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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 04.03.2009 - 1 U 57/08   

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https://dejure.org/2009,5183
OLG Rostock, 04.03.2009 - 1 U 57/08 (https://dejure.org/2009,5183)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.03.2009 - 1 U 57/08 (https://dejure.org/2009,5183)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. März 2009 - 1 U 57/08 (https://dejure.org/2009,5183)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kündigung eines Handelsvertretervertrages: Voraussetzungen eines Erlöschens des Ausgleichsanspruches; Minderung des Ausgleichsanspruchs wegen Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Erlöschens des Ausgleichsanspruchs bei Kündigung des Vertrages wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters; Höhe des Ausgleichsanspruchs bei Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit mit gleichzeitigem Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Erlöschen des Ausgleichsanspruches eines Versicherungsvertreters; Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § ... 286 Abs. 1; ; BGB § 288; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; ; BGB § 819 Abs. 1; ; HGB § 1 Abs. 2; ; HGB § 86 Abs. 1 Halbsatz 2; ; HGB § 87 a Abs. 1; ; HGB § 89 b; ; HGB § 89 b Abs. 1; ; HGB § 89 b Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 89 b Abs. 1 Nr. 2; ; HGB § 89 b Abs. 1 Nr. 3; ; HGB § 89 b Abs. 2; ; HGB § 89 b Abs. 3; ; HGB § 89 b Abs. 3 Nr. 2; ; HGB § 89 b Abs. 5; ; HGB § 89 b Abs. 5 Satz 1; ; HGB § 92 Abs. 1; ; HGB § 92 Abs. 2; ; HGB § 92 Abs. 4; ; HGB § 352; ; HGB § 353; ; ZPO § 283

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Erlöschens des Ausgleichsanspruchs bei Kündigung des Vertrages wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters; Höhe des Ausgleichsanspruchs bei Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit mit gleichzeitigem Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des VV, wichtiger Grund, Nachschieben von Kündigungsgründen, Abgrenzung Vorbereitung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit / Wettbewerb, Rechtsnatur der Abrechnung des U über den AA, Anerkenntnis, Schuldanerkenntnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1631
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.07.1967 - VII ZR 35/65

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei schuldhaftem Verhalten nach

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2009 - 1 U 57/08
    Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 48, 222; 24, 35; 40, 15) hat der erstinstanzliche Richter angenommen, dass § 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB auch in den Fällen Anwendung fände, in denen das schuldhafte Verhalten des Versicherungsvertreters erst nach der ordentlichen Kündigung vorkomme und der Versicherer davon erst nach Vertragsende Kenntnis erlange.

    Eine ursächliche Verknüpfung zwischen schuldhaftem Verhalten und Kündigung ist jedoch - entgegen anderslautender früherer Rechtsprechung des BGH (BGHZ 40, 13; 48, 222; 24, 35) - nunmehr erforderlich (OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 1044; MüKo/von Hoyningen-Huene, HGB, 2. Aufl., § 89 b Rn. 173; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 89 b Rn. 66; Hopt, Handelsvertreterrecht, 3. Aufl., § 89 b Rn. 66; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn- Löwisch, HGB, 2. Aufl., § 89 b Rn. 63), da Art. 18 lit. a der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter eine richtlinienkonforme Auslegung des § 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB erfordert.

    Auf die Rechtsprechung des BGH zur Auslegung des § 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen, da die in Bezug genommenen Entscheidungen (BGHZ 40, 14; 24, 35; 48, 222) zeitlich noch vor dem Erlass der Richtlinie ergangen sind, folglich eine Berücksichtigung des vordringlich zu beachtenden Europarechts nicht zu erfolgen hatte.

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung ebenfalls nicht von der durch die Klägerin zitierten Rechtsprechung des BGH (BGHZ 40, 14; 24, 35; 48, 222) ab, da diese vor dem Inkrafttreten der Europarechtsrichtlinie ergangen ist und die nationale Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie noch nicht berücksichtigt hat, mithin schon nicht mehr einschlägig ist.

  • BGH, 29.03.1990 - I ZR 2/89

    Vereinbarungen über den Ausgleichsanspruch vor Ablauf des

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2009 - 1 U 57/08
    Die Berechnung ist nachvollziehbar und entspricht den Grundsätzen der § 89 b Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGB (die Höhe des Anspruchs ist nach der Durchschnittsprovision der Beklagten in den letzten 5 Jahren unter Berücksichtigung der prognostischen Tätigkeitsdauer ermittelt worden; von der Darstellung des Unternehmervorteils ist angesichts der Vermutung, dass die Vorteile des Unternehmers den Verlusten des Vertreters entsprechen [BGH, NJW 1990, 2889; MüKo/von Hoyningen-Huene, a.a.O., § 89 b Rn. 90, 130] abgesehen worden).

