Weitere Entscheidung unten: SG Detmold, 08.12.2016

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44689
OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16 (https://dejure.org/2016,44689)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2016 - 1 U 6/16 (https://dejure.org/2016,44689)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 (https://dejure.org/2016,44689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,44689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsansprüche aufgrund Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

  • kanzlei.biz

    Zum "fliegenden Gerichtsstand" bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

  • online-und-recht.de

    Fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Online-Bereich

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 32 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsansprüche aufgrund Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

  • rechtsportal.de

    ZPO § 32 ; ZPO § 35
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsansprüche aufgrund Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsverletzungen im Internet können an jedem Gericht eingeklagt werden

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Der fliegende Gerichtsstand bei Persönlichkeitsverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fliegender Gerichtsstand beim Fehlen eines lokalen bzw. regionalen Bezugs einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Veröffentlichung im Internet

Besprechungen u.ä.

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung)

    Fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Jena, 07.11.2013 - 1 U 511/13

    Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16
    Eine Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Entscheidung auf Kompetenzabgrenzungen auf nationaler Ebene wird nach ganz überwiegender Auffassung grundsätzlich bejaht (OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014, Az.: 324 S 1/14; juris Rn. 14; LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), zumal auch zuvor schon die Auffassung vertreten wurde, dass der fliegende Gerichtsstand bei Internetveröffentlichungen nicht schrankenlos gilt, sondern eine bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und damit Auswirkung hinzutreten muss (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2009, Az.: 325 O 191/09, juris Rn. 37; LG Köln, Urteil vom 20. März 2009, Az.: 28 O 59/09, juris Rn. 28; LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; Laucken/Oehler, Fliegender Gerichtsstand mit gestutzten Flügeln?, ZUM 2009, 824 m. w. N.).

    Danach muss die als rechtsverletzend beanstandete Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug zu dem Ort des angerufenen Gerichts in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen aufgrund einer Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falls an dem betreffenden Gerichtsort erheblich näher liegt als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre, und die vom Betroffenen behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung auch an diesem Ort eintreten wird (vgl. OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260).

    Danach kommt eine Einschränkung der grundsätzlich bundesweit gegebenen Zuständigkeit dann in Betracht, wenn der streitgegenständliche Internetinhalt einen klaren lokalen oder regionalen Bezug aufweist (vgl. LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), so beispielsweise bei einer Veröffentlichung unter der Überschrift "Lokales" mit einem eindeutigen Bezug zu München, der sich gerade nicht an ein überregionales Publikum richtet (OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6).

    Ein klarer regionaler Bezug, der die Kenntnisnahme an einem bestimmten Ort regelmäßig wahrscheinlicher erscheinen lässt und damit zu einer Einschränkung der Zuständigkeit führt (vgl. OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260), besteht im vorliegenden Fall nicht.

  • LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 32/07

    Kein "fliegender Gerichtsstand" im Internet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16
    Eine Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Entscheidung auf Kompetenzabgrenzungen auf nationaler Ebene wird nach ganz überwiegender Auffassung grundsätzlich bejaht (OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014, Az.: 324 S 1/14; juris Rn. 14; LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), zumal auch zuvor schon die Auffassung vertreten wurde, dass der fliegende Gerichtsstand bei Internetveröffentlichungen nicht schrankenlos gilt, sondern eine bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und damit Auswirkung hinzutreten muss (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2009, Az.: 325 O 191/09, juris Rn. 37; LG Köln, Urteil vom 20. März 2009, Az.: 28 O 59/09, juris Rn. 28; LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; Laucken/Oehler, Fliegender Gerichtsstand mit gestutzten Flügeln?, ZUM 2009, 824 m. w. N.).

    Ist dies nicht der Fall, weil sich die Veröffentlichung nicht auf einen örtlich begrenzten Adressatenkreis bezieht, sondern Leser anspricht, die sich überall in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten können, kann auch ein bestimmungsgemäßer Erfolg am Ort des angerufenen Gerichts bejaht werden (LG Krefeld, MMR 2007, 798).

