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   OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05   

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https://dejure.org/2006,15827
OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05 (https://dejure.org/2006,15827)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.11.2006 - 1 U 636/05 (https://dejure.org/2006,15827)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. November 2006 - 1 U 636/05 (https://dejure.org/2006,15827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels einer prozessunfähigen, erstinstanzlich jedoch als prozessfähig behandelten und beurteilten Partei; Grundsätzlicher Ausschluss der Unterbrechung eines Verfahrens bei Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten; Unterscheidung zwischen ...

  • Judicialis

    ZPO § 53; ; ZPO § 56; ; ZPO § 86; ; ZPO § 246; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO §§ 1029 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 25
    Unwirksamkeit einer Satzungsbestimmung zum Stimmrecht von Nicht-Vereinsmitgliedern wegen Verstoss gegen die Vereinsautonomie

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - Anfechtung einer vereinsrechtswidrigen Satzungsklausel

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - Kein Stimmrecht für Nichtmitglieder

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05
    Unabhängig davon wird eine von der Partei wirksam erteilte Prozessvollmacht, die ausweislich des vorgelegten Formulars auch die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels mit umfasst, durch den später eingetretenen Verlust der Prozessfähigkeit nicht berührt (BGHZ 121, 263; BAG MDR 2000, 781).

    Dem praktischen Bedürfnis und dem Interesse, den einmal anhängigen Prozess ohne Stillstand zu Ende zu führen, trägt die durch § 246 ZPO bei Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten grundsätzlich ausgeschlossene Unterbrechung des Verfahrens Rechnung (BGHZ 121, 263; BAG MDR 2000, 781).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05
    Unabhängig davon wird eine von der Partei wirksam erteilte Prozessvollmacht, die ausweislich des vorgelegten Formulars auch die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels mit umfasst, durch den später eingetretenen Verlust der Prozessfähigkeit nicht berührt (BGHZ 121, 263; BAG MDR 2000, 781).

    Dem praktischen Bedürfnis und dem Interesse, den einmal anhängigen Prozess ohne Stillstand zu Ende zu führen, trägt die durch § 246 ZPO bei Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten grundsätzlich ausgeschlossene Unterbrechung des Verfahrens Rechnung (BGHZ 121, 263; BAG MDR 2000, 781).

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05
    Das Rechtsmittel einer prozessunfähigen Partei, die erstinstanzlich als prozessfähig behandelt und beurteilt worden ist, ist jedoch gleichwohl zulässig; dies gilt selbst dann, wenn die Partei mit ihrem Rechtsmittel eine Änderung der angefochtenen Entscheidung im Hinblick auf den sachlichen Inhalt der Entscheidung anstrebt (BGH NJW 2000, 289; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 887; OLG Hamm MDR 1992, 412).
  • OLG Köln, 20.09.1991 - 2 Wx 64/90

    Kirche; Verein; Fremdeinfluß; Autonomie; Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05
    In diesem Zusammenhang geht auch der Hinweis des Beklagten auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 20.9.1991 (NJW 1992, 1048) fehl, der ein anders gelagerter Sachverhalt zu Grunde lag.
  • KG, 12.10.1973 - 1 W 1332/71
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05
    Es entspricht darüber hinaus höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass satzungsmäßige Beschränkungen der Vereinsautonomie mit dem Wesen des Vereins unvereinbar und deshalb unzulässig sein können, wenn sie rechtlich einen so weitgehenden Fremdeinfluss gestatten, dass der Verein nicht mehr vornehmlich als von der Willensbildung und -betätigung der Mitglieder getragen wird, sondern als unselbständige Verwaltungsstelle einer anderen organisatorischen Einheit erscheint (vgl. BayObLGZ 1975, 435; 1979, 303; KG OLGZ 1974, 385; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1979, 5; NJW 1983, 2576).
  • BGH, 04.07.1977 - II ZR 55/76

