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   OLG München, 18.04.2005 - 1 U 5650/04   

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OLG München, 18.04.2005 - 1 U 5650/04 (https://dejure.org/2005,67458)
OLG München, Entscheidung vom 18.04.2005 - 1 U 5650/04 (https://dejure.org/2005,67458)
OLG München, Entscheidung vom 18. April 2005 - 1 U 5650/04 (https://dejure.org/2005,67458)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.04.1999 - VI ZR 88/98

    Verjährung von vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung über die

    Auszug aus OLG München, 18.04.2005 - 1 U 5650/04
    Die sachliche Kongruenz der behinderungsbedingten Leistungen der Pflegekasse besteht auch bei Leistungen gem. § 53 ff SGB V a.F. (vgl. auch BGH, Urteil vom 13.4.1999, VI ZR 88/98 = VersR 99, 1126).
  • BGH, 03.10.1967 - VI ZR 23/66

    Ersatz von Versorgungsleistungen auf Grund vermeintlicher Verschollenheit -

    Auszug aus OLG München, 18.04.2005 - 1 U 5650/04
    a) Für die von den Klägerinnen geltend gemachten, auf sie gemäß § 116 SBG X übergegangenen deliktischen Ansprüche richtet sich die Verjährung grundsätzlich, auch soweit es sich um den Ersatz eines durch Nichterbringung wiederkehrender Leistungen entstandenen Schadens handelt, nach § 852 BGB a.F. und nicht nach § 197 BGB a.F. (vgl. BGH, Urteil vom 3.10.1967, VI ZR 23/66 = NJW 1968, 46).
  • BGH, 26.02.2002 - VI ZR 288/00

    Anforderungen an ein abstraktes Schuldanerkenntnis; Rechtsfolgen eines

    Auszug aus OLG München, 18.04.2005 - 1 U 5650/04
    Das Verhältnis zwischen § 197 BGB a.F. und § 852 BGB a.F. hat der BGH auch in seinem Urteil vom 26.2.2002 ( VI ZR 288/00 = NJW 2002, 1791) erneut klargestellt, wenn er ausführt: "Auch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis kann gemäß § 218 Abs. 2 BGB a.F. zu der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. führen, wenn die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung den Anspruchsteller klaglos stellen und ein rechtskräftiges Feststellungsurteil im Sinne des § 218 Abs. 1 BGB a.F. ersetzen sollte".
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 300/99

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen hinsichtlich rückständiger Anteile einer

    Auszug aus OLG München, 18.04.2005 - 1 U 5650/04
    Auch der Entscheidung des BGH vom 30.5.2000 ( VI ZR 300/99 = VersR 2000, 1116) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem mit einem Schreiben der beteiligten Haftpflichtversicherung "mit Rechtsbindungswillen" der Schadensersatz/Regressanspruch anerkannt worden war.
  • BGH, 10.01.2012 - VI ZR 96/11

    Beihilfe, Pflegegeld und Halbwaisenrente für ein durch ärztlichen

    c) Zu Unrecht beruft sich das Berufungsgericht für seine Ansicht (ebenso wohl OLG München, Beschluss vom 18. April 2005 - 1 U 5650/04, juris) auf das Urteil des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1967 (VI ZR 23/66, MDR 1968, 39).
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   OLG München, 30.05.2005 - 1 U 5650/04   

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OLG München, 30.05.2005 - 1 U 5650/04 (https://dejure.org/2005,67457)
OLG München, Entscheidung vom 30.05.2005 - 1 U 5650/04 (https://dejure.org/2005,67457)
OLG München, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - 1 U 5650/04 (https://dejure.org/2005,67457)
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