    Der Taterfolg einer rufschädigenden Äußerung ist bereits durch die Mitteilung an jeden bestimmungsgemäßen Empfänger und nicht erst durch die Kenntnisnahme des Klägers verwirklicht (LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; a. A. OLGR Celle 2003, 47).

  • OLG Frankfurt, 07.02.2011 - 25 W 41/10

    Gerichtsstand bei Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16
    Eine Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Entscheidung auf Kompetenzabgrenzungen auf nationaler Ebene wird nach ganz überwiegender Auffassung grundsätzlich bejaht (OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014, Az.: 324 S 1/14; juris Rn. 14; LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), zumal auch zuvor schon die Auffassung vertreten wurde, dass der fliegende Gerichtsstand bei Internetveröffentlichungen nicht schrankenlos gilt, sondern eine bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und damit Auswirkung hinzutreten muss (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2009, Az.: 325 O 191/09, juris Rn. 37; LG Köln, Urteil vom 20. März 2009, Az.: 28 O 59/09, juris Rn. 28; LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; Laucken/Oehler, Fliegender Gerichtsstand mit gestutzten Flügeln?, ZUM 2009, 824 m. w. N.).

    Danach muss die als rechtsverletzend beanstandete Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug zu dem Ort des angerufenen Gerichts in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen aufgrund einer Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falls an dem betreffenden Gerichtsort erheblich näher liegt als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre, und die vom Betroffenen behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung auch an diesem Ort eintreten wird (vgl. OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260).

    Ein klarer regionaler Bezug, der die Kenntnisnahme an einem bestimmten Ort regelmäßig wahrscheinlicher erscheinen lässt und damit zu einer Einschränkung der Zuständigkeit führt (vgl. OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260), besteht im vorliegenden Fall nicht.

  • OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16
    Eine Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Entscheidung auf Kompetenzabgrenzungen auf nationaler Ebene wird nach ganz überwiegender Auffassung grundsätzlich bejaht (OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014, Az.: 324 S 1/14; juris Rn. 14; LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), zumal auch zuvor schon die Auffassung vertreten wurde, dass der fliegende Gerichtsstand bei Internetveröffentlichungen nicht schrankenlos gilt, sondern eine bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und damit Auswirkung hinzutreten muss (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2009, Az.: 325 O 191/09, juris Rn. 37; LG Köln, Urteil vom 20. März 2009, Az.: 28 O 59/09, juris Rn. 28; LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; Laucken/Oehler, Fliegender Gerichtsstand mit gestutzten Flügeln?, ZUM 2009, 824 m. w. N.).

    Die hieran anknüpfende Frage, nach welchen Kriterien ein erforderlicher Bezug zu einem Gerichtsort zu bestimmen ist, ist zwar gleichermaßen streitig, der Senat folgt jedoch der letztlich überwiegend vertretenen Auffassung, die an die bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und damit die bestimmungsgemäße Auswirkung der beanstandeten Inhalte anknüpft (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443).

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16
    Der Bundesgerichtshof hat in der sogenannten New York Times-Entscheidung vom 2. März 2010, Az.: VI ZR 23/09 (MMR 2010, 441), für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte klargestellt, dass seine für Presseerzeugnisse maßgebliche Rechtsprechung nicht ohne weiteres auf Internetinhalte übertragbar ist, da diese regelmäßig nicht verbreitet, sondern zum Abruf bereitgehalten werden.

    Anderenfalls werde den zuständigkeitsbegründenden Leitprinzipien der Vermeidung exorbitanter Gerichtsstände, der Reduzierung konkurrierender Zuständigkeiten und der Vorhersehbarkeit und präventiven Steuerbarkeit der potentiellen Gerichtspflichtigkeit eklatant widersprochen (BGH, MMR 2010, 441 Rn. 17; Brand, Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet, E-Commerce und "Fliegender Gerichtsstand", NJW 2012, 127, 128).