    Der Provisionsverlust ist aus Billigkeitsgründen immer dann zu korrigieren, wenn Umstände vorliegen, die die rein rechnerisch ermittelte Ausgleichshöhe unbillig erscheinen lassen (BGH NJW 1990, 2889; ZIP 1987, 1383; MüKo/von Hoyningen-Huene, a.a.O., § 89 b Rn. 138).

  • BGH, 23.01.1964 - VII ZR 133/62

    Rechte des Unternehmers bei Verstoß des Handelsvertreters gegen das

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2009 - 1 U 57/08
    Dieser beschränkt sich auf den ihr entgangenen Gewinn, nicht jedoch auf die durch die Beklagte erzielten Provisionen (BGH, NJW 1964, 817; 96, 2097; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn- Löwisch, a.a.O., § 86 Rn. 51; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 86 Rn. 51).
  • BGH, 22.11.2000 - VIII ZR 40/00

    Schadensersatzanspruch eines Kfz-Direkt-Händlers

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2009 - 1 U 57/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegeben, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (BGH, WM 2003, 255; 2001, 686 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2009 - 1 U 57/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegeben, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (BGH, WM 2003, 255; 2001, 686 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 147/06

    Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen eines nicht zu ersetzenden Nachteils;

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2009 - 1 U 57/08
    Wegen der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde findet § 713 ZPO keine Anwendung (BGH, MDR 2007, 737; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 713 Rn. 2).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2009 - 1 U 57/08
    Dieser beschränkt sich auf den ihr entgangenen Gewinn, nicht jedoch auf die durch die Beklagte erzielten Provisionen (BGH, NJW 1964, 817; 96, 2097; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn- Löwisch, a.a.O., § 86 Rn. 51; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 86 Rn. 51).
  • BAG, 30.01.1960 - 5 AZR 603/57

    Gewinnbeteiligung eines Arbeitnehmers - Inhalt eines Vertrages -

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2009 - 1 U 57/08
    Zwar ist die Auskunft zum Schutz des Konkurrenten - sofern der Handelsvertreter zum Stillschweigen verpflichtet ist - angemessen zu beschränken (BGHZ 10, 387).
  • OLG Koblenz, 22.03.2007 - 6 U 1313/06

    Handelsvertretervertrag: Ausgleichsanspruch nach Vertragskündigung; Anspruch des

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2009 - 1 U 57/08
    Eine ursächliche Verknüpfung zwischen schuldhaftem Verhalten und Kündigung ist jedoch - entgegen anderslautender früherer Rechtsprechung des BGH (BGHZ 40, 13; 48, 222; 24, 35) - nunmehr erforderlich (OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 1044; MüKo/von Hoyningen-Huene, HGB, 2. Aufl., § 89 b Rn. 173; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 89 b Rn. 66; Hopt, Handelsvertreterrecht, 3. Aufl., § 89 b Rn. 66; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn- Löwisch, HGB, 2. Aufl., § 89 b Rn. 63), da Art. 18 lit. a der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter eine richtlinienkonforme Auslegung des § 89 b Abs. 3 Nr. 2 HGB erfordert.
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - 16 U 64/03

    Fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses eines Versicherungsvertreters -

    Auszug aus OLG Rostock, 04.03.2009 - 1 U 57/08
    Zwar darf der Handelsvertreter sich bereits während des bestehenden Vertragsverhältnisses um andere Auftraggeber für die Zeit nach der Vertragsbeendigung bemühen und auch entsprechende Verträge abschließen (Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Löwisch, a.a.O., § 86 Rn. 23; OLG Düsseldorf, v. 26.03.2004, Az: I-16 U 64/03).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85

    Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 140/02

    Kündigungshilfe

  • BGH, 14.11.1966 - VII ZR 112/64

    Handelsrecht-Kündigung d. Handelsvertretervertrages;Ausschluß d Ausgleichsanspr.