    Einschaltung einer Güteinstanz bei einer Massengesellschaft - Zweckmäßigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05
    Mit Blick auf die in § 14 der Satzung vorgesehene Ehrengerichtsklausel ist auch nicht von einem vorläufigen Ausschluss der Klagbarkeit des Feststellungsbegehrens auszugehen (BGH NJW 1977, 2263; Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 8. Aufl., Rz. 1704).
  • BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 14/79
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05
    Es entspricht darüber hinaus höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass satzungsmäßige Beschränkungen der Vereinsautonomie mit dem Wesen des Vereins unvereinbar und deshalb unzulässig sein können, wenn sie rechtlich einen so weitgehenden Fremdeinfluss gestatten, dass der Verein nicht mehr vornehmlich als von der Willensbildung und -betätigung der Mitglieder getragen wird, sondern als unselbständige Verwaltungsstelle einer anderen organisatorischen Einheit erscheint (vgl. BayObLGZ 1975, 435; 1979, 303; KG OLGZ 1974, 385; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1979, 5; NJW 1983, 2576).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 3 W 252/96

    Zulässigkeit des Rechtsmittels einer prozeßunfähigen, als prozeßfähig behandelten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05
    Das Rechtsmittel einer prozessunfähigen Partei, die erstinstanzlich als prozessfähig behandelt und beurteilt worden ist, ist jedoch gleichwohl zulässig; dies gilt selbst dann, wenn die Partei mit ihrem Rechtsmittel eine Änderung der angefochtenen Entscheidung im Hinblick auf den sachlichen Inhalt der Entscheidung anstrebt (BGH NJW 2000, 289; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 887; OLG Hamm MDR 1992, 412).
  • OLG Frankfurt, 09.03.1982 - 20 W 577/81
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05
    Es entspricht darüber hinaus höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass satzungsmäßige Beschränkungen der Vereinsautonomie mit dem Wesen des Vereins unvereinbar und deshalb unzulässig sein können, wenn sie rechtlich einen so weitgehenden Fremdeinfluss gestatten, dass der Verein nicht mehr vornehmlich als von der Willensbildung und -betätigung der Mitglieder getragen wird, sondern als unselbständige Verwaltungsstelle einer anderen organisatorischen Einheit erscheint (vgl. BayObLGZ 1975, 435; 1979, 303; KG OLGZ 1974, 385; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1979, 5; NJW 1983, 2576).
  • OLG Frankfurt, 27.11.1978 - 20 W 228/78
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05
    Es entspricht darüber hinaus höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass satzungsmäßige Beschränkungen der Vereinsautonomie mit dem Wesen des Vereins unvereinbar und deshalb unzulässig sein können, wenn sie rechtlich einen so weitgehenden Fremdeinfluss gestatten, dass der Verein nicht mehr vornehmlich als von der Willensbildung und -betätigung der Mitglieder getragen wird, sondern als unselbständige Verwaltungsstelle einer anderen organisatorischen Einheit erscheint (vgl. BayObLGZ 1975, 435; 1979, 303; KG OLGZ 1974, 385; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1979, 5; NJW 1983, 2576).
  • BayObLG, 03.12.1975 - BReg. 2 Z 40/75
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2008 - 1 U 450/07

    Beweislastverteilung bei Prozessvoraussetzung - Anspruch auf Herausgabe eines

    Dies gilt umso mehr, als die Rechtsverfolgung des Klägers gegen den Beklagten in dem Vorprozess (Senatsurteil vom 15.11.2006 - 1 U 636/05-218) und in dem vorliegenden Verfahren - zumindest teilweise -erfolgreich war und ist.
  • LG Saarbrücken, 17.07.2007 - 16 O 106/07

    Vereinsrecht - Wann besteht das Recht zur Einsicht in die Mitgliederliste?

    Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf das Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az. 16 O 231/05), sowie das Urteil des Oberlandesgerichts des Saarlandes (Az. 1 U 636/05-218).

    Diese waren - wie das Landgericht Saarbrücken durch Urteil vorn 18.10.05 (Az.: 16 O 231/05) festgestellt und das OLG des Saarlandes mit Urteil vorn 15.11.2006 (Az.: 1 U 636/05-218-) bestätigt hat - zur Wahl nicht berechtigt, da § 8 Nr. 8 Satz 2 der Satzung des Beklagten, wonach die Mitglieder des Gewerbeverbandes S. als Mitglieder des Verbandes gelten, unwirksam war.

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