  • LG Hamburg, 19.09.2014 - 324 S 1/14

    Persönlichkeitsrechtverletzende Presseberichterstattung im Internet:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16
    Eine Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Entscheidung auf Kompetenzabgrenzungen auf nationaler Ebene wird nach ganz überwiegender Auffassung grundsätzlich bejaht (OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014, Az.: 324 S 1/14; juris Rn. 14; LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), zumal auch zuvor schon die Auffassung vertreten wurde, dass der fliegende Gerichtsstand bei Internetveröffentlichungen nicht schrankenlos gilt, sondern eine bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und damit Auswirkung hinzutreten muss (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2009, Az.: 325 O 191/09, juris Rn. 37; LG Köln, Urteil vom 20. März 2009, Az.: 28 O 59/09, juris Rn. 28; LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; Laucken/Oehler, Fliegender Gerichtsstand mit gestutzten Flügeln?, ZUM 2009, 824 m. w. N.).

    Hingegen kann eine tatsächliche Kenntnisnahme auch ohne konkreten lokalen Bezug aufgrund sonstiger örtlicher Gegebenheiten besonders nahe liegen; so beispielsweise bei der Berichterstattung über einen Fußballspieler aufgrund der am Gerichtsstandort ansässigen zwei Bundesligavereine (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014, Az.: 324 S 1/14, juris Rn. 15, unter Aufhebung der beklagtenseits zitierten Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg vom 30. Januar 2014, Az.: 22a C 100/13).

  • LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10

    Zur Begründung eines "fliegenden Gerichtsstands" bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16
    Eine Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Entscheidung auf Kompetenzabgrenzungen auf nationaler Ebene wird nach ganz überwiegender Auffassung grundsätzlich bejaht (OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014, Az.: 324 S 1/14; juris Rn. 14; LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), zumal auch zuvor schon die Auffassung vertreten wurde, dass der fliegende Gerichtsstand bei Internetveröffentlichungen nicht schrankenlos gilt, sondern eine bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und damit Auswirkung hinzutreten muss (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2009, Az.: 325 O 191/09, juris Rn. 37; LG Köln, Urteil vom 20. März 2009, Az.: 28 O 59/09, juris Rn. 28; LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; Laucken/Oehler, Fliegender Gerichtsstand mit gestutzten Flügeln?, ZUM 2009, 824 m. w. N.).

    Danach kommt eine Einschränkung der grundsätzlich bundesweit gegebenen Zuständigkeit dann in Betracht, wenn der streitgegenständliche Internetinhalt einen klaren lokalen oder regionalen Bezug aufweist (vgl. LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), so beispielsweise bei einer Veröffentlichung unter der Überschrift "Lokales" mit einem eindeutigen Bezug zu München, der sich gerade nicht an ein überregionales Publikum richtet (OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6).

  • OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02

    Internetverstoß; Gerichtsstand des Begehungsortes; Willkürverbot; Einhaltung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16
    Der Taterfolg einer rufschädigenden Äußerung ist bereits durch die Mitteilung an jeden bestimmungsgemäßen Empfänger und nicht erst durch die Kenntnisnahme des Klägers verwirklicht (LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; a. A. OLGR Celle 2003, 47).
  • EuGH, 07.03.1995 - C-68/93

    Shevill u.a. / Presse Alliance

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16
    Dieser hat bereits in der sogenannten Shevill-Entscheidung vom 7. März 1995, Az.: Rs. C-68/93, festgestellt, dass der Erfolgsort im Sinne des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ überall dort gelegen ist, wo ein Printmedium verbreitet wird und das Ansehen des Betroffenen nach dessen Behauptung beeinträchtigt worden ist (NJW 1995, 1881, 1882), und hat schließlich am 25. Oktober 2011, Az.: C-509/09 und C-161/10, entschieden, dass ein Kläger statt einer Klage auf Ersatz des gesamten Schadens - insoweit bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Zuständigkeit - an jedem Gericht jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet ein im Internet veröffentlichter Inhalt zugänglich ist oder war, den Schaden geltend machen kann, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats des angerufenen Gerichts verursacht worden ist (eDate Advertising GmbH u.a., NJW 2012, 137, 140).
  • LG Aurich, 22.01.2013 - 6 O 38/13