  • BGH, 12.06.1963 - VII ZR 272/61

    Kündigung des Handelsvertretervertrages aufgrund eines zum Zeitpunkt der

  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 22/96

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers

  • OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11

    Erschwernis der Kündigung eines Handelsvertretervertrages aufgrund von

    Dieses Interesse hat der für die C... als Vertriebsleiter tätige Beklagte, soweit möglich, zu wahren (vgl. dazu auch OLG Rostock, NJW-RR 2009, 1631, 1632).
  • BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 149/09

    Handelsvertreterausgleichsanspruch des Tankstellenhalters: Berechnung des

    Dies gilt auch dann, wenn die Konkurrenztätigkeit nicht zugleich gegen ein Wettbewerbsverbot verstößt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 27. Februar 1981 - I ZR 39/79, DB 1981, 1772 unter II 2 c; OLG Rostock, NJW-RR 2009, 1631, 1632 mwN).
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19

    Buchauszugsanspruch eines Handelsvertreters Vermittlung von

    § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB ist aufgrund von Art. 18 a) der Handelsvertreterrichtlinie jedoch richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass der Ausgleichsanspruch nach dieser Vorschrift nur dann ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem schuldhaften Verhalten des Vertreters und der Kündigung des Unternehmers ein unmittelbarer Ursachenzusammenhang besteht (BGH NJW-RR 2011, 614, im Anschluss an EuGH NJW-RR 2011, 255, unter Aufgabe von BGH NJW 1967, 2154; OLG Rostock NJW-RR 2009, 1631, zur Geltung für Versicherungsvertreter; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 1045).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 U 57/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7761
OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 U 57/08 (https://dejure.org/2009,7761)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.09.2009 - 1 U 57/08 (https://dejure.org/2009,7761)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. September 2009 - 1 U 57/08 (https://dejure.org/2009,7761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Beratung hinsichtlich der Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen durch einen Steuerberater; Pflichten des Steuerberaters bei schriftlicher Fixierung des Gesprächsinhalts

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; EStG § 2 Abs. 7; ; EStG § 15a Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 15a Abs. 4 Satz 1; ; EStG § 15a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 179 Abs. 1; ; AO § 179 Abs. 2; ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a); ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Umfang der Beratung hinsichtlich der Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen durch einen Steuerberater; Pflichten des Steuerberaters bei schriftlicher Fixierung des Gesprächsinhalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   SG Düsseldorf, 09.02.2010 - S 1 U 57/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16893
SG Düsseldorf, 09.02.2010 - S 1 U 57/08 (https://dejure.org/2010,16893)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2010 - S 1 U 57/08 (https://dejure.org/2010,16893)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - S 1 U 57/08 (https://dejure.org/2010,16893)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 220/91

    Verjährung von Ansprüchen im Transportrecht

    Auszug aus SG Düsseldorf, 09.02.2010 - S 1 U 57/08
    Zwar gehört es zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die auch in § 242 BGB ihren Niederschlag gefunden haben, dass derjenige, der Umstände setzt, die den Gläubiger davon abhalten, das Eintreten der Verjährung zu verhindern, sich nicht auf den Eintritt der Verjährung berufen darf (Prütting - wegen Weinreich/Schmidt - Kessel § 242 BGB Randnr. 47 mit Bezug auf BGHZ 93, 64 ff und BGHZ 123, 394 ff).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2009 - 4 U 113/08

    Einordnung eines Vertrages über die Finanzierung der Erschließung eines

    Auszug aus SG Düsseldorf, 09.02.2010 - S 1 U 57/08
    § 17 Abs. 1 SGB I über diesen Grundsatz zu setzen, würde bedeuten, dass insoweit manifestierte Leitbild des Gesetzes zu konterkarieren (LSG NRW L 4 U 113/08 vom 31.07.2009).
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus SG Düsseldorf, 09.02.2010 - S 1 U 57/08
    Zwar gehört es zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die auch in § 242 BGB ihren Niederschlag gefunden haben, dass derjenige, der Umstände setzt, die den Gläubiger davon abhalten, das Eintreten der Verjährung zu verhindern, sich nicht auf den Eintritt der Verjährung berufen darf (Prütting - wegen Weinreich/Schmidt - Kessel § 242 BGB Randnr. 47 mit Bezug auf BGHZ 93, 64 ff und BGHZ 123, 394 ff).
  • OLG Jena, 19.12.2013 - 1 U 84/07

    Entgangener Gewinn wird nur bei Darstellung der konkreten Umsatzentwicklung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 09.02.2010 - S 1 U 57/08
    Anders als im Entscheidungsfall der Kammer vom 25.08.2008 (S 1 U 84/07) kann im vorliegenden Fall der Beklagten keine aktive Handlungspflicht auferlegt werden.
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