Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.02.2007 - 1 U 713/06 und 714/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30400
OLG Jena, 08.02.2007 - 1 U 713/06 und 714/06 (https://dejure.org/2007,30400)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.02.2007 - 1 U 713/06 und 714/06 (https://dejure.org/2007,30400)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 1 U 713/06 und 714/06 (https://dejure.org/2007,30400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,30400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 64 Abs. 2 ThürKO
    Keine Freistellung von Ansprüchen Dritter durch die Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang einer Vereinbarung über die Abgeltung von Beiträgen für Erschließungsmaßnahmen oder Ausbaumaßnahmen durch Zahlung des Grundstückskaufpreises in einem Grundstückskaufvertrag; Auslegung eines notariellen Grundstückskaufvertrags

  • Judicialis

    ThürKO § 64 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Auszug aus OLG Jena, 08.02.2007 - 1 U 713/06
    Als erstmalige Herstellung ist aber nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 21.06.2006, - Az. 4 N 574/98 -) nicht nur die Neuerrichtung einer zuvor noch nicht existenten Entwässerungseinrichtung anzusehen, sondern auch die grundlegende Umgestaltung einer schon vorhandenen Einrichtung, durch die eine neue oder eine andere Einrichtung geschaffen wird.

    b) Nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 21.06.2006, - Az. 4 N 574/98 -) folgt daraus, dass die Beitragserhebung nach § 7 Abs. 1 S. 1 ThürKAG 2002 auf die beitragsfähigen Maßnahmen der Gemeinden und Landkreise für öffentliche Einrichtungen, also die kommunalen Einrichtungen einer bestimmten kommunalen Körperschaft bezogen ist.

    Die hierfür entstandenen Kosten darf der Zweckverband aber mangels eigener Aufwendungen nicht in seine Beitragskalkulation einstellen (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21.06.2006, - Az. 4 N 574/98 - Driehaus, Kommentar zum Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1071).

    Denn der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung schließt eine wiederholte Beitragserhebung für die Herstellung derselben Einrichtung aus, nicht aber für eine neue Einrichtung, bei der Teile einer früheren Einrichtung einbezogen werden (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21.06.2006, - Az. 4 N 574/98 -).

  • VG Magdeburg, 17.01.2012 - 4 A 248/11

    Freistellungsanspruch aus einem Ablösungsvertrag

    Eine vertragliche Vereinbarung, mit der sich die Gemeinde verpflichtet, den Vertragspartner von Kosten aus Herstellungsbeiträgen freizustellen, ist ein Gewährvertrag im Sinne der kommunalrechtlichen Vorschriften (vgl. Thür. OLG, Urteil vom 08.02.2007 - 1 U 713/06 -, ThürVBl. 2008, 89).

    Stellt die Gemeinde einen Bürger von künftigen Ansprüchen eines Zweckverbandes aus Herstellungsbeiträgen frei, so handelt es sich um einen Gewährvertrag außerhalb des eigenen Aufgabenbereichs (vgl. Thür. OLG, Urteil vom 08.02.2007, a. a. O.).

  • VG Gießen, 21.03.2011 - 4 K 163/11

    Kaufvertrag und Erschließung

    23 Die nach dem objektiven Empfängerhorizont vorzunehmende Auslegung dieser Vertragsbestimmung (vgl. Thüringer OLG, Urteil vom 08.02.2007, 1 U 713/06), dass der Grundbesitz lastenfrei übertragen wird mit Ausnahme solcher Belastungen, die nach dem Inhalt dieses Vertrages von dem Käufer zu übernehmen sind, ergibt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, mit Ausnahme der im Vertrag geregelten öffentlich-rechtlichen Lasten, weitere Zahlungen auf Grund derartiger öffentlich-rechtlicher Lasten an die Beklagte zahlen zu müssen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht