Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 15.06.2000

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   OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99 - 13, 1 U 55/99   

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OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99 - 13, 1 U 55/99 (https://dejure.org/2001,5646)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.07.2001 - 1 U 55/99 - 13, 1 U 55/99 (https://dejure.org/2001,5646)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 1 U 55/99 - 13, 1 U 55/99 (https://dejure.org/2001,5646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • unalex.eu

    Art. 4, 12 EVÜ
    Dienstleistungsverträge - Garantieverträge - Regelungsinhalt

  • archive.org

    BGB §§ 765, 407, 242
    Keine Haftung der Bank aus Garantie auf erstes Anfordern gegenüber Zessionar bei Vertragsaufhebung vor Kenntnis von der Abtretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 765, 407, 242
    Keine Haftung der Bank aus Garantie auf erstes Anfordern gegenüber Zessionar bei Vertragsaufhebung vor Kenntnis von der Abtretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 765 § 398 § 407 § 242
    Inhalt, Abtretung und Geltendmachung einer Garantie auf erstes Anfordern; mögliche Einwendungen

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1318
  • WM 2001, 2055
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 11.02.1998 - 1 U 293/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Bestehen bloße Zweifel über die Aussagebereitschaft eines ausländischen Zeugen, so ist der die Erhebung des Beweismittels beantragenden Partei Gelegenheit zu geben, von sich aus den Zeugen im Termin zu stellen (Senat NJW-RR 1998, 1685 mwN).

    Bei dieser Sachlage ist von einer Unerreichbarkeit des Beweismittels auszugehen (Senat NJW-RR 1998, 1685).

    Zu einer Beweisaufnahme im Ausland oder zu der Teilnahme an einer Beweisaufnahme im Ausland sind deutsche Gerichte nicht verpflichtet (BGH NStZ 1985, 375; Senat NJW-RR 1998, 1685; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 244 Rn. 65).

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Ein solches Verhalten begründet den Arglisteinwand aus § 242 BGB (BGH WM 2001, 947 f.).

    Angesichts dieses unstreitigen Sachverhalts (BGH WM 2001, 947) ist offensichtlich, dass der materielle Garantiefall im Verhältnis zwischen der S AG und der Firma M Gitterroste GmbH & Co. KG nicht eingetreten ist, weil der mit Hilfe der Garantie zu finanzierende Kauf von Produktionsanlagen der F SA endgültig fehlschlug.

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 17/89

    Vertragsaufhebung nach Abtretung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Selbst wenn man auf der Grundlage der Globalabtretung zwischen der Klägerin und der St AG vom 28. Februar 1990 wie auch der Verpfändungserklärung vom 5. Mai 1994 einen Forderungserwerb der Klägerin mit Begründung der unwiderruflichen Zahlungsgarantie am 10. Juni 1994 zu Grunde legt, steht der Klägerin ein Zahlungsanspruch gleichwohl nicht zu, weil der Ende August 1994 zwischen der S AG und der Beklagten getroffene Aufhebungsvertrag mangels Aufdeckung der Abtretung gemäß § 407 BGB zu Lasten der Klägerin Rechtswirkungen erzeugt (BGHZ 111, 84, 91).

    Eine Aufhebungsvereinbarung fällt nämlich in den Schutzbereich des § 407 BGB; der Schuldner kann sich auf den Inhalt einer solchen Aufhebungsvereinbarung stützen, wenn ihm - wie hier - im Zeitpunkt der Vornahme die Abtretung noch nicht bekannt war (BGHZ 111, 84, 91; Münchener Kommentar/Roth aaO, § 407 Rn. 6; Staudinger/Busche, BGB, 13. Bearb., § 407 Rn. 14).

  • BGH, 22.04.1985 - II ZR 180/84

    Aufrechnung mit eigenen Forderungen der Garantiebank gegen eine Zahlungsgarantie

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Die Abstraktheit der Garantie kann auch auf andere Weise verlautbart werden (BGHZ 94, 167, 169).

    In diesem Sinne ist die Garantie vom Grundgeschäft losgelöst und abstrakter Natur (BGHZ 94, 167, 170).