    Zuständigkeit: Zuständigkeit eines Gerichts bei Antrag auf einstweilige Verfügung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16
    Eine solche ist insbesondere bei einer gezielten Gerichtsstandswahl zum Nachteil der gegnerischen Partei anzunehmen, etwa bei einer Antragstellung an einem abgelegenen und verkehrsmäßig nur schwer zu erreichenden Gericht, die nur der Schadenszufügung und der arglistigen Erschwerung der Rechtsverteidigung des Gegners dient (LG Aurich, MMR 2013, 249), oder wenn ein Kläger dieselbe Sache wiederholt und gleichsam "testhalber" verschiedenen Gerichten zur Beurteilung vorlegt, indem er sie nach Rücknahme eines identischen Antrags aufgrund Erteilung nachteiliger Hinweise erneut bei einem anderen Gericht anhängig macht (OLG München, WRP 2011, 364, 365).
  • BGH, 23.05.1985 - III ZR 57/84

    Niederlegung eines Schiedsspruchs bei dem zuständigen Gericht; Entscheidung des

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08

    Persönlichkeitsschutz in den Medien: Verbreitung einer archivierten

  • OLG Hamm, 15.05.1986 - 4 U 326/85

    Mißbrauch der Wahlmöglichkeiten zwischen den Gerichtsständen

  • LG Potsdam, 31.07.2013 - 2 O 4/13

    Rechtswidrige Inhalte auf einer Website: Störerhaftung des Admin-C

  • OLG München, 27.12.2010 - 6 U 4816/10

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Pay-TV-Werbung für

  • LG Hamburg, 07.10.2009 - 325 O 191/09

    FC Bayern-Spieler muss Online-Pressebericht über sein Privatleben nicht dulden

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 111/10

    BGH verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen

  • LG Köln, 20.03.2009 - 28 O 59/09

    Falsche Tatsachenbehauptung in politischer Fernsehsendung

  • OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99

    Voraussetzungen des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung bei unrechtmäßiger

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

  • LG Frankenthal, 30.03.2016 - 6 O 8/16

    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Verwendung eines Lichtbilds in einem

  • AG Hamburg, 30.01.2014 - 22a C 100/13

    Örtliche Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung - Rechtsverletzung im Internet

  • LG Würzburg, 07.03.2017 - 11 O 2338/16

    Keine einstweilige Verfügung gegen Facebook wegen verleumderischer Inhalte im

    Dem insoweit durchaus in Betracht kommenden Aspekt des rechtsmissbräuchlichen Vorgehens, nämlich der Erhebung einer Klage oder eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz am "Heimatgericht" des Prozessbevollmächtigten und nicht etwa am Wohnsitz des Betroffenen, also des Klägers oder Verfügungsklägers, kann im vorliegenden Fall einzig entgegen gehalten werden, dass, anders als in anderen Fällen rechtsmissbräuchlicher Gerichtsstandsbegründung, zumindest eine gezielte Benachteiligungsabsicht gegenüber dem Verfahrensgegner nicht erkennbar ist (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 28.11.2016 - 1 U 6/16 -, juris, Rn. 34).

    Vor diesem Hintergrund schließt sich das Gericht jedenfalls noch im vorliegenden Verfahren bei Prüfung der örtlichen Zuständigkeit im Ergebnis der Rechtsauffassung des Brandenburgischen Oberlandesgericht in seinem Urteil vom November 2016 (OLG Brandenburg, Urt. v. 28.11.2016 - 1 U 6/16 - zitiert nach juris) an:.

