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   OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09   

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https://dejure.org/2009,28893
OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09 (https://dejure.org/2009,28893)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.06.2009 - 1 U 7/09 (https://dejure.org/2009,28893)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 1 U 7/09 (https://dejure.org/2009,28893)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.12.1996 - XII ZR 193/95

    Formularmäßige Vereinbarung einer Verlängerungsklausel in den Allgemeinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09
    Zwar kommt eine strenge Bindung an das zeitliche Verhältnis der Höchstlaufzeiten in § 309 Nr. 9 a und b BGB (Verlängerungszeit = halbe Erstlaufzeit) nicht in Betracht (vgl. BGH, NJW 1997, 739 f.: Billigung einer Verlängerung um sechs Monate bei gleicher Erstlaufzeit).

    Soll jedoch die Unangemessenheit der Klausel - wie im Streitfall - gerade hergeleitet werden aus einer Bindung, die letztlich nur in einer finanziellen Belastung besteht, hängt die Bewertung, ob in einer solchen Bindung eine unangemessene Belastung zu sehen ist, zwangsläufig davon ab, wie hoch die finanzielle Belastung ist (BGH, NJW 1997, 739 [juris Rn. 19]).

    Abzustellen ist dabei nicht auf die Bagatellgrenze der Vorschrift des § 312 Abs. 3 Nr. 2 BGB, die ihrem Regelungsgehalt nach nicht einschlägig ist, und aus der auch kein allgemeiner Rechtsgedanke für das gesamte Verbraucherschutzrecht entnommen werden kann, sondern darauf, ob sich die finanzielle Belastung in Grenzen hält (vgl. BGH, NJW 1997, 739 [juris Rn. 19]); BGHZ 100, 373 [juris Rn. 19]).

    § 307 Abs. 1 BGB will nicht sicherstellen, dass jede Nachlässigkeit eines Kunden folgenlos bleibt (BGH, NJW 1997, 739 [juris Rn. 20, 21] zu § 9 Abs. 1 AGBG für die Laufzeit eines Vertrages über die Benutzung eines Fitness-Centers).

  • BGH, 29.04.1987 - VIII ZR 251/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Laufzeit und der Kündigungsfrist des Abonnements

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09
    Diese Vorschrift setzt eine fingierte Erklärung des Kunden voraus, während die Vertragsverlängerung mangels rechtzeitiger Kündigung nicht auf dem "Schweigen" des Kunden, sondern auf der bereits bei Abschluss des Vertrages für diesen Fall getroffenen Vereinbarung beruht (BGHZ 100, 373 [juris Rn. 26] zu § 10 Nr. 5 AGBG; Ulmer/Brandner/Hensen/Fuchs, AGB-Recht, 10. Aufl. 2006, § 308 Nr. 5 Rn. 6).

    Abzustellen ist dabei nicht auf die Bagatellgrenze der Vorschrift des § 312 Abs. 3 Nr. 2 BGB, die ihrem Regelungsgehalt nach nicht einschlägig ist, und aus der auch kein allgemeiner Rechtsgedanke für das gesamte Verbraucherschutzrecht entnommen werden kann, sondern darauf, ob sich die finanzielle Belastung in Grenzen hält (vgl. BGH, NJW 1997, 739 [juris Rn. 19]); BGHZ 100, 373 [juris Rn. 19]).

  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05

    Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09
    (2) Das Verbot unangemessener Benachteiligung ist auf das Ziel eines angemessenen Interessenausgleichs gerichtet und wird dann verletzt, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen durchzusetzen versucht, ohne die des Vertragspartners von vornherein hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa BGH, NJW-RR 2008, 818 [juris Rn. 17]; NJW 1997, 3022 [juris Rn. 10]).

    Die Frage, ob eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der von einer AGB-Klausel betroffenen Vertragspartner des Verwenders vorliegt, ist auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung der berechtigten Interessen der beteiligten Kreise zu beantworten (BGH, NJW-RR 2008, 818 [juris Rn. 17]).

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09
    Ist der Verwender diesem Gebot nicht gefolgt, kann schon darin eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB liegen (so BGHZ 148, 74 [juris Rn. 18]).
  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09
    aa) Eine Klausel genügt dem Transparenzgebot, wenn sie die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Klauselverwenders so klar und präzise wie möglich beschreibt; die Transparenzanforderungen dürfen aber nicht überspannt werden (vgl. BGH, NJW 1993, 2052 [juris Rn. 25]).
  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09
    Die Umstände, die den Verbraucher im Einzelfall veranlasst haben könnten, das Leistungsangebot der Beklagten anzunehmen und einen BahnCard-Vertrag abzuschließen, sind kein Bestandteil der beanstandeten Klauseln und bei der vom Einzelfall losgelösten Wirksamkeitsprüfung im abstrakten Kontrollverfahren nicht zu berücksichtigen; eine konkret-individuelle Bewertung kann nur im Individualprozess stattfinden (BGHZ 141, 108 [juris Rn. 16]).
  • OLG Frankfurt, 11.05.1995 - 1 U 67/94

    Inhaltskontrolle des BahnCard-Vertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09
    Es handelt sich vielmehr - ähnlich einem Kreditkartenvertrag - um ein Rechtsgeschäft eigener Art ( § 311 Abs. 1 BGB), einen Rahmenvertrag, der dem Kunden nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen einen Anspruch verschafft, bei der Beklagten bei dem Abschluss künftiger Personenbe-förderungsverträge Fahrscheine zu einem ermäßigten Preis zu lösen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 1204 [1205]).
  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02

    Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09
    Abzustellen ist letztlich im Rahmen einer Gesamtwürdigung auf das Maß des Eingriffs in die Dispositionsfreiheit und das hierfür gewährte Äquivalent, um feststellen zu können, ob die vorgesehene Laufzeit zu einer treuwidrigen Verschiebung des Vertragsgleichgewichts führt (BGH, NJW 2003, 1313, 1315).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 405/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit für eine Vereinbarung zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09
    (2) Das Verbot unangemessener Benachteiligung ist auf das Ziel eines angemessenen Interessenausgleichs gerichtet und wird dann verletzt, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen durchzusetzen versucht, ohne die des Vertragspartners von vornherein hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa BGH, NJW-RR 2008, 818 [juris Rn. 17]; NJW 1997, 3022 [juris Rn. 10]).
  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00

    Fortzahlungsklausel in einem Heimvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 1 U 7/09
    Auch die von dem Kläger angeführte Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen unterscheidet zwischen Individual- und Verbandsprozess (BGHZ 148, 233 [juris Rn. 15]) und stellt in Art. 4 Abs. 1 durch die Worte "unbeschadet des Art. 7" klar, dass die Pflicht zur Einbeziehung der konkret-individuellen Umstände des Vertragsschlusses nicht für die abstrakte Kontrolle im Verbandsverfahren gilt (Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 10. Aufl. 2006, § 307 Rn. 402).
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