Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 04.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.05.2008 - 1 U 68/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,43059
OLG Celle, 13.05.2008 - 1 U 68/07 (https://dejure.org/2008,43059)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.05.2008 - 1 U 68/07 (https://dejure.org/2008,43059)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 1 U 68/07 (https://dejure.org/2008,43059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2008 - 1 U 68/07
    Auch wenn es insoweit um eine juristische, dem Tatrichter obliegende Beurteilung geht, muss diese doch in vollem Umfang durch die vom ärztlichen Sachverständigen mitgeteilten Fakten getragen werden und sich grundsätzlich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch einen Sachverständigen aus dem betroffenen medizinischen Fachgebiet (BGH, VersR 1987, 1091; OLG Hamm, VersR 2002, 613), stützen können.
  • OLG Hamm, 28.02.2001 - 3 U 17/00

    Bakterielle Infektion nach einer Injektion zur Schmerzlinderung

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2008 - 1 U 68/07
    Auch wenn es insoweit um eine juristische, dem Tatrichter obliegende Beurteilung geht, muss diese doch in vollem Umfang durch die vom ärztlichen Sachverständigen mitgeteilten Fakten getragen werden und sich grundsätzlich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch einen Sachverständigen aus dem betroffenen medizinischen Fachgebiet (BGH, VersR 1987, 1091; OLG Hamm, VersR 2002, 613), stützen können.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 04.10.2007 - 1 U 68/07   

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https://dejure.org/2007,31995
OLG Bamberg, 04.10.2007 - 1 U 68/07 (https://dejure.org/2007,31995)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.10.2007 - 1 U 68/07 (https://dejure.org/2007,31995)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 1 U 68/07 (https://dejure.org/2007,31995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GSB: Baugeld ist für jedes Objekt einzeln zu ermitteln!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GSB: Bei mehreren Bauvorhaben ist das Baugeld für jedes einzelne Objekt zu ermitteln! (IBR 2008, 218)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 15.02.2001 - 1 U 49/00

    GSB: Keineswegs ein stumpfes Schwert!

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.10.2007 - 1 U 68/07
    Zweck des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen ist gemäß § 1 Abs. 1 GSB der Schutz derjenigen, die an der Herstellung eines Baues aufgrund Werk-, Dienst- oder Lieferungsvertrag beteiligt sind, indem es die Verpflichtung des Empfängers der für den Bau bestimmten Gelder normiert, die erhaltenen Mittel auch entsprechend zu verwenden (vgl. hierzu u.a. BGHSt 46, 373; Senatsurteil v. 15.02.2001, IBR 2001, 310).
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 456/00

    Unterlassungsvorsatz (Bewußtsein möglichen Handels); Pflichtwidrige Verwendung

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.10.2007 - 1 U 68/07
    Zweck des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen ist gemäß § 1 Abs. 1 GSB der Schutz derjenigen, die an der Herstellung eines Baues aufgrund Werk-, Dienst- oder Lieferungsvertrag beteiligt sind, indem es die Verpflichtung des Empfängers der für den Bau bestimmten Gelder normiert, die erhaltenen Mittel auch entsprechend zu verwenden (vgl. hierzu u.a. BGHSt 46, 373; Senatsurteil v. 15.02.2001, IBR 2001, 310).
  • BGH, 12.12.1989 - VI ZR 311/88

    Umfang der Verwendungspflicht; Begriff des wesentlichen Bestandteils eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.10.2007 - 1 U 68/07
    Anspruchsgegner ist neben der das Baugeld empfangenden juristischen Person (etwa eines Bauträgers) auch der Geschäftsführer als deren gesetzlicher Vertreter, wobei es entgegen der Auffassung des Beklagten nicht darauf ankommt, ob die Fälligkeit einer Handwerkerrechnung zur Zeit seiner Geschäftsführertätigkeit eintritt, sondern welche Baugelder in diesem Zeitraum seiner verantwortlichen Tätigkeit empfangen und verwandt werden (vgl. BGH NJW-RR 1990, 914; Senatsurteil, a.a.O.).
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