    Danach muss bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet bei der Feststellung der örtlichen Zuständigkeit zunächst geprüft werden, ob die als rechtsverletzend angesehene Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug zu dem Ort des angerufenen Gerichts in dem Sinne aufweisen, das eine Kollision der widerstreitenden Interessen aufgrund einer Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falls an dem betreffenden Gerichtsort erheblich näher liegt als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Betroffenen behaupteten Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung auch an diesem Ort eintreten wird (so auch OLG Jena, AfP 2014, S. 75 ; OLG Brandenburg, Urt. v. 28.11.2016 - 1 U 6/16 -, juris, Rn. 28 ff.).

    Ergibt sich aber weder aufgrund des Inhalts noch der Umstände der Veröffentlichung ein erkennbarer regionaler Bezug, ist eine bestimmungsgemäße Kenntnisnahme an jedem Ort in der Bundesrepublik gleichermaßen wahrscheinlich und sämtliche Amts- oder Landgerichte der Bundesrepublik Deutschland sind örtlich zuständig (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 28.11.2016 - 1 U 6/16 -, juris, Rn. 31).

    Das Gericht tritt insoweit den Ausführungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bezüglich eines entstehenden Widerspruchs zwischen einer teleologisch reduzierten Auslegung des § 32 ZPO und der Rechtsprechung des EuGH zur Frage des Erfolgsortes, etwa im Sinne des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (vgl. hierzu EuGH, NJW 1995, S. 1881 , Rn. 40; im Übrigen OLG Brandenburg, Urt. v. 28.11.2016 - 1 U 6/16 -, juris, Rn. 32, m. w. N.), bei.

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht stellt zutreffend maßgeblich darauf ab (OLG Brandenburg, Urt. v. 28.11.2016 - 1 U 6/16 -, juris, Rn. 29), ob aufgrund objektiver Kriterien anhand Darstellung und Inhalt der einzelnen Internetseiten ein bestimmter Wirkungskreis festgestellt werden kann.

    Ist dies nicht der Fall, weil sich die Veröffentlichung, wie hier, nicht auf einen örtlich begrenzten Adressatenkreis bezieht, sondern Leser anspricht, die sich überall in der Bundesrepublik aufhalten können, kann auch ein bestimmungsgemäßer "Erfolg" am Ort jedes angerufenen Gerichts innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bejaht werden (OLG Brandenburg, Urt. v. 28.11.2016 - 1 U 6/16 -, juris, Rn. 29, unter Hinweis auf LG Krefeld, MMR 2007, S. 798).

  • OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Für die hier gleichsam betroffene Onlineberichterstattung gilt mit der vom Landgericht in der angegriffenen Entscheidung zitierten und überzeugend auf den Einzelfall angewandten höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe zudem auch OLG Brandenburg v. 28.11.2016 - 1 U 6/16, MMR 2017, 261) im Ergebnis nichts anderes.
  • LG Hamburg, 31.03.2023 - 310 O 316/21

    youtube.dl - Beteiligung an der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen auf der

    Eine Einschränkung der grundsätzlich bundesweit gegebenen Zuständigkeit kommt auch nach der von dem Beklagten angeführten Rechtsprechung (u.a. des OLG Brandenburg) nur in Betracht, wenn der streitgegenständliche Internetinhalt einen klaren lokalen oder regionalen Bezug aufweist (OLG Brandenburg, Urteil vom 28. November 2016, 1 U 6/16, Rn. 29, juris), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • OLG Dresden, 16.05.2018 - 4 W 305/18

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Unterlassung diffamierende Äußerungen

    Ob dieser Grundsatz gleichermaßen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gilt oder hier ein darüber hinausgehender hinreichender Bezug zum Gerichtsbezirk hinzukommen muss und gegebenenfalls, nach welchen Kriterien dieser zu bestimmen sei, ist im Einzelnen streitig (vgl. im einzelnen OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 -, Rn. 28, juris).
  • KG, 26.09.2017 - 10 W 84/17

    Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Der Senat folgt der Auffassung, des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 28.11.2016 - 1 U 6/16 -, juris), dass in einem solchen Fall sämtliche Amts- oder Landgerichte der Bundesrepublik Deutschland örtlich zuständig sind.

