beklagte wurde mit rechtskräftigem Senatsurteil vom 09.10.2008 zur Offenbarung der Dokumentation gegenüber der Klägerin verurteilt (Az. 1 U 2500/08).

    Der Senat hat sich mit den Argumenten des Beklagten bereits in seiner Entscheidung vom 09.10.2008, Az. 1 U 2500/08 auseinander gesetzt und eine Rechtfertigung der Verweigerung der Herausgabe der Behandlungsunterlagen verneint.

    Die Frage, ob der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die unstreitig nach wie vor in seinem Besitz befindlichen Behandlungsunterlagen zu offenbaren, hat der Senat mit rechtskräftigem Urteil vom 09.10.2008 (Az. 1 U 2500/08) entschieden.

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus OLG München, 17.03.2011 - 1 U 5245/10
    Zum anderen kann eine fehlende oder mangelhafte Dokumentation den Patienten in derartige Beweisnot bringen, dass eine Beweislastumkehr gerechtfertigt ist (BGH MDR 1996, 261).

    Dass für den Patienten Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr in Betracht kommen, wenn die Behandlerseite Krankenunterlagen nicht vorlegt und die Nichtverfügbarkeit der Unterlagen vom Arzt zu verantworten ist, ist höchstrichterlich geklärt (vgl. u.a. BGH MDR 1996, 261).

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92

    Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf

    Auszug aus OLG München, 17.03.2011 - 1 U 5245/10
    Die ärztliche Dokumentation hat nicht die Funktion, dem Patienten Beweise für Schadensersatzansprüche in einem späteren Arzthaftungsprozess zu verschaffen (BGH NJW 1993, 2375).
  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus OLG München, 17.03.2011 - 1 U 5245/10
    Ob der Beklagte darüber hinaus seine Verpflichtung zur wirtschaftlichen Aufklärung des Patienten verletzt hat (vgl. hierzu BGH vom 09.05.2000, Az. VI ZR 173/99, Rn. 33 zitiert nach juris) kann dahinstehen.
  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

    Auszug aus OLG München, 17.03.2011 - 1 U 5245/10
    Soweit der Beklagte auf eine Entscheidung des EuGH zur unzulässigen Offenbarung personenbezogener Daten im internet hinsichtlich erhaltener Agrarsubventionen verweist (EuGH vom 9.11.2010, Az. C-92/09 und C 93/09), vermag der Senat in der Entscheidung des EuGH keine der Beurteilung des Senats widersprechenden Aussagen zu erkennen.
  • BGH, 29.09.1998 - VI ZR 268/97

    Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG München, 17.03.2011 - 1 U 5245/10
    Zum einen gilt eine nicht dokumentierte, aber dokumentationsbedürftige Maßnahme bis zum Beweis des Gegenteils durch den Behandler als nicht durchgeführt (BGH VersR 1999, 190).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG München, 17.03.2011 - 1 U 5245/10
    Zu dokumentieren sind deshalb die Umstände, die für die Diagnose und Therapie nach medizinischem Standard wesentlich sind und deren Aufzeichnung und Aufbewahrung für die weitere Behandlung des Patienten medizinisch erforderlich sind (BGH NJW 1999, 3408).
  • SG Marburg, 20.06.2012 - S 12 KA 137/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - reine Anfechtungsklage - Sach- und Rechtslage im

    Zu dokumentieren sind deshalb die Umstände, die für die Diagnose und Therapie nach medizinischem Standard wesentlich sind und deren Aufzeichnung und Aufbewahrung für die weitere Behandlung des Patienten medizinisch erforderlich sind (vgl. OLG München, Beschl. v. 17.03.2011 - 1 U 5245/10 - juris Rdnr. 31).
  • SG Marburg, 21.11.2012 - S 12 KA 8/12

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Überprüfung des Bescheids der Prüfungsstelle -

    Zu dokumentieren sind deshalb die Umstände, die für die Diagnose und Therapie nach medizinischem Standard wesentlich sind und deren Aufzeichnung und Aufbewahrung für die weitere Behandlung des Patienten medizinisch erforderlich sind (vgl. OLG München, Beschl. v. 17.03.2011 - 1 U 5245/10 - juris Rdnr. 31).
  • SG Marburg, 06.04.2011 - S 12 KA 831/10

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Dokumentationspflicht - Nachweis einer

    Zu dokumentieren sind deshalb die Umstände, die für die Diagnose und Therapie nach medizinischem Standard wesentlich sind und deren Aufzeichnung und Aufbewahrung für die weitere Behandlung des Patienten medizinisch erforderlich sind (vgl. OLG München, Beschl. v. 17.03.2011 - 1 U 5245/10 - juris Rdnr. 31).
  • SG Marburg, 25.09.2013 - S 12 KA 107/13

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Vergütung für Aufdrehen eines Distraktors -

    Zu dokumentieren sind deshalb die Umstände, die für die Diagnose und Therapie nach medizinischem Standard wesentlich und deren Aufzeichnung und Aufbewahrung für die weitere Behandlung des Patienten medizinisch erforderlich sind (vgl. OLG München, Beschl. v. 17.03.2011 - 1 U 5245/10 - juris Rdnr. 31).
  • SG Marburg, 25.09.2013 - S 12 KA 106/13

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Streit um Leistungserbringung oder

    Zu dokumentieren sind deshalb die Umstände, die für die Diagnose und Therapie nach medizinischem Standard wesentlich und deren Aufzeichnung und Aufbewahrung für die weitere Behandlung des Patienten medizinisch erforderlich sind (vgl. OLG München, Beschl. v. 17.03.2011 - 1 U 5245/10 - juris Rdnr. 31).
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