  • BGH, 21.04.1988 - IX ZR 113/87

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Alle Streitfragen tatsächlicher, aber auch rechtlicher Art, deren Beantwortung sich nicht von selbst ergibt, sind nach der Zahlung in einem evtl. Rückforderungsprozess auszutragen (BGH NJW 1988, 2610).
  • BGH, 29.09.1986 - II ZR 220/85

    Offensichtliche Mißbräuchlichkeit der Inanspruchnahme einer Garantie auf erstes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Deshalb scheitert der Zahlungsanspruch des Garantiebegünstigten am Einwand des Rechtsmissbrauchs, wenn offensichtlich oder liquide beweisbar ist, dass trotz Vorliegens der formellen Voraussetzungen (formeller Garantiefall) der Garantiefall im Valutaverhältnis (materieller Garantiefall) nicht eingetreten ist (BGH WM 1986, 1429 f.).
  • BGH, 12.03.1984 - II ZR 198/82

    Einwand des Rechtsmißbrauchs bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Die rechtsgeschäftliche Abtretung (§§ 398 ff. BGB) der auf Zahlung einer Geldsumme gerichteten Forderung aus der Garantie ist ohne Weiteres möglich (BGHZ 90, 287, 291).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 172/95

    Anwendbares Recht auf die Garantie einer Mindestausschüttung aus einer erworbenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
    Diese auf dem vorherigen Rechtszustand beruhende Würdigung hat auch nach Einführung von Art. 28 Abs. 2 EGBGB ihre Gültigkeit behalten (BGH NJW 1996, 2569 f.).
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OLG Frankfurt, 15.06.2000 - 1 U 55/99 (https://dejure.org/2000,47085)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamm, 03.02.2012 - 7 Sa 1485/11

    Hilfsaufrechnung in der Berufungsinstanz; Einreichung von die private Nutzung des

    Ohne diese erforderliche Individualisierung muss die Aufrechnung als unzulässig zurückgewiesen werden, weil andernfalls über den Umfang der materiellen Rechtskraft i. S. d. § 322 Abs. 2 ZPO im Hinblick auf die Gegenforderung Unklarheit bestünde (BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92, NJW 1994, 2769; OLG Frankfurt, 15.06.2000 - 1 U 55/99, juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 322 Rn 18).
  • OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Beachtung einer die Durchsetzbarkeit ermöglichenden

    Ebenso kommt es nicht darauf an, dass die Gegenseite wohl kaum entsprechend ihrer nach Behauptung des Klägers geäußerten Drohung die Berufung zurückgenommen hätte, da dann zumindest nach § 322 Abs. 2 ZPO analog hinsichtlich der Entscheidung über die Aufrechnungsforderung das für sie sehr viel ungünstigere Ergebnis des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig festgestanden hätte (vgl. BGH NJW 1968, 156; OLGR Frankfurt 2001, 149; Musielak-Lackmann, ZPO, 5. Aufl., § 767 Rdnr. 46).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 2 Sa 114/17

    Einzelfallentscheidung - Aufrechnung mit nicht substantiiert dargelegten

    Die zur Aufrechnung gestellte Aktivforderung muss vielmehr nach Gegenstand und Grund (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) so genau bezeichnet werden, dass eine rechtskräftige Entscheidung (§ 322 Abs. 2 ZPO) über sie ergehen kann (BGHZ 149, 120, 124; OLGR Frankfurt 2001, 149, 150; jurisPK-BGB/Rüssmann Rn 39).
  • AG Hanau, 28.10.2015 - 37 C 44/15

    Unzulässigkeit einer Saldoklage

    Denn nur dann ist der Streitgegenstand bestimmt (zB. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Juni 2000 - 1 U 55/99 - juris).
  • OLG Naumburg, 02.09.2003 - 11 U 91/02

    Zulässigkeit von Erstattungsansprüchen bei Erhaltungs- und

    Rechnet der Beklagte mit mehreren, die Forderung des Klägers übersteigenden Gegenforderungen auf, ist er zur Angabe der für die gerichtliche Prüfung seiner Ansprüche maßgeblichen Reihenfolge gehalten (OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Juni 2000, 1 U 55/99 = OLGR 2001, 149-150; OLG Schleswig, Urteil vom 14. Mai 1975, 4 U 48/74 = MDR 1976, 50-51).
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