    Wegen der Begründung wird auf die in MMR 2017, 261 veröffentlichte Entscheidung verwiesen.

  • OLG Brandenburg, 07.11.2017 - 1 AR 35/17

    Gerichtsstandsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auch unter Berücksichtigung einschränkender Voraussetzungen, nach denen die als rechtsverletzend beanstandete Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug zu dem Ort des angerufenen Gerichts in dem Sinne aufweisen muss, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen aufgrund einer Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falls an dem betreffenden Gerichtsort erheblich näher liegt als dies aufgrund ihrer bloßen Abrufbarkeit der Fall wäre, und die vom Betroffenen behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Verlautbarung auch an diesem Ort eintreten wird (vgl. OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rdnr. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260), ist jedenfalls am Wohnort des Betroffenen als Ort der bestimmungsgemäßen Abrufbarkeit und damit der bestimmungsgemäßen Auswirkung der beanstandeten Inhalte ein Gerichtsstand nach § 32 ZPO anzunehmen (vgl. Senat, MMR 2017, 261 Rdnr. 14; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2023 - 1 W 25/23
    Dieser Erfolgsort besteht nach Auffassung des Senats im Falle von Veröffentlichungen im Internet jedenfalls an dem Ort, zu dem die als rechtsverletzend beanstandete Internetveröffentlichung einen deutlichen Bezug in dem Sinne aufweist, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen aufgrund einer Kenntnisnahme von der beanstandeten Veröffentlichung nach den Umständen des konkreten Falls an dem betreffenden Gerichtsort erheblich näher liegt als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre, und die vom Betroffenen behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung auch an diesem Ort eintreten wird (Senat, MMR 2017, 261 Rn. 14 mwN).

    Da diese weltweite Verfügbarkeit oft nur eine zwangsläufige, technisch bedingte Gegebenheit des verwendeten Mediums ist, kommt es maßgeblich darauf an, inwieweit auf Grund objektiver Kriterien anhand Darstellung und Inhalt der einzelnen Internetseite ein bestimmter Wirkungskreis festgestellt werden kann (Senat, MMR 2017, 261 Rn. 15).

  • LG Dortmund, 01.09.2023 - 17 O 11/23

    Das Wort "Transe" ist (noch) nicht verboten

    In diesem Fall ist an jedem Gerichtsort ein Gerichtsstand begründet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 28.11.2016, MMR 2017, 261, beck-online).
  • OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Unterlassungsklage wegen Äußerungen

    Ob dieser Grundsatz gleichermaßen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gilt oder hier ein darüber hinausgehender hinreichender Bezug zum Gerichtsbezirk hinzukommen muss und gegebenenfalls, nach welchen Kriterien dieser zu bestimmen sei, ist im Einzelnen streitig (vgl. im einzelnen OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2016 - 1 U 6/16 -, Rn. 28, juris).
  • LG Köln, 29.03.2017 - 13 S 39/16
    Auch wenn das Urteil selbst keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat, da das angefochtene Urteil gemäß § 717 Abs. 1 ZPO bereits mit der Verkündung des aufhebenden Urteils außer Kraft tritt, ist die Entscheidung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, da die Einstellung der Zwangsvollstreckung und die Aufhebung bereits eingeleiteter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nur durch Vorlage eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils bewirkt werden kann, §§ 775 Nr. 1, 776 Satz 1 ZPO (OLG Brandenburg, Urt. v. 28.11.2016 - 1 U 6/16, Tz. 37 m.w.N., zit. nach juris).
  • LG Köln, 29.03.2017 - 13 S 38/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Detmold, 08.12.2016 - S 1 U 6/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,70325
SG Detmold, 08.12.2016 - S 1 U 6/16 (https://dejure.org/2016,70325)
SG Detmold, Entscheidung vom 08.12.2016 - S 1 U 6/16 (https://dejure.org/2016,70325)
SG Detmold, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - S 1 U 6/16 (https://dejure.org/2016,70325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